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Förderung als Zuschuss für Photovoltaik

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Photovoltaik. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

106 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Photovoltaik und Speicher

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KommuneZuschuss

Göttingen: Zuschuss für Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Vereine

Die Stadt Göttingen fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen mit 150 Euro je Kilowatt peak installierter Modulleistung. Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene, gemeinnützige Vereine, Unternehmen jeder Rechtsform sind ausgeschlossen. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben und von einem Fachunternehmen errichtet werden. Die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent, die Fördersumme im Modul Energie erzeugen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.

bis 25 Prozent, maximal 3.000 Euro
Göttingen
Stadt Göttingen
KommuneZuschuss

Köln: Zuschuss für Photovoltaikanlagen

Die Stadt Köln bezuschusst die Erstinstallation fest montierter, netzgekoppelter Photovoltaikanlagen gestaffelt nach Leistung: 1.500 Euro bei 2 bis 5 Kilowatt peak, 2.000 Euro bei 5 bis 9 Kilowatt peak, 2.300 Euro bei 9 bis 14 Kilowatt peak und 2.500 Euro ab 14 Kilowatt peak. Die Förderung deckt höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern 80 Prozent, und ist auf 10.000 Euro je Gebäude und Jahr begrenzt. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein.

bis 60 Prozent, maximal 2.500 Euro
Köln
Stadt Köln
KommuneZuschuss

Köln: Zuschuss für Batteriespeicher

Ergänzend zur Photovoltaikförderung bezuschusst die Stadt Köln Batteriespeicher gestaffelt nach Kapazität: 500 Euro bei 3 bis 7 Kilowattstunden, 1.000 Euro bei 7 bis 11 Kilowattstunden und 1.300 Euro ab 11 Kilowattstunden. Wie bei der Anlagenförderung liegt die Obergrenze bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern bei 80 Prozent, und bei insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Jahr. Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.

bis 60 Prozent, maximal 1.300 Euro
Köln
Stadt Köln
KommuneZuschuss

Göttingen: Zuschuss für Batteriespeichersysteme

Die Stadt Göttingen fördert stationaere Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit bis zu 100 Euro je voller Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 1.200 Euro je Förderobjekt. Gefördert wird bis zu einer Speicherkapazität in Höhe von 80 Prozent der Modulleistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt peak. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben. Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.

bis 25 Prozent, maximal 1.200 Euro
Göttingen
Stadt Göttingen
KommuneZuschuss

Düsseldorf: Zuschuss für Balkonkraftwerke

Die Landeshauptstadt Düsseldorf bezuschusst Balkonsolaranlagen mit bis zu 600 Euro, das entspricht 50 Prozent der Kosten. Beantragt ein Vermieter die Förderung gleichzeitig für alle Wohneinheiten eines Gebäudes, kommt ein Bonus von 10 Prozent hinzu. Haushalte mit geringem Einkommen können über eine Kombination aus städtischen Mitteln und Lotteriemitteln nahezu kostenfreie Balkonsolaranlagen erhalten, hierfuer ist eine Energieberatung verpflichtend.

bis 50 Prozent, maximal 600 Euro
Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf
KommuneZuschuss

Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert private Stecker-Solar-Geräte, auch Balkonkraftwerke genannt, mit einer Pauschale von 500 Euro je Gerät. Liegen die Gesamtkosten darunter, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber des Leipzig-Passes, also Menschen mit geringem Einkommen.

bis 100 Prozent, maximal 500 Euro
Leipzig
Stadt Leipzig, Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
LandZuschuss

Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen

Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen an Balkon, Carport, Garagendach oder Terrasse. Übernommen werden 90 Prozent der Kosten für das PV-Modul, sodass Haushalte bis zu 500 Euro sparen. Energiesparberaterinnen und Energiesparberater der Caritas beraten vor Ort, prüfen die baulichen Voraussetzungen und helfen beim Antrag sowie bei der Abstimmung mit der Vermieterseite.

bis 90 Prozent, maximal 500 Euro
Hamburg
BUKEA Hamburg gemeinsam mit dem Caritasverband Hamburg
LandZuschuss

