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Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) · Sachsen

für den Aufbau und Ausbau von Akzeleratoren in Sachsen sowie für Startups, die an einem geförderten Akzeleratorprogramm teilnehmen. Bestehende Akzeleratoren erhalten bis zu 600.000 EUR bei 50 Prozent Kofinanzierung, Startups bis zu 30.000 EUR Anschubfinanzierung bei 90 Prozent . Gefördert werden Personalkosten, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Betriebsausgaben.

Förderhöhe
bis 600.000 Euro
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
Modul 2 (Akzeleratoren) und Modul 3 (Startups) laufend vor Vorhaben…

Zur Frist: Modul 2 (Akzeleratoren) und Modul 3 (Startups) laufend vor Vorhabensbeginn, der Förderaufruf zu Modul 1 vom 13. Juni 2025 ist ausgelaufen

Antrag für Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 12 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenGründerinnen und Gründer

Was du erfüllen musst

  • Akzelerator seit mindestens 12 Monaten operativ tätig
  • Mindestens fünf betreute Startups nachweisen
  • Startups dürfen höchstens drei Jahre alt sein
  • Förderzeitraum maximal 36 Monate
  • Antrag über das digitale Förderportal vor Vorhabensbeginn
  • Keine Doppelförderung derselben Ausgaben

Was du dafür brauchst

18 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
  • Eigenmittel in Euro

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Doppelförderung mit Programmen für dieselben Ausgaben ausgeschlossen
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)

Wer kann Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) beantragen?

Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) richtet sich an Unternehmen und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Akzelerator seit mindestens 12 Monaten operativ tätig

Wie viel Geld gibt es bei Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 600.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) beantragen?

Modul 2 (Akzeleratoren) und Modul 3 (Startups) laufend vor Vorhabensbeginn, der Förderaufruf zu Modul 1 vom 13. Juni 2025 ist ausgelaufen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) mit anderen Förderungen kombinieren?

Doppelförderung mit Programmen für dieselben Ausgaben ausgeschlossen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Sachsen.

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Quelle und Stand

Angaben nach land-sn, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen

Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.

bis 1,5 Mio. Euro
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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern ersetzen fehlende bankübliche Sicherheiten bei Krediten der Hausbank. Zielgruppen sind Gründer, Nachfolger sowie wachsende und sich stabilisierende Unternehmen mit Vorhaben in M-V. Konkrete Bürgschaftsquoten und Höchstbeträge bitte direkt bei der Bürgschaftsbank erfragen, sie konnten nicht aus einer offiziellen Quelle bestätigt werden.

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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland (BBS)

Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme, maximal 1,25 Millionen Euro, wenn die banküblichen Sicherheiten für eine Finanzierung nicht ausreichen. Verbürgt werden Investitions- und Förderkredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Auftragsfinanzierungen. Kosten sind 1 Prozent einmaliges Bearbeitungsentgelt und 1,5 Prozent Avalprovision pro Jahr.

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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken

Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Länder
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Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
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