Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
BAFA · bundesweit
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Energieberatung nach DIN V 18599
- Gebäude mindestens 10 Jahre alt, ausgenommen Neubauberatungen
- Gebäude im Eigentum des Antragstellers
- Vor-Ort-Begehung erforderlich
- Antrag vor Vorhabenbeginn, Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Bewilligungszeitraum
Kombinierbar mit
Ergebnisse können als Grundlage für BEG-Anträge für Nichtwohngebäude dienen
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach bafa, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
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Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.
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