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NRW.BANK.Baudenkmäler

NRW.BANK · Nordrhein-Westfalen

Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.

Förderhöhe
25.000 Euro bis 5 Mio. Euro
Fördersatz
bis 100 Prozent
Frist
Laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank

Für wen ist das

PrivatpersonenUnternehmenVereineKommunenVermieter

Was du erfüllen musst

  • Investitionsort in Nordrhein-Westfalen
  • Gesamtfinanzierung gesichert
  • Beachtung des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach Paragraf 9 DSchG NRW
  • Bei wohnwirtschaftlicher Nutzung muss mindestens eine Wohnung selbst genutzt werden

Kombinierbar mit

Kombination mit Denkmalförderung des Landes grundsaetzlich möglich

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Passt auch dazu

LandZuschuss

Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)

Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Freistaat Sachsen, Bewilligungsstelle Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
BundKredit

Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.

bis 50.000 Euro
bundesweit
KfW
LandZuschuss

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen

Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.

3.000 Euro bis 20.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandKredit

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / BayernLabo
LandZuschuss

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

Zuschuss für die nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum. Gefördert werden unter anderem die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Tuerschwellen, automatische Tueroeffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Kueche und Bad sowie Rollstuhlabstellplätze. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau Höhen überwindender Hilfsmittel.

bis 14.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
LandZuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Zuschuss für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen zur behinderungsgerechten Anpassung von selbst genutztem Wohnraum. Gefördert werden zum Beispiel Rampen, barrierefreie Bäder und Küchen, Aufzüge sowie die Beseitigung von Stufen und Schwellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank