EU-Förderung in Deutschland
Die EU ist der größte Geldgeber der vier Förderebenen und zugleich der unsichtbarste. Der Grund ist die Mechanik: der weitaus größte Teil des Geldes wird nicht in Brüssel vergeben, sondern von Bund und Ländern bewirtschaftet. Wer nach EU-Förderung sucht, sucht deshalb meistens an der falschen Stelle. Auf dieser Seite steht, welche Fonds es gibt, welcher davon über dein Bundesland läuft, welcher direkt beantragt wird und woran du im Einzelfall erkennst, womit du es zu tun hast.
Geteilte Mittelverwaltung
Die EU stellt das Geld bereit, Bund und Länder schreiben die Richtlinien und entscheiden über die Anträge. Für dich heißt das: deutsches Formular, deutsche Sprache, deutsche Bewilligungsstelle. Dass EU-Mittel dahinterstecken, merkst du oft erst an einem Logo in der Richtlinie oder an der Pflicht, ein Hinweisschild aufzustellen. Der weitaus größte Teil aller EU-Förderung läuft so.
Direkte Mittelverwaltung
Hier vergibt die Kommission selbst, über europaweite Ausschreibungen mit festen Stichtagen. Das betrifft vor allem Forschung, Digitales, Bildung und Kultur. Fast immer wird ein Verbund erwartet, oft mit Partnern aus mehreren Ländern. Der Aufwand ist erheblich, aber für manche Vorhaben gibt es schlicht keine andere Quelle.
Fonds, die über Bund und Land laufen
- EFREüber Bund und Land
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Stärkt die Wirtschaftskraft einer Region, von Innovation und Digitalisierung über Energieeffizienz bis zur Stadtentwicklung.
Wer: Betriebe, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Vereine, je nach Landesrichtlinie.
Antragsweg: Über das jeweilige Bundesland. Jedes Land hat ein eigenes EFRE-Programm mit eigenen Richtlinien und eigener Bewilligungsstelle.
- ESF Plusüber Bund und Land
Europäischer Sozialfonds Plus
Fördert Menschen statt Anlagen: Qualifizierung, Beschäftigung, Ausbildung, Wiedereinstieg und soziale Teilhabe.
Wer: Bildungsträger, Betriebe, Kommunen und soziale Einrichtungen, seltener Einzelpersonen direkt.
Antragsweg: Zweigleisig. Es gibt ein Bundesprogramm und daneben ein eigenes ESF-Programm je Bundesland.
- ELERüber Bund und Land
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Entwicklung ländlicher Räume: Betriebe in der Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Naturschutz und regionale Wertschöpfung.
Wer: Landwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, Vereine und regionale Zusammenschlüsse.
Antragsweg: Über die Länder, meist über die Landwirtschaftsministerien und die Ämter für ländliche Entwicklung.
- JTFüber Bund und Land
Fonds für einen gerechten Übergang
Begleitet Regionen, die vom Ausstieg aus Kohle und energieintensiver Produktion besonders betroffen sind.
Wer: Betriebe, Kommunen und Einrichtungen in den benannten Übergangsregionen.
Antragsweg: Über das Bundesland. Nur Vorhaben in den festgelegten Gebieten kommen infrage, das steht in der jeweiligen Richtlinie.
- Interregüber Bund und Land
Europäische territoriale Zusammenarbeit
Vorhaben über eine Grenze hinweg, von der Nachbarregion bis zu großen Kooperationsräumen wie dem Ostseeraum.
Wer: Kommunen, Hochschulen, Kammern, Vereine und Betriebe mit einem Partner jenseits der Grenze.
Antragsweg: Über das jeweilige Interreg-Programm mit eigenem Sekretariat, nicht über die normale Landesförderung.
- EMFAFüber Bund und Land
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Fischerei, Aquakultur und die Entwicklung der Küsten- und Binnenfischereigebiete.
Wer: Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Häfen, Verbände und Küstenkommunen.
Antragsweg: Über die Küsten- und Binnenländer, die den Fonds mit eigenen Richtlinien umsetzen.
Fonds, die du direkt bei der EU beantragst
- Horizont Europadirekt bei der EU
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Forschung und Innovation, von der Grundlage bis zur marktnahen Entwicklung.
Wer: Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, meist im Verbund mit Partnern aus mehreren Ländern.
Antragsweg: Direkt bei der Kommission über Ausschreibungen. Der Wettbewerb ist europaweit und die Anträge sind aufwendig.
- LIFEdirekt bei der EU
Programm für Umwelt- und Klimapolitik
Naturschutz, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung und saubere Energie.
Wer: Behörden, Vereine, Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
Antragsweg: Direkt über Ausschreibungen der zuständigen EU-Agentur.
- Digitales Europadirekt bei der EU
Programm Digitales Europa
Bringt digitale Technik in die Breite: Rechenkapazität, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und digitale Kompetenzen.
Wer: Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen, häufig über die europäischen Digital-Innovationszentren.
Antragsweg: Direkt über Ausschreibungen, im Verbund oft leichter zugänglich als allein.
