ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Rheinland-Pfalz

Zinsgünstiges Landesdarlehen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe 150.000 Euro (Mietstufen 1 bis 2), 175.000 Euro (Mietstufen 3 bis 4) oder 190.000 Euro (Mietstufen 5 bis 7), ab dem dritten Kind erhöht es sich um jeweils 10 Prozent. Bei energieeffizientem Neubau gibt es einen von bis zu 10 Prozent, bei Standardbau und Erwerb 5 bis 7,5 Prozent.
Zur Frist: Laufend; bei Erwerb Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags
Antrag für ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 21 Angaben und 11 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Objekt in Rheinland-Pfalz und Selbstnutzung verpflichtend
- Haushaltseinkommen höchstens 60 Prozent über der Grenze nach Paragraf 13 Absatz 2 LWoFG, für den nur 10 Prozent darüber
- Eigenkapital von 10 Prozent der Gesamtkosten (auch bezahlte Rechnungen oder Ersatzkapitaldarlehen)
- Wohnflächengrenze von 145 Quadratmetern als Basis, erweiterbar nach Haushaltsgröße
- Kein Erwerb von Verwandten in gerader Linie
- Antrag beim Erwerb innerhalb von 2 Monaten nach Kaufvertrag
Was du dafür brauchst
21 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503) ist ein Kredit auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)
Wer kann ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503) beantragen?
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Objekt in Rheinland-Pfalz und Selbstnutzung verpflichtend
Wie viel Geld gibt es bei ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 190.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)?
Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503) beantragen?
Laufend; bei Erwerb Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503) mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombination mit KfW-Wohneigentumsprogrammen und BEG-Förderung des Bundes üblich; zweiter Finanzierungspartner erforderlich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)?
Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-rp, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für Neubauten, die zugleich klimafreundlich, flächeneffizient und guenstig sind. Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus einhalten und darf nicht mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse beheizt werden. Zusätzlich gelten eine Mindestzahl an Wohnräumen bezogen auf die Fläche und eine Obergrenze für die Lebenszykluskosten, die ein Energieeffizienz-Experte nachweist. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, Kommunen und Kirchen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.