Förderprogramme für Neubau in Bayern
Diese Programme fördern Neubau und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
49 Programme gefunden
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- Sonstiges603
Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen
Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Eigenwohnraumförderung)
Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo für Bau oder Kauf selbstgenutzter Wohnungen und Häuser, zinsverbilligt für bis zu ein Drittel der Gesamtkosten. Haushalte mit Kindern erhalten zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden kann. Die Mindesteigenkapitalquote wurde von 20 auf 15 Prozent gesenkt, die Einkommensgrenzen wurden zum 1. September 2023 um rund 25 Prozent angehoben.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen des Freistaats Bayern für den Bau, die Änderung, die Erweiterung oder den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum, auch beim Zweiterwerb. Der Darlehensnennbetrag darf ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten, ein zusätzliches Kapitalmarkt- oder Bauspardarlehen ist deshalb noetig. Haushalte mit Kindern im Sinn von Paragraf 32 Absatz 1 bis 5 EStG erhalten zusätzlich einen unverzinslichen Zuschuss von 5.000 Euro je Kind; das gilt auch bei einer zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bestehenden Schwangerschaft. Angeboten werden Konditionsbindungen von zehn und 15 Jahren. Wird die Selbstnutzung vor Ablauf der Belegungsbindung aufgegeben, ist der Kinderzuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.
Bundesprogramm Junges Wohnen (Studierenden- und Azubiwohnheime)
Junges Wohnen ist ein Teilprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze von Studierenden und Auszubildenden. Gefördert werden neue Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau einschließlich des erstmaligen Erwerbs sowie die Modernisierung bestehender Plätze. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro bereit. Der Bund vergibt Finanzhilfen an die Länder, die daraus eigene Wohnheim-Förderprogramme auflegen und mit Landesmitteln aufstocken. Antragsteller sind daher Studierendenwerke, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Träger, nicht die Studierenden selbst.
Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)
Für Wohngebäude kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert gewählt werden. Das zieht die Abschreibung stark in die ersten Jahre vor und verschafft in der Anfangszeit deutlich mehr Steuerersparnis. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029, bei Kauf ein in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossener Vertrag. Der Haken: Der Abschreibungsbetrag sinkt Jahr für Jahr, weil er immer vom Restwert berechnet wird, und die Wahl gilt für das gesamte Gebäude. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist später zulässig, der Rückweg nicht.
Energiekredit Gebäude
Darlehen bis 20 Mio. Euro für klimafreundlichen gewerblichen Neubau und die energetische Sanierung gewerblicher Gebäude. Guenstige Konditionen und erleichterter Kreditzugang durch Risikoübernahme der LfA.
Förderangebote Wohnen für 2 bis 8 Personen
Zwei kombinierbare Bausteine für inklusive Wohnangebote für zwei bis acht Personen. Die Projektförderung deckt bis zu 200.000 Euro Personal- und Honorarkosten über drei Jahre mit bis zu 90 Prozent, die Investivförderung bis zu 380.000 Euro für Kauf, Umbau und Ausstattung mit bis zu 50 Prozent. Pro rollstuhlgerechter Wohneinheit gibt es bis zu 20.000 Euro zusätzlich für maximal vier Einheiten.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Klimagerechte Gebäudestandards
Gefördert werden Sanierungen von Wohngebäuden, deren Treibhausgasemissionen über einen Lebenszyklus von 50 Jahren definierte Grenzwerte je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent, Zuschläge für Worst-First-Gebäude, Mehrfamilienhäuser und definierte Gebiete erhöhen den Satz um jeweils 5 Prozent auf bis zu 30 Prozent.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus
Investitionszuwendungen des Freistaats für Sportvereine, die Sportstätten in eigener Initiative errichten und erhalten. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die sportliche Nutzung erforderlich sind. Anträge von BLSV-Mitgliedsvereinen laufen über den BLSV als beliehenen Träger, Schützenvereine gehen über BSSB oder OSB an die zuständige Regierung.
Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
Bayern fördert den Bau und Umbau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Staatsministerium nennt ein Staatsdarlehen zu 2,5 Prozent Zinsen, einen Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie ergänzende Zuschüsse von bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss ausser dem Erdgeschoss für einen Aufzug. Hinzu kommen laufende Mietzuschüsse, die die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete ausgleichen; die zumutbare Miete der Einkommensstufe I liegt je nach oertlichem Mietniveau zwischen 5 und 10 Euro je Quadratmeter. Verlangt werden eine Bindung von 35 Jahren, mindestens 15 Prozent Eigenkapital und eine angemessene Wohnfläche je Haushaltsgröße. Die Bewerbung für das Jahresbauprogramm 2027 ist bis zum 15. Oktober 2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen; die genannten Konditionen stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Förderrichtlinie.
