Förderprogramme für Wohneigentum
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Wohneigentum. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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NRW.BANK.Baudenkmäler
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.
IBB Soziale Trägerwohnungen
Zuschuss für den Bau oder Erwerb von Trägerwohnungen für soziale Träger in Berlin, insbesondere betreute Wohngemeinschaften und Clusterwohnungen mit 2 bis 10 Bewohnern je Einheit. Gefördert wird pauschal mit 30.000 Euro je Wohnplatz inklusive Gemeinschaftsfläche, 20.000 Euro je Personalraum und zusätzlich 6.500 Euro je rollstuhlgerechter Einheit nach DIN 18040-2R.
Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG)
Vor der Erbschaft- und Schenkungsteuer steht ein persönlicher Freibetrag, dessen Höhe vom Verwandtschaftsverhältnis abhängt: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind und für Enkel verstorbener Kinder, 200.000 Euro für die übrigen Enkel, 100.000 Euro für die weiteren Personen der Steuerklasse I wie Eltern und Großeltern im Erbfall, und jeweils 20.000 Euro für die Steuerklassen II und III. Für Immobilienübertragungen ist das der Hebel schlechthin. Der Haken: Der Freibetrag steht nur alle zehn Jahre erneut zur Verfügung, weshalb größere Vermögen typischerweise in Etappen übertragen werden.
Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen für Kauf, Bau oder Erweiterung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Baden-Württemberg, inklusive Grundstück und Außenanlagen beim Neubau. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent p.a. für 15 Jahre, die Tilgung bei 2,25 Prozent mit 24 Monaten tilgungsfreier Zeit. Die Darlehenshöhe hängt von der Familiengröße ab, eine vierköpfige Familie erhält bis zu 344.500 Euro.
Finanzierung Familienzuwachs
Zinsverbilligtes Darlehen für kinderlose Paare mit Kinderwunsch und für Haushalte, deren Einkommen die Grenzen der normalen Eigentumsförderung überschreitet. Kinderlose Paare erhalten bis zu 239.500 Euro, Familien mit zwei Kindern bis zu 344.500 Euro. Das Darlehen ist auf den tatsächlichen Finanzierungsbedarf begrenzt.
Gewerbe zu Wohnen (266)
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.
KfW 300 Wohneigentum für Familien
Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten für den klimafreundlichen Neubau oder Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen zinsverbilligten Kredit der KfW. Der Höchstbetrag liegt bei 220.000 Euro, mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG bei bis zu 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen, je weiterem Kind kommen 10.000 Euro hinzu. Gefördert wird nur der Effizienzhaus-40-Standard, und die Immobilie muss die einzige Wohnimmobilie der Familie in Deutschland sein.
KfW 300 Wohneigentum für Familien - Neubau
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. Die Kredithöhe haengt von der Kinderzahl und vom Standard ab: bei einem Kind bis zu 170.000 Euro, mit QNG-Zertifizierung bis zu 220.000 Euro, ab fuenf Kindern bis zu 220.000 beziehungsweise 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, ab fuenf Kindern liegt die Grenze bei 130.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben, die Familie darf kein weiteres Wohneigentum in Deutschland besitzen und muss mindestens die Haelfte des Objekts selbst halten und bewohnen. Wer bereits Baukindergeld erhalten hat, ist ausgeschlossen.
Wohneigentum für Familien (300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine klimafreundliche Wohnimmobilie neu bauen oder als Erstkauf erwerben. Je nach Kinderzahl und Förderstufe sind zwischen 170.000 und 270.000 Euro möglich, Laufzeit bis 35 Jahre. Voraussetzung ist der Standard Effizienzhaus 40, höhere Kreditbeträge gibt es mit QNG-Zertifikat.