Mini-Solaranlagen M-V (Balkonkraftwerke)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 500 Euro pro Anlage und Wohneinheit für Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen mit Modulwechselrichter, also Balkonkraftwerke. Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum mit Erstwohnsitz in M-V. Die Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft, das Kontingent für Mieter ist weiterhin verfügbar.

bis 500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen

Mecklenburg-Vorpommern fördert Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen, also Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro je Anlage und Wohneinheit, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Mietende und Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Erstwohnsitz im Land. Das Kontingent für Eigentümer ist vollständig ausgeschöpft, für Mieter stehen weiter Mittel bereit. Anträge sind erst nach Kauf und Installation zu stellen, entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.

bis 500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
KommuneZuschuss

Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen mit Speicher

Wird eine steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher ergänzt, zahlt die Stadt Göttingen einen Zuschuss von bis zu 250 Euro. Auch hier ist ein einkommensbezogener Bonus von bis zu 150 Euro möglich, sodass insgesamt bis zu 400 Euro erreichbar sind. Der Speicher erlaubt es, den am Tag erzeugten Solarstrom abends zu nutzen und erhöht damit den Eigenverbrauch. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.

bis 80 Prozent, maximal 400 Euro
Göttingen
Stadt Göttingen
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)

Die Stadt München fördert Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt Peak bis 800 Watt Peak, maximal 50 Prozent der Kosten. Inhaberinnen und Inhaber des München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in der Wohneinheit, Gebäudeeigentümer sowie sozial engagierte Initiativen.

bis 50 Prozent, maximal 320 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude München: Balkonkraftwerke

Die Landeshauptstadt München bezuschusst Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt peak, gefördert werden bis zu 800 Watt peak je Wohneinheit, höchstens jedoch 50 Prozent der Kosten. Inhaber eines München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind Anschaffungspreis, Installation und Befestigung, ein zusammen mit dem Geraet gekaufter Speicher sowie beim München-Pass auch die Installation einer geeigneten Steckdose. Der Antrag muss zwingend vor Kauf oder Bestellung gestellt werden.

bis 50 Prozent, maximal 320 Euro
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen

Die Stadt Göttingen bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer steckerfertigen Balkon-Photovoltaikanlage mit bis zu 150 Euro. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhält auf Antrag weitere 150 Euro, insgesamt also bis zu 300 Euro. Das gilt auch für Inhaber eines Sozialpasses sowie für Studierende mit BAföG und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe im eigenen Haushalt. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.

bis 80 Prozent, maximal 300 Euro
Göttingen
Stadt Göttingen
LandZuschuss

Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen

Der Freistaat Sachsen fördert Stecker-PV-Anlagen, also Balkonkraftwerke, mit einem Festbetrag von 300 Euro je Anlage. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung der Anlage einschließlich Montageset für Befestigung oder Aufstellung. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank in Leipzig, das Verfahren läuft elektronisch über deren Förderportal. Die Stadt Leipzig ergänzt das Programm mit einem höheren Satz für Inhaber eines Leipzig-Passes.

300 Euro bis 300 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) im Auftrag des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
KommuneZuschuss

Köln: Zuschuss für Inselanlagen in Kleingärten

Die Stadt Köln bezuschusst netzunabhängige Solar-Inselanlagen in Kleingärten mit 150 Euro je Garten. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Damit können Laubenbesitzer ihre Gartenlaube mit Solarstrom versorgen, ohne an das öffentliche Netz angeschlossen zu sein. Die Förderung ist Teil des gleichen städtischen Programms wie die Photovoltaik- und Speicherförderung und wird über das Förderportal der Stadt beantragt.

150 Euro bis 300 Euro
Köln
Stadt Köln
KommuneZuschuss

Köln: Zuschuss für Steckersolargeraete

Die Stadt Köln fördert Steckersolargeraete, also Balkonkraftwerke, mit 150 Euro je Geraet. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Anders als bei fest installierten Photovoltaikanlagen ist bei Steckersolargeraeten die Selbstmontage zulässig, ein Fachunternehmen ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag läuft ausschließlich über das städtische Förderportal. Die Förderung ist Teil des städtischen Programms zur Gebäudesanierung und erneuerbaren Energien.

