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Förderprogramme für Landwirtschaft

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Landwirtschaft. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

190 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die Landwirtschaft

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LandKredit

Landwirtschaft - Nachhaltigkeit

Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft. Gefördert werden Energieeffizienz, Emissionsminderung, verbesserte Tierhaltung, ökologischer Landbau, Agri-Photovoltaik zur Eigenversorgung sowie effiziente Bewässerung und Wasserspeicher. Ein Zinsbonus Klimabilanz ist bei dokumentierter Treibhausgasbilanz möglich.

5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank
LandKredit

Leben auf dem Land

Zinsgünstiges Darlehen bis zehn Millionen Euro für Investitionen, die die Lebensbedingungen im ländlichen Raum verbessern. Gefördert werden technische und soziale Infrastruktur, Nahversorgung, öffentliche Sicherheit, Landtourismus, Dorferneuerung, die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und ausserlandwirtschaftliche Erwerbszweige von Landwirten.

bis 10 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
BundSonstiges

Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV

Verpflichtete müssen einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus den Rohstoffen der Anlage 1 in Verkehr bringen: 0,4 Prozent ab 2024 für größere Unternehmen, 0,7 Prozent ab 2025, 2 Prozent ab 2026, 3 Prozent ab 2027 und ansteigend bis 9 Prozent ab 2040. Zulässige Rohstoffe sind unter anderem Stroh, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall, Tallölpech, Rohglyzerin, Bagasse und lignozellulosehaltiges Material. Die Abgabe bei Fehlmenge beträgt 45 Euro je Gigajoule.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
LandZuschuss

Moorbauernprogramm Bayern

Das bayerische Moorbauernprogramm ist Teil des KULAP und fördert die klimaschonende Bewirtschaftung von Moorboeden. Für die Umwandlung von Acker in Dauergrünland auf Moorstandorten werden bis zu 3.300 Euro je Hektar gezahlt. Damit sollen die hohen Treibhausgasemissionen entwaesserter Moorboeden gesenkt werden, ohne dass die Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung fallen. Die Antragstellung erfolgt über iBALIS zusammen mit den übrigen KULAP-Maßnahmen.

bis 3.300 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Nachhaltige Dorfentwicklung und Dorferneuerung im Saarland

Förderung von öffentlichen und privaten Vorhaben zur nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse in saarländischen Dörfern. Im öffentlichen Bereich beträgt die Förderung im Regelfall 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann auf 65 oder 75 Prozent erhöht werden. Im privaten Bereich wird die stilgerechte Restaurierung ortsbildprägender historischer Bausubstanz mit 35 Prozent gefördert, bezogen auf die äußere Gebäudehülle.

bis 55 Prozent der Kosten
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506)

Zuschuss von 90 bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, etwa Hecken, Feldgehoelze, Feuchtbiotope, Uferbepflanzungen und Artenschutzmaßnahmen. Die Finanzierung erfolgt aus Bundes- und Landesmitteln der GAK. Eine Antragstellung ist ganzjährig und ohne Fristbindung möglich.

bis 100 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
BundZuschuss

Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK

Zuschuss für investive Naturschutzmaßnahmen ohne Produktionsbezug, etwa die Anlage und Wiederherstellung von Biotopen, Nistmöglichkeiten wie Weissstorchhorsten und Fledermausquartieren sowie den Grunderwerb für Naturschutzzwecke. Eigenleistungen können bis zu 60 Prozent des Vergabewerts angerechnet werden. Eng verwandt ist die investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehoelzen und Baumreihen sowie von Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen, die bis zu 100 Prozent und bei Gemeinden bis zu 90 Prozent gefördert wird.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023

Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Erstniederlassung und der Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit. Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden und wird in drei gleich großen Tranchen von je 25.000 Euro innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung ausgezahlt.

75.000 Euro bis 75.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV
LandZuschuss

Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte Sachsen-Anhalt

Zuschuss von bis zu 100.000 Euro über fuenf Jahre für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die sich erstmals in der Landwirtschaft niederlassen. Ziel ist die Stärkung ländlicher Räume und die Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort. Der Antrag ist innerhalb von 24 Monaten nach der Erstniederlassung zu stellen.

bis 100.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
BundSonstiges

Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen

Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen oder Mais sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 4,4 Prozent ab 2022 anrechenbar. Ab 2026 steigt die Grenze auf 4,9 Prozent, sinkt 2028 auf 4,6 Prozent und steigt danach schrittweise auf 5,8 Prozent ab 2033. Übersteigende Mengen werden mit dem Basiswert angesetzt und bringen keine Minderung mehr. Das ist die zentrale Bremse für klassischen Biodiesel und Bioethanol.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Obergrenze für Biokraftstoffe aus tierischen Fetten der Kategorie 3

Paragraf 13c der 38. BImSchV begrenzt die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 3 nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hergestellt wurden, auf einen energetischen Anteil von 0,3 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert zugrunde gelegt. Damit soll die Konkurrenz zur stofflichen Verwertung in der Futtermittel- und Oleochemie begrenzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundZuschuss

Palu – Förderrichtlinie Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden

Zuschüsse von bis zu 100 Prozent je Maßnahme für Konzipierung, Planung und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung sowie für die Unterstützung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung wiedervernässter Flächen. Vier Module mit gestaffelten Interessenbekundungsfenstern.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUKN)
LandZuschuss

Praeventionsmaßnahmen Wolfsschutz und Schadensausgleich Brandenburg

Brandenburg fördert Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf Nutztiere, etwa wolfsabweisende Zaeune und Herdenschutzhunde. Die zugehoerige Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027. Ergänzend gibt es einen Ausgleich für wolfsverursachte Schäden, ebenfalls bis Ende 2027, sowie eine eigene Regelung zur Praevention von Biberschäden, die bis Ende 2026 gilt. Ansprechpartner für die fachliche Beratung ist das Landesamt für Umwelt.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Land- und Ernaehrungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg, Landesamt für Umwelt
LandZuschuss

Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)

Festbetragszuschuss zur Behebung akuter Notlagen nach Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch sowie Wald- und Vegetationsbränden. Privathaushalte erhalten 2.000 Euro für die erste Person und 1.000 Euro je weitere Person, land- und forstwirtschaftliche Betriebe 5.000 Euro je Betriebsstätte, unter anderem für Unterkunft, Räumung, Reinigung und provisorischen Wiederaufbau.

bis 100 Prozent, maximal 5.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Auszahlung durch die Gemeinden
BundZuschuss

Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK

Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.

bis 100 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundSonstiges

Verflüssigtes Biomethan (Bio-LNG) als Erfüllungsoption

Paragraf 12a der 38. BImSchV erlaubt die Erfüllung der Quote durch Inverkehrbringen von versteuertem verflüssigtem Biomethan, das ganz oder anteilig aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung hergestellt wurde und die Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoff erfüllt. Anteilig aus Biomasse hergestelltes Bio-LNG gilt in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoff. Für den Schwerlastverkehr ist das die wichtigste gasförmige Option.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
LandZuschuss

Vertragsnaturschutz im Offenland Brandenburg

Brandenburg fördert über eine eigene Verwaltungsvorschrift den Vertragsnaturschutz im Offenland. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verpflichten sich, Grünland und andere Offenlandflächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben zu nutzen, etwa mit spaeteren Mahdterminen oder reduzierter Duengung. Die Vorschrift läuft bis zum 31. Dezember 2030. Ergänzend gibt es eine eigene Regelung für den Vertragsnaturschutz im Wald, die bis Ende 2029 gilt.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Land- und Ernaehrungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
BundZuschuss

Vertragsnaturschutz nach GAK-Förderbereich 4

Zuschuss für die Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben. Die Prämienhöhe bemisst sich nach den durch die Auflagen entstehenden Einkommensverlusten und Mehrkosten. Antragsberechtigt sind auch Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden der Länder
LandZuschuss

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Bayern

Das Vertragsnaturschutzprogramm fördert die extensive Bewirtschaftung von Aeckern, Wiesen, Weiden und Teichen, um ökologisch wertvolle Lebensräume zu erhalten, zu entwickeln oder zu verbessern. Es enthält auch den Erschwernisausgleich für Flächen mit besonderen naturschutzrechtlichen Auflagen. Anders als das KULAP setzt das VNP an konkreten naturschutzfachlichen Zielen an und wird mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Antragstellung läuft über iBALIS im gleichen Zeitfenster wie das KULAP, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar. Ab 2026 gelten neue Richtlinien für den Verpflichtungszeitraum 2026 bis 2030.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP) inklusive Erschwernisausgleich

Vertragliche Naturschutzleistungen auf Acker, Wiesen, Weiden und Teichen mit Grund- und Zusatzleistungen. Beispiele: extensive Ackernutzung für Feldbrueter 530 Euro je Hektar, Brachlegung auf Acker 500 bis 750 Euro, extensive Maehnutzung je nach Schnittzeitpunkt 260 bis 450 Euro, extensive Weidenutzung 440 Euro, Beweidung durch Ziegen 590 Euro, Erhalt von Streuobstbaeumen 12 Euro je Baum, Handmahd 700 Euro je Hektar.

20 Euro bis 750 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten
BundZuschuss

Waldumbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung nach GAK

Zuschuss für den Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände. Gefördert werden Saat, Pflanzung und Naturverjuengung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren mit bis zu 75 Prozent, bei ausschließlich standortheimischen Baumarten bis zu 85 Prozent.

bis 85 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
LandZuschuss

Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe

Zuschuss von bis zu 85 Prozent und maximal 30.000 Euro im Jahr für Investitionen in Herdenschutz, etwa wolfsabweisende Zäune und Zaunelemente sowie Herdenschutzhunde. Zusätzlich