Wohneigentum für Familien (KfW 300)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 170.000 und 270.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die selbstgenutztes klimafreundliches Wohneigentum bauen oder als Erstkauf erwerben. Die Kredithöhe richtet sich nach der Zahl der Kinder und der erreichten Effizienzstufe; besonders klimafreundliche Wohngebäude werden höher gefördert. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Es gelten Einkommensgrenzen für das zu versteuernde Haushaltseinkommen.
Wohneigentum für Familien (KfW-Programm 300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches, selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. In der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude liegt der Höchstbetrag bei 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder), 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) und 220.000 Euro (ab 5 Kindern), mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bei 220.000, 250.000 und 270.000 Euro. Gefordert ist mindestens Effizienzhaus 40 ohne Öl-, Gas- oder Biomasseheizung, das Programm ist der Nachfolger des Baukindergelds.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen
Zuschuss von 5.000 bis 250.000 Euro für Investitionen im ländlichen Raum in drei Schwerpunkten. Arbeiten umfasst Betriebserweiterung, Neuansiedlung, Verlagerung aus Gemengelagen, Umnutzung von Gebäuden und Reaktivierung von Brachflächen. Grundversorgung fördert Laden, Praxis oder Büro für den örtlichen Bedarf. Wohnen fördert die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum und umfassende Modernisierungen in Ortskernen. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu zehn Prozent, bei Schwerpunktvorhaben höher.
Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)
Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung besteht aus 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Zusatzförderungen gibt es für den Kauf im Bestand, Kinder und Schwerbehinderte, die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze, eine zweite Wohnung sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Förderung der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Die Maßnahmen müssen der altersgerechten Anpassung oder der energetischen Ertuechtigung dienen und bauliche Missstände beseitigen. Zusatzförderungen gibt es für Kinder und Schwerbehinderte, die untere Einkommensgrenze sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
Eigentumsförderung - Modernisierung (Wohnraumförderung NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, etwa Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Zinssatz beträgt 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, zusätzlich gibt es einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent in Einkommensgruppe A.
Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)
Zinsgünstiges Nachrangdarlehen für den Neubau von bis zu zwei Wohneinheiten zur Selbstnutzung sowie für den Erwerb neuer Immobilien mit Erstbezug innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Der Regelhöchstbetrag von 200.000 Euro erhöht sich um 20.000 Euro, wenn der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird.
Hessen-Darlehen Neubau
Landesdarlehen für den Neubau einer selbst genutzten Immobilie in Hessen zu 1,60 Prozent Sollzins, effektiv 1,71 Prozent, mit 20 Jahren Zinsbindung. Je nach oertlichem Bodenrichtwert liegt der Höchstbetrag zwischen 160.000 und 200.000 Euro; das Darlehen darf 50 Prozent der Gesamtkosten und insgesamt 220.000 Euro nicht überschreiten. Für Gebäude im Effizienzhaus-40-Standard sind zusätzlich 20.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenzen betragen 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weitere Person kommen 10.421 Euro hinzu, je Kind zusätzlich 924 Euro. Mit dem Bau darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
Hessen-Darlehen Neubau
Zinsverbilligtes Landesdarlehen für den Neubau einer selbstgenutzten Immobilie in Hessen. Der Zinssatz liegt bei 1,60 Prozent nominal (1,71 Prozent effektiv) mit 20 Jahren Zinsbindung, die Laufzeit beträgt rund 28 Jahre, die Eintragung im Grundbuch erfolgt nachrangig. Das Darlehen beträgt bis zu 220.000 Euro, davon 200.000 Euro Basisdarlehen und 20.000 Euro Effizienzbonus, und deckt höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weiterer Person kommen 10.421 Euro und je Kind 924 Euro dazu. Weitere Bedingungen sind mindestens 10 Prozent Eigenkapital, höchstens 160 Quadratmeter Wohnfläche, Gesamtkosten bis 800.000 Euro und in der Regel erstmaliges Wohneigentum.
