Voraussetzungen für die Wohneigentumsförderung
Die zentrale Bedingung ist fast überall die Selbstnutzung: Gefördert wird, wer selbst einzieht, nicht wer vermietet. Dazu kommen bei vielen Landesprogrammen Einkommensgrenzen, die sich nach Haushaltsgröße und Kinderzahl richten, sowie Bindungsfristen nach dem Erwerb.
Die Einkommensgrenzen werden nach der Definition des Programms berechnet und weichen häufig von der Steuererklärung ab. Wer knapp darüber liegt, sollte die Berechnung genau lesen, bevor er das Programm abschreibt.
Die Bedingungen der erfassten Programme stehen unten, wörtlich aus den Programmdaten.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Selbstnutzung der Immobilie, in der Regel dauerhaft und nicht nur zeitweise.
- Einkommen innerhalb der Grenzen des Programms, berechnet nach dessen Definition.
- Haushaltsgröße und Kinderzahl wie im Programm vorgesehen.
- Antrag vor dem Kauf- oder Bauvertrag.
- Bindungsfristen einhalten, also nicht zu früh vermieten oder verkaufen.
- Bei Darlehen die Mitwirkung der Hausbank.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 91 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten4 Programme nennen diesen Punkt
- Investitionsort Berlin4 Programme nennen diesen Punkt
- Investitionsort in Nordrhein-Westfalen4 Programme nennen diesen Punkt
- Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt4 Programme nennen diesen Punkt
- Gesamtfinanzierung gesichert3 Programme nennen diesen Punkt
- Absicherung durch Grundschuld oder Hypothek zugunsten der SIKB, Nachfinanzierungen ausgeschlossen2 Programme nennen diesen Punkt
- Antrag vor Baubeginn beziehungsweise vor Vertragsabschluss2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über die Hausbank2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn2 Programme nennen diesen Punkt
- Bankübliche Sicherheiten2 Programme nennen diesen Punkt
- Darlehen maximal 50 Prozent der Gesamtkosten2 Programme nennen diesen Punkt
- Einhaltung der Einkommensgrenzen2 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Privatpersonen80
- Vermieter33
- Unternehmen26
- Kommunen19
- Vereine10
- Arbeitnehmer4
- Selbstständige3
- Studierende1
Woran es typischerweise scheitert
Einkommensgrenzen falsch berechnen, weil das Programm eine eigene Definition benutzt.
Bindungsfristen übersehen und zu früh vermieten oder verkaufen.
Als Kapitalanlage kaufen und auf Selbstnutzerprogramme hoffen.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Muss ich selbst einziehen?
Bei den meisten Programmen ja, Selbstnutzung ist die zentrale Bedingung. Ausnahmen gibt es vor allem bei Programmen für den Mietwohnungsbau.
Wie wirken Einkommensgrenzen?
Sie richten sich meist nach Haushaltseinkommen und Kinderzahl, die Berechnung steht in der Richtlinie und weicht oft von der Steuererklärung ab.
Gibt es etwas für den Kauf im Bestand?
Ja, mehrere Länder und Kommunen fördern gezielt den Erwerb im Bestand, häufig verbunden mit einer Sanierungsauflage.
Was ist eine Bindungsfrist?
Ein Zeitraum, in dem die Immobilie selbst genutzt und nicht vermietet oder verkauft werden darf. Bei Verstoß kann zurückgefordert werden.
Ob du in die Zielgruppe fällst, entscheidet sich an ein paar Fragen. Genau die stellt der Check, und danach siehst du nur noch Programme, deren Bedingungen zu deiner Lage passen.