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Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

BAFA · bundesweit

Gefördert werden für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.

Förderhöhe
bis 4.000 Euro
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
Laufende Antragstellung vor Vorhabenbeginn

Antrag für Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 vorbereiten

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 26 Angaben und 20 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeKommunenVereine

Was du erfüllen musst

  • nach DIN V 18599
  • Gebäude mindestens 10 Jahre alt, ausgenommen Neubauberatungen
  • Gebäude im Eigentum des Antragstellers
  • Vor-Ort-Begehung erforderlich
  • Antrag vor Vorhabenbeginn, innerhalb von 3 Monaten nach

Was du dafür brauchst

26 Angaben und 20 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Ferdi ist ein KI-Assistent. Antworten können Fehler enthalten.

Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 ist eine Beratung auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Zugelassenen Berater wählenBei Beratungsförderung wird nicht jeder Berater bezahlt. Meist gibt es eine Liste zugelassener Beraterinnen und Berater, und nur deren Rechnungen sind förderfähig.
  4. 4Bericht einreichenAm Ende steht in der Regel ein Beratungsbericht. Ohne ihn gibt es kein Geld, auch wenn die Beratung stattgefunden hat.

Häufige Fragen zu Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Wer kann Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 beantragen?

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Energieberatung nach DIN V 18599

Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 4.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 beantragen?

Laufende Antragstellung vor Vorhabenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergebnisse können als Grundlage für BEG-Anträge für Nichtwohngebäude dienen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 20 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach bafa, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Langfristige Finanzierung energieeffizienter Projekte der Wohnungswirtschaft, die die KfW-Förderung für Wohngebäude ergänzt. Finanziert werden Neubau, Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der ILB-Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 Prozent, für Neubauprojekte laut ILB bis zu 7,5 Prozent.

bis 100 Prozent, maximal 150.000 Euro
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Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.

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Gefördert werden Sanierungen von Wohngebäuden, deren Treibhausgasemissionen über einen Lebenszyklus von 50 Jahren definierte Grenzwerte je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent, Zuschläge für Worst-First-Gebäude, Mehrfamilienhäuser und definierte Gebiete erhöhen den Satz um jeweils 5 Prozent auf bis zu 30 Prozent.

bis 30 Prozent der Kosten
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