Gewerbe zu Wohnen (266)
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.
Junges Wohnen Bayern
Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.
KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Finanziert werden Baukosten und Baunebenkosten wie Notar, Makler und Grunderwerbsteuer, beim Neubau auch das Grundstück, wenn es höchstens sechs Monate vor Antragseingang gekauft wurde. Beim Kauf sind auch Renovierung und Modernisierung förderfähig. Ferienimmobilien, Umschuldungen, vermietete Einheiten und die Erweiterung vorhandener Wohnfläche sind ausgeschlossen. Der Kredit muss in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag abgesichert werden und wird über einen Finanzierungspartner beantragt.
KfW 266 Gewerbe zu Wohnen
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Nichtwohnflächen wie Bueros oder Ladenflächen in Wohnraum. Gefördert werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 100.000 Euro je neuer Wohneinheit, das ergibt bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit und höchstens 300.000 Euro je Vorhaben. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und nach dem Umbau mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE erreichen. Planung und Baubegleitung sind mitförderfähig, ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Der Antrag läuft direkt über das KfW-Antragsportal.
KfW 296 - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für klimafreundliche und zugleich flächensparende Neubauten. Gefördert werden Gebäude, die mindestens Effizienzhaus 55 erreichen, die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfuellen und den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreiten. Einen Kostengrenzwert je Quadratmeter nennt die KfW auf der Produktseite nicht, die Zahlenwerte stehen in den technischen Mindestanforderungen. Zusätzlich gilt eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Heizungen mit fossilen Energieträgern oder Biomasse sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für Neubauten, die zugleich klimafreundlich, flächeneffizient und guenstig sind. Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus einhalten und darf nicht mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse beheizt werden. Zusätzlich gelten eine Mindestzahl an Wohnräumen bezogen auf die Fläche und eine Obergrenze für die Lebenszykluskosten, die ein Energieeffizienz-Experte nachweist. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, Kommunen und Kirchen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
KfW 297/298 - Klimafreundlicher Neubau, Wohngebäude
Zinsverbilligter Kredit für den Neubau oder Ersterwerb besonders klimafreundlicher Wohngebäude. Je Wohneinheit sind bis zu 100.000 Euro möglich, mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) bis zu 150.000 Euro. Es gibt drei Stufen: Effizienzhaus 55 ohne Öl- und Gasheizung, Klimafreundliches Wohngebäude auf Effizienzhaus-40-Niveau mit Lebenszyklus-CO2-Bilanz sowie Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung haengt an verfügbaren Bundesmitteln. Speziell für die Stufe Effizienzhaus 55 stehen laut KfW für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel zur Zinsverbilligung zur Verfuegung; diese Summe gilt nicht für das gesamte Programm.
KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude
Zinsverbilligter Kredit für den Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, die einen hohen Effizienzstandard erreichen. Für die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude gibt es bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebäude darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss den Effizienzhaus-40-Standard einschließlich Lebenszyklusanalyse erfuellen. Für die Variante Effizienzhaus 55 gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro je Wohneinheit, hier ist keine Lebenszyklusanalyse noetig, das Gebäude darf aber nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Ein Energieeffizienz-Experte muss vor dem Antrag eine Bestätigung zum Antrag ausstellen.
KfW 300 Wohneigentum für Familien - Neubau
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. Die Kredithöhe haengt von der Kinderzahl und vom Standard ab: bei einem Kind bis zu 170.000 Euro, mit QNG-Zertifizierung bis zu 220.000 Euro, ab fuenf Kindern bis zu 220.000 beziehungsweise 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, ab fuenf Kindern liegt die Grenze bei 130.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben, die Familie darf kein weiteres Wohneigentum in Deutschland besitzen und muss mindestens die Haelfte des Objekts selbst halten und bewohnen. Wer bereits Baukindergeld erhalten hat, ist ausgeschlossen.
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Deutschland. Finanziert werden Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbsteuer sowie Umbau- und Modernisierungsarbeiten. Wahlweise als Annuitätendarlehen mit 4 bis 35 Jahren Laufzeit oder als endfälliges Darlehen.
Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)
Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten für den klimafreundlichen Neubau kommunaler Gebäude. Variante 498 für Wohngebäude mit 100.000 bis 150.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit, Variante 499 für Nichtwohngebäude mit 1.000 bis 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 bis 10 Millionen Euro je Vorhaben.
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