Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen
L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden-Württemberg · Baden-Württemberg

von 5.000 bis 250.000 Euro für Investitionen im ländlichen Raum in drei Schwerpunkten. Arbeiten umfasst Betriebserweiterung, Neuansiedlung, Verlagerung aus Gemengelagen, Umnutzung von Gebäuden und Reaktivierung von Brachflächen. Grundversorgung fördert Laden, Praxis oder Büro für den örtlichen Bedarf. Wohnen fördert die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum und umfassende Modernisierungen in Ortskernen. Der liegt in der Regel bei bis zu zehn Prozent, bei Schwerpunktvorhaben höher.
Zur Frist: Jährliche Programmausschreibung, Antrag über die Gemeinde, dann Landkreis, Regierungspräsidium und Ministerium
Antrag für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 29 Angaben und 19 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Investitionsort im ländlichen Raum von Baden-Württemberg
- Kleine oder mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten
- Einbindung in das kommunale Entwicklungskonzept der Gemeinde
- Die Gemeinde muss das Vorhaben beim Land angemeldet haben
- Auswahl durch das Ministerium vor der Bearbeitung durch die L-Bank
Was du dafür brauchst
29 Angaben und 19 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
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So läuft der Antrag ab
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen
Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen beantragen?
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vermieter und Kommunen. Zusätzlich gilt: Investitionsort im ländlichen Raum von Baden-Württemberg
Wie viel Geld gibt es bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 250.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen?
Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen beantragen?
Jährliche Programmausschreibung, Antrag über die Gemeinde, dann Landkreis, Regierungspräsidium und Ministerium Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombinierbar mit dem ELR-Kombi-Darlehen und Leben auf dem Land der L-Bank Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen?
Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Baden-Württemberg.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-bw, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Städtebauliche Erneuerung Baden-Württemberg (Städtebauförderung)
Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung von Innenstädten und Ortszentren in Baden-Württemberg. Ziele sind der Erhalt des Wohnbestands, die Reaktivierung von Brachflächen, bessere Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sowie die Attraktivität der Ortszentren. Die L-Bank übernimmt Teile der Mittelabwicklung.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in begünstigte Anlagen einzahlen, etwa in Bausparverträge oder Beteiligungen am Produktivkapital. Die Zulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Bei geförderten Bausparverträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, beträgt die Sperrfrist sieben Jahre.
BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung
Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.