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Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen

Aktion Mensch e.V. · bundesweit

Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.

Förderhöhe
bis 380.000 Euro
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
Angebot läuft zum 31.08.2026 aus

Antrag für Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen vorbereiten

13 Fragen, etwa 5 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 22 Angaben und 14 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Vereine

Was du erfüllen musst

  • Gemeinnützige Organisation als Trägerin
  • Wohnangebot für zwei bis acht Personen
  • von mindestens 20 Prozent, auch aus Darlehen möglich
  • Antragstellung bis 31.08.2026

Was du dafür brauchst

22 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung des Vermieters
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte

13 Fragen, etwa 5 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Ferdi ist ein KI-Assistent. Antworten können Fehler enthalten.

Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen ist ein Zuschuss auf Ebene Sonstige. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen

Wer kann Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen beantragen?

Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Gemeinnützige Organisation als Trägerin

Wie viel Geld gibt es bei Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 380.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen beantragen?

Angebot läuft zum 31.08.2026 aus Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach vereine-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

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Wohnungsbau Sozial (Mecklenburg-Vorpommern)

Landesprogramm Mecklenburg-Vorpommerns für die Schaffung von belegungsgebundenen Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten. Es richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen und private Investoren, die neuen Sozialwohnraum bauen oder schaffen. Förderart, Beträge und Bindungsfristen sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie auf der Programmseite. Der Antrag läuft über das Landesförderinstitut. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen dort abgefragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
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Aktion Mensch Projektförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen

Die Projektförderung unterstützt selbstbestimmtes Wohnen für zwei bis acht Personen mit bis zu 200.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten über maximal drei Jahre. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder individuellen Zuschüssen. Aktion Mensch weist darauf hin, dass diese Förderangebote zum 31. August 2026 auslaufen.

bis 90 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
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Altenhilfe nach Paragraph 71 SGB XII

Leistungen für ältere Menschen, die Schwierigkeiten des Alters verhüten, überwinden oder mildern sollen und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu gehören Unterstützung bei gesellschaftlichem Engagement, Hilfe bei Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege und zu Wohnformen, Beratung zu altersgerechten Diensten, Leistungen für Veranstaltungen der Geselligkeit, Bildung und Kultur sowie Hilfen, um die Verbindung zu nahestehenden Personen zu halten. Anlaufstelle ist das Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
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Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm

Bayern fördert den Bau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einem staatlichen Darlehen zu 2,5 Prozent Zins und einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Ergänzend gibt es bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs sowie einen Mietzuschuss, der die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete von 5 bis 10 Euro je Quadratmeter ausgleicht. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Sozialbindung von 35 Jahren und dürfen nur zu zumutbaren Mieten für die Einkommensstufe I vermietet werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 Prozent Eigenkapitaleinsatz.

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Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / BayernLabo
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Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg

Eigentümer bestehender Wohnungen können einen Zuschuss dafuer erhalten, dass sie ihre Wohnungen neu an Miet- und Belegungsbindungen binden. Die L-Bank staffelt den Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche nach Bindungsdauer: 350 Euro bei 10 Jahren, 475 Euro bei 15 Jahren, 870 Euro bei 25 Jahren, 1.045 Euro bei 30 Jahren und 1.390 Euro bei 40 Jahren. Für energieeffiziente und barrierefreie Wohnungen kommen Boni hinzu. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Gemeinden, öffentliche Träger und Privatpersonen; sanierungsbedürftige Wohnungen sind ausgeschlossen. Anträge gehen an die oertliche Wohnraumförderungsstelle, die sie an die L-Bank weiterleitet; die Mittel sind derzeit aufgebraucht.

350 Euro bis 1.390 Euro
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L-Bank Baden-Württemberg, Antrag über die kommunale Wohnraumförderungsstelle