150 Euro bis 300 Euro
Köln
Stadt Köln
KommuneZuschuss

Kassel: Förderung von Balkonkraftwerken

Die Stadt Kassel fördert den Kauf eines Balkonkraftwerks mit 150 Euro. Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Kassel. Das Förderprogramm läuft von 2024 bis 2026, bislang wurden rund 1.900 Anträge gestellt. Der Antrag wird digital gestellt, nach dem Bewilligungsbescheid reicht man Rechnung und Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister ein. Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten über den Stromspar-Check eine vollständige Kostenübernahme für Anschaffung und Installation.

bis 150 Euro
Kassel
Stadt Kassel
LandZuschuss

Erneuerbare Energien Brandenburg 2025

Zuschuss für den Ausbau erneuerbarer Energien: Photovoltaik auf Parkplatzflächen inklusive Speicher und Ladestationen, Floating-Photovoltaik auf kuenstlichen Gewässern, Agri-Photovoltaik, Tiefengeothermie sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 65 Prozent, mittlere bis zu 55 Prozent, Stadtwerke ohne KMU-Status bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 65 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWEKE
KommuneZuschuss

Klimabonus Frankfurt

Mit dem Klimabonus bezuschusst Frankfurt am Main Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Gefördert werden Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen sowie Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Objekten in Frankfurt; der Antrag wird online gestellt. Das Programm ist die Fortführung von Frankfurt frischt auf.

bis 50 Prozent der Kosten
Frankfurt am Main
Stadt Frankfurt am Main, Energiereferat und Umweltamt
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 4: Betriebskostenförderung

Betriebskostenförderung für die Erzeugung erneuerbarer Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Die Förderung wird sowohl in neuen als auch in zu transformierenden Wärmenetzen gewährt und in Cent je Kilowattstunde bemessen; bei Wärmepumpen fällt der Betrag je Kilowattstunde bei niedrigerem SCOP höher aus. Voraussetzung ist, dass die Anlage zuvor über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der Bundesförderung effiziente Wärmenetze gefördert wurde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
KommuneZuschuss

Dach-Solar-Förderprogramm der Region Hannover

Die Region Hannover fördert mit der Dach-Solar-Richtlinie die Kombination aus Photovoltaikanlage und Dachdämmung an Bestandsgebäuden. Antragsberechtigt sind alle Gebäudeeigentümer in der Region Hannover, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kommunen. Kernbedingung ist, dass gleichzeitig mit der PV-Anlage eine Dachdämmung ausgeführt wird, Neubauten sind ausgeschlossen. Das Programm ist mit neuen Konditionen seit Januar 2026 wieder geöffnet und lässt sich mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinieren.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Region Hannover, Fachbereich Umwelt und Klimaschutz
KommuneZuschuss

Essen: Solarförderung der Stadt

Die Stadt Essen bezuschusst über ihr Umweltamt die Errichtung von Solaranlagen im Stadtgebiet, einschließlich Steckersolargeraeten. Der Antrag zur Solarförderung wird über das städtische Serviceportal gestellt. Die Stadt verweist ergänzend auf die Informationsangebote der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu Steckersolar sowie auf die geltenden Gesetze und Normen. Die konkreten Fördersaetze ergeben sich aus der jeweils gültigen städtischen Förderrichtlinie.

Höhe je nach Vorhaben
Essen
Stadt Essen, Umweltamt
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

München stockt mit dem FKG die Bundesförderung für energetische Sanierung, Heizungstausch und Photovoltaik auf. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmung, der Wechsel auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme, Sanierungen auf Effizienzhausstandard, Mieterstrommodelle sowie Steckersolargeraete. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und bevollmaechtigte Mieter mit Objekten in München. Seit Dezember 2025 gilt eine neue Systematik mit Boni für Vollsanierungen; die Maßnahme darf erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt begonnen werden.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Mieterstrommodelle

Für gemeinschaftlich genutzte Solaranlagen im Rahmen von Mieterstrommodellen zahlt die Stadt München 200 Euro je Kilowatt installierter Leistung, begrenzt auf die tatsächlichen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Genossenschaften, gemeinnützige Träger und Unternehmen.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz

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