- Erasmus+direkt bei der EU
Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
Lernaufenthalte, Austausch und Zusammenarbeit in Bildung, Jugendarbeit und Sport.
Wer: Schulen, Hochschulen, Bildungsträger, Vereine und Jugendorganisationen.
Antragsweg: Über die nationalen Agenturen in Deutschland, ein Teil der Formate läuft zentral über die EU-Agentur.
- Kreatives Europadirekt bei der EU
Programm für Kultur und audiovisuelle Medien
Kulturelle Zusammenarbeit, Literatur, Musik, Film und audiovisuelle Produktion.
Wer: Kultureinrichtungen, Produktionsfirmen, Verlage, Festivals und Netzwerke.
Antragsweg: Direkt über Ausschreibungen, in Deutschland begleitet von den Creative-Europe-Desks.
- CEFdirekt bei der EU
Fazilität Connecting Europe
Netze über Ländergrenzen hinweg: Verkehr, Energie und digitale Infrastruktur.
Wer: Netzbetreiber, Infrastrukturunternehmen und öffentliche Träger, in aller Regel im Verbund.
Antragsweg: Direkt über Ausschreibungen, meist mit Beteiligung des Bundes.
Die Programmdaten sind gerade nicht erreichbar. Der erklärende Teil dieser Seite gilt weiter, die Listen füllen sich wieder, sobald das Verzeichnis antwortet.
Was bei EU-Mitteln anders läuft
- 1Zuerst klären, welcher Weg giltGeteilte Mittel gehen an eine deutsche Stelle, direkte Mittel nach Brüssel. Diese eine Frage entscheidet über Formular, Sprache, Aufwand und Ansprechpartner. Alles andere kommt danach.
- 2Die Richtlinie des Landes lesen, nicht die EU-VerordnungBei geteilter Verwaltung schreibt das Land die Bedingungen. Die EU-Verordnung setzt nur den Rahmen. Wer die Verordnung liest, findet die Antwort auf seine Frage dort meistens nicht.
- 3Antrag vor Beginn, ohne AusnahmeDer vorzeitige Maßnahmenbeginn ist bei EU-kofinanzierten Programmen ein besonders harter Ausschlussgrund, weil die Prüfung später von außen erfolgt. Was hier schiefgeht, lässt sich nicht nachverhandeln.
- 4Von Anfang an dokumentierenEU-Mittel bringen Publizitätspflichten und eine längere Aufbewahrung mit. Belege, Fotos und Nachweise gehören ab dem ersten Tag in einen Ordner, nicht erst zum Verwendungsnachweis.
- 5Bei direkten Programmen Partner suchenFast alle direkt verwalteten Programme setzen einen Verbund voraus, oft mit Einrichtungen aus mehreren Ländern. Die Partnersuche dauert länger als das Schreiben des Antrags.
EU-Förderung nach Thema
Je Thema steht dort, welcher Fonds dafür zuständig wäre und was im Verzeichnis dazu liegt.
EU-Förderung nach Bundesland
Die Landesseiten zeigen, welche Stelle im jeweiligen Land die EU-Mittel bewirtschaftet.
Häufige Fragen zur EU-Förderung
- Kann ich als Privatperson EU-Förderung beantragen?
- In aller Regel nicht direkt. EU-Mittel gehen an Betriebe, Kommunen, Vereine und Einrichtungen. Als Privatperson kommst du an dasselbe Geld über Landesprogramme, die aus EU-Fonds kofinanziert sind, oder über einen Träger, der eine geförderte Maßnahme anbietet.
- Was ist der Unterschied zwischen geteilter und direkter Mittelverwaltung?
- Bei geteilter Verwaltung bewirtschaftet ein Bundesland oder der Bund das EU-Geld und schreibt eigene Richtlinien, der Antrag geht an eine deutsche Stelle. Bei direkter Verwaltung vergibt die Kommission selbst über europaweite Ausschreibungen.
- Kann ich EU-Förderung mit Bundes- oder Landesförderung kombinieren?
- Manchmal, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was in deinem Fall geht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
- Woran erkenne ich, dass hinter einem Programm EU-Geld steckt?
- An einem Hinweis auf Kofinanzierung, einem EU-Logo in der Richtlinie oder an Publizitätspflichten wie einem Hinweisschild. Beantragt wird das Programm trotzdem bei der deutschen Stelle, die es ausschreibt.
- Muss ich den Antrag auf Englisch stellen?
- Nur bei den direkt verwalteten Programmen, und auch dort nicht immer. Alles, was über Bund und Länder läuft, wird auf Deutsch beantragt.
- Wie lange dauert eine Entscheidung?
- Das hängt am Programm und lässt sich nicht pauschal sagen. Verlässlich ist nur: bei direkten Ausschreibungen liegen zwischen Stichtag und Bescheid mehrere Monate, und in dieser Zeit darf das Vorhaben nicht beginnen.
Die ehrliche Abkürzung: sag im Check, was du vorhast, und lass die Ebenen sortieren. Ob am Ende EU-Geld drinsteckt, ist für deinen Antrag zweitrangig, entscheidend ist die Stelle, bei der er landet.