Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen · Niedersachsen

Zinsguenstige Darlehen und für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.
Antrag für Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) vorbereiten
11 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 14 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Einhaltung der Einkommensgrenzen nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz
- Selbstnutzung der geförderten Wohnung
- Bauort beziehungsweise Kaufobjekt in Niedersachsen
- Antrag bei der oertlichen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt oder Gemeinde)
- Bei klimagerechter Modernisierung Verbesserung um mindestens zwei Effizienzklassen
Was du dafür brauchst
23 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss
11 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) ist ein Kredit auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Wer kann Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) beantragen?
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Einhaltung der Einkommensgrenzen nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz
Wie viel Geld gibt es bei Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)?
Der Höchstbetrag beträgt 180.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)?
Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Lässt sich Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) mit anderen Förderungen kombinieren?
Antragstellung und Abstimmung über die oertliche Wohnraumförderstelle; Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln nur im Rahmen der Förderbestimmungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)?
Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Niedersachsen.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-ni, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Der Bremer Förderlotse
Kostenfreies Beratungsangebot zu allen Förderprogrammen rund um Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum im Land Bremen. Der Förderlotse hilft beim Finden des passenden Programms, nennt technische Berater und Antragsstellen und begleitet von der Antragstellung bis zum Abschluss.
Gewerbe zu Wohnen (266)
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Zinsverbilligtes Darlehen für Familien, die eine bestehende Wohnimmobilie der Energieklassen D bis H kaufen und im Zuge des Erwerbs energetisch mindestens auf Klasse C sanieren. Bis zu 150.000 bis 180.000 Euro zu 2 Prozent Zinssatz bei 15 Jahren Laufzeit. Förderfähig sind Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten und Sanierungskosten.
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.
KfW 300 Wohneigentum für Familien - Neubau
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. Die Kredithöhe haengt von der Kinderzahl und vom Standard ab: bei einem Kind bis zu 170.000 Euro, mit QNG-Zertifizierung bis zu 220.000 Euro, ab fuenf Kindern bis zu 220.000 beziehungsweise 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, ab fuenf Kindern liegt die Grenze bei 130.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben, die Familie darf kein weiteres Wohneigentum in Deutschland besitzen und muss mindestens die Haelfte des Objekts selbst halten und bewohnen. Wer bereits Baukindergeld erhalten hat, ist ausgeschlossen.
Saarländische Wohnraumförderung - Eigentumsförderung (Kreditförderung)
Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins über die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren für Neubau, Ersterwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums im Saarland. Fördersätze sind 2.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb, 1.800 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bis 200.000 Euro je Wohneinheit bei Modernisierung. Ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent je Kind, höchstens 20 Prozent, sowie 15 Prozent bei Erreichen des Standards EH 55 ist möglich.