Antragio

Förderung als Zuschuss für Bildung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

510 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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KommuneZuschuss

365-Euro-Ticket MVV

Jahresticket für 365 Euro, umgerechnet ein Euro pro Tag, gültig im gesamten MVV-Verbundgebiet rund um die Uhr und auch in der Freizeit. Berechtigt sind Schuelerinnen und Schueler öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen mit Wohnsitz im MVV-Gebiet oder Schule im MVV-Gebiet, außerdem Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende an FSJ oder FOEJ. Die Kostendifferenz tragen der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die MVV-Landkreise. Studierende sind nicht berechtigt.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern, Muenchen
Freistaat Bayern, Landeshauptstadt München und die MVV-Landkreise
KommuneZuschuss

365-Euro-Ticket VGN

Jahresticket für Schuelerinnen, Schueler und Auszubildende im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg zum Preis von 365 Euro, also umgerechnet ein Euro pro Tag. Es gilt an 365 Tagen im gesamten Verbundgebiet, auch in der Freizeit und in den Ferien. Notwendig ist der kostenlose Verbundpass für Schuelerinnen, Schueler und Auszubildende; ab 15 Jahren zusätzlich eine Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte. Die Kaufmöglichkeit wurde bis zum 31. Juli 2027 verlaengert.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern, Nuernberg
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg mit Freistaat Bayern und Kommunen
LandZuschuss

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
LandZuschuss

AbwARL - Aus- und Fortbildung und innovative Maßnahmen im Abwasserbereich

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal im Abwasserbereich, etwa Umwelttechnologen. Die Ausbildung wird als Festbetrag mit 6.700 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.350 Euro für ein halbes Jahr gefördert, Fortbildungen mit einer Förderquote von 50 Prozent und mindestens 2.500 Euro pro Person.

bis 50 Prozent, maximal 6.700 Euro je Jahr
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
BundZuschuss

Aktion Mensch Förderung Junge Menschen stärken

Das Programm fördert Projekte für junge Menschen von 12 bis 24 Jahren, deren Teilhabe eingeschraenkt ist. Es gibt bis zu 300.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis zu zehn Prozent sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Die nächste Antragsphase läuft vom 1. September bis 15. Oktober 2026.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen

Aktion Mensch fördert Seminare und Workshops zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung über Tagespauschalen. Die Saetze betragen 50 Euro pro Person und Tag in Praesenz, 30 Euro online und 70 Euro bei Übernachtung. Kosten für Barrierefreiheit werden mit bis zu 70 Prozent bezuschusst, hier ist ein Eigenanteil von 30 Prozent noetig. Pro Förderpartner sind bis zu 400.000 Euro jährlich möglich. Anträge sind ganzjährig möglich, Entscheidungen fallen in sechs Runden pro Jahr.

bis 400.000 Euro je Jahr
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aktion Mensch Pauschalförderung Ferien und Bildung

Die Pauschalförderung deckt Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten mit festen Tagessaetzen ab. Für Bildungsveranstaltungen gibt es 50 Euro pro Praesenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro pro Übernachtung. Bei Ferienfreizeiten werden Begleitkosten mit 50 bis 80 Euro pro Person und Tag bezuschusst. Pro Projektpartner sind höchstens 400.000 Euro im Jahr möglich, Anträge sind ganzjährig mit sechs Bewilligungsrunden pro Jahr möglich.

bis 400.000 Euro je Jahr
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung. Der Gutschein nennt Ziel der Maßnahme, Höchstdauer, Gültigkeitszeitraum und die zulässige Region. Für Teilnehmende entstehen keine Kosten, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter Umständen zusätzlich erstattet werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Vermittlung durch private Arbeitsvermittler. Teilnehmenden entstehen keine Kosten, wenn die Vermittlungsfachkraft vor Beginn schriftlich zugestimmt hat. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
LandZuschuss

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
BundZuschuss

Allgemeiner Integrationskurs des BAMF

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs zu Rechtsordnung, Geschichte, Kultur und Werten. Er endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Der Bund trägt den überwiegenden Teil der Kosten; Teilnehmende zahlen einen Kostenbeitrag von 2,29 Euro je Unterrichtseinheit, bei Anmeldung vor dem 1. August 2022 sind es 2,20 Euro. Für 700 Unterrichtseinheiten ergeben sich damit 1.603 Euro, zahlbar in Abschnitten zu je 100 Unterrichtseinheiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Alphabetisierungskurs im Integrationskurs

Der Alphabetisierungskurs richtet sich an Zugewanderte, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können. Die Teilnehmenden werden in bis zu 1.200 Unterrichtseinheiten lateinisch alphabetisiert und lernen gleichzeitig Deutsch. Vermittelt werden zudem Lernstrategien und Handlungssicherheit im deutschen Alltag. Der Kurs wird wie der allgemeine Integrationskurs vom BAMF finanziert, Teilnehmende zahlen den regulären Kostenbeitrag, sofern sie nicht befreit sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Amateurmusikfonds AMF4

Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

bis 95 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), gefördert aus Bundesmitteln
BundZuschuss

Anerkennungs-Berufssprachkurse für Heil- und Gesundheitsberufe

Die Anerkennungs-Berufssprachkurse bereiten Menschen mit ausländischen Abschlüssen im Gesundheitswesen sprachlich auf die Berufsanerkennung vor. Der Kurs Akademische Heilberufe für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker führt in der Regel in 600 Unterrichtseinheiten zum Niveau C1 und bereitet auf die Fachsprachenprüfung der zuständigen Kammer vor. Die Kosten der Fachsprachenprüfung übernimmt das Bundesamt. Für Gesundheitsfachberufe endet der Kurs mit der B2-Pflegeprüfung beziehungsweise einer Fachsprachenprüfung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Anerkennungszuschuss des Bundes

Der Anerkennungszuschuss erstattet Erwerbstaetigen mit niedrigem Einkommen und Erwerbslosen die Kosten für Anerkennungsverfahren und Zeugnisbewertungen. Für ein Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung werden 100 bis 600 Euro gefördert, für Qualifikationsanalysen bis zu 1200 Euro und für Qualifizierungsmaßnahmen maximal 3000 Euro pro Person. Die Einkommensgrenze liegt bei 32000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen und 50000 Euro für Ehe- und Lebenspartnerschaften. Antragsberechtigt sind Personen mit gewoehnlichem Aufenthalt in Deutschland, nachgewiesen durch eine Meldebestätigung, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus.

100 Euro bis 3.000 Euro je Jahr
bundesweit
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) in Chemnitz als zentrale Förderstelle, im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Anerkennungszuschuss des Bundes

Der Anerkennungszuschuss übernimmt Kosten für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, wenn keine andere Stelle die Kosten trägt. Erstattet werden Kosten des Anerkennungsverfahrens bis zu 600 Euro, etwa Gebühren, Übersetzungen, beglaubigte Kopien und Fahrtkosten. Zusätzlich können Kosten für Qualifizierungen im Rahmen der Anerkennung mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst muss der Antrag auf finanzielle Förderung gestellt werden, danach der Antrag auf Anerkennung. Beratung und Antragstellung laufen über das f-bb.

bis 3.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, umgesetzt durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
BundZuschuss

Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)

Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Aemter für Ausbildungsförderung der Länder, Darlehen über die KfW
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (AFBG, früher Meister-BAföG)

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis 15.000 Euro übernommen, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag weitere 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sind bis 2.000 Euro förderfähig. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich hinzu, der vollständig Zuschuss ist.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zuständige Aemter für Aufstiegsfortbildungsförderung
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)

Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen zum geprüfeten Berufsspezialisten, Bachelor Professional oder Master Professional. Übernommen werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro sowie bis 2.000 Euro für Material des Meisterprüfungsprojekts. Vollzeitteilnehmende erhalten zusätzlich Unterhaltsbeitrag, etwa 882 Euro monatlich für Alleinstehende ohne Kind, 1.117 Euro für Verheiratete und 235 Euro je Kind, Alleinerziehende zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.

bis 15.000 Euro je Monat
Niedersachsen, Bremen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen (für Niedersachsen und Bremen)
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)

Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen aus Zuschuss und zinsgünstigem KfW-Darlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, das Meisterprüfungsprojekt bis 2.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zwischen 1.019 und 1.724 Euro sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind hinzu.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit, Schleswig-Holstein
Bund und Länder, in Schleswig-Holstein umgesetzt durch die IB.SH
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher und vergleichbare Abschlüsse. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden weitere 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Teilnehmende in Vollzeit erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus jeweils 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 150 Euro monatlich je Kind unter 14 Jahren und ist einkommensunabhängig. Unterhaltsbeiträge werden vollständig als Zuschuss gewährt.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Aemter für Ausbildungsförderung der Länder
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)

Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Antrag bei den Ämtern für Ausbildungsförderung
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig in Höhe der tatsächlichen Kosten bis maximal 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Zu den Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt gibt es bis zur Hälfte der Kosten und maximal 2.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder, zuständige Stellen der Länder, Darlehensteil über die KfW
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass bei bestandener Fortbildungsprüfung

Wer die Fortbildungsprüfung besteht, bekommt auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Zusammen mit dem Zuschussanteil sinkt die tatsächliche Eigenbelastung dadurch deutlich. Der Erlass wird über das KfW-Kreditportal beantragt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW und zuständige Stellen der Länder

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