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Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE · bundesweit

Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.

Förderhöhe
850 Euro bis 4.000 Euro
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
Laufende Antragstellung über das BAFA-Portal

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeVereineKommunen

Was du erfüllen musst

  • Kleines oder mittleres Unternehmen mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro
  • Beratung nach DIN V 18599 durch eine qualifizierte, beim BAFA gelistete Energieberatungsperson
  • Antrag vor Beginn der Beratung
  • Bei zusätzlicher Landesförderung Deckelung der Gesamtförderung auf 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Kombinierbar mit

Der Beratungsbericht ist häufig Voraussetzung für Investitionsförderungen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Nichtwohngebäudebereich.

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bis 100 Prozent, maximal 150.000 Euro
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Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.

bis 50 Prozent, maximal 4.000 Euro
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