Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE · bundesweit
Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Kleines oder mittleres Unternehmen mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro
- Beratung nach DIN V 18599 durch eine qualifizierte, beim BAFA gelistete Energieberatungsperson
- Antrag vor Beginn der Beratung
- Bei zusätzlicher Landesförderung Deckelung der Gesamtförderung auf 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Kombinierbar mit
Der Beratungsbericht ist häufig Voraussetzung für Investitionsförderungen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Nichtwohngebäudebereich.
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach bund-wirtschaft, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
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Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.
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Energiekredit Gebäude
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