Hessen-Darlehen Bestandserwerb (Erwerb einer selbst genutzten Immobilie)
Zinsgünstiges Nachrangdarlehen des Landes Hessen für den Erwerb eines bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Förderfähig sind auch damit verbundene Modernisierungs-, Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen. Der Sollzinssatz liegt bei 1,60 Prozent und ist 20 Jahre festgeschrieben.
Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Landesdarlehen für den Kauf einer bestehenden, selbst genutzten Immobilie in Hessen zu 1,60 Prozent Sollzins, effektiv 1,71 Prozent, mit 20 Jahren Zinsbindung. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, mindestens 30.000 und höchstens 200.000 Euro. Die Gesamtlaufzeit beträgt rund 28 Jahre, nach einem tilgungsfreien Jahr wird mit 3 Prozent jährlich getilgt. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weitere Person 10.421 Euro, je Kind zusätzlich 924 Euro. Der notarielle Kaufvertrag darf vor der Bewilligung grundsaetzlich noch nicht geschlossen worden sein.
IB.SH Immo Eigentum
Darlehen von 15.000 bis 200.000 Euro für Neubau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein, mit 10 oder 15 Jahren Zinsbindung. Die Zinssaetze richten sich nach dem Zeitpunkt der Zusage; die Bank weist zum Abrufzeitpunkt beispielsweise 4,20 Prozent bei 10 Jahren Zinsbindung und 1 Prozent Tilgung aus, effektiv 4,33 Prozent. Vorausgesetzt sind mindestens 7,5 Prozent Eigenkapital, das auch aus Eigenleistung bestehen kann. Ferienhäuser und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt beim Neubau zur Haelfte bei Baubeginn und zur Haelfte nach Fertigstellung des Rohbaus, beim Kauf in einer Summe.
Saarländische Wohnraumförderung - Eigentumsförderung (Kreditförderung)
Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins über die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren für Neubau, Ersterwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums im Saarland. Fördersätze sind 2.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb, 1.800 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bis 200.000 Euro je Wohneinheit bei Modernisierung. Ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent je Kind, höchstens 20 Prozent, sowie 15 Prozent bei Erreichen des Standards EH 55 ist möglich.
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)
Zinsgünstiges Landesdarlehen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe 150.000 Euro (Mietstufen 1 bis 2), 175.000 Euro (Mietstufen 3 bis 4) oder 190.000 Euro (Mietstufen 5 bis 7), ab dem dritten Kind erhöht es sich um jeweils 10 Prozent. Bei energieeffizientem Neubau gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent, bei Standardbau und Erwerb 5 bis 7,5 Prozent.
Eigentumsförderung NRW, Neubau oder Kauf
Zinsguenstiges Landesdarlehen mit 30 Jahren Zinsbindung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen. In der Einkommensgruppe A liegt das Grunddarlehen je nach Haushaltsgröße zwischen 100.000 und 184.000 Euro bei 0,5 Prozent Zins und einem Tilgungsnachlass von 10 Prozent, in der Einkommensgruppe B zwischen 59.000 und 110.000 Euro. Zusatzdarlehen sind möglich, unter anderem 30.000 Euro für energieeffizientes Bauen im Standard Effizienzhaus 40, bis zu 25.000 Euro für die Baureifmachung (höchstens 75 Prozent der Kosten) und für Holzbau 1,30 Euro je Kilogramm verbautem Holz, höchstens 17.000 Euro; auf die Zusatzdarlehen gibt es 50 Prozent Tilgungsnachlass. Erforderlich sind mindestens 7,5 Prozent Eigenleistung, die aus Geld, unbelastetem Grundstückswert oder Selbsthilfe bestehen kann. Bewilligungsstelle ist die Stadt oder der Kreis am Bauort, in Münster etwa das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung; der Antrag muss vor dem Grundstückskauf beziehungsweise vor Baubeginn dort gestellt werden. Die Konditionen aendern sich jährlich mit dem Landesförderprogramm.
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