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Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

BAFA · bundesweit

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.

Förderhöhe
bis 4.000 Euro
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
Laufende Antragstellung vor Vorhabenbeginn

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeKommunenVereine

Was du erfüllen musst

  • Energieberatung nach DIN V 18599
  • Gebäude mindestens 10 Jahre alt, ausgenommen Neubauberatungen
  • Gebäude im Eigentum des Antragstellers
  • Vor-Ort-Begehung erforderlich
  • Antrag vor Vorhabenbeginn, Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Bewilligungszeitraum

Kombinierbar mit

Ergebnisse können als Grundlage für BEG-Anträge für Nichtwohngebäude dienen

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bis 100 Prozent, maximal 150.000 Euro
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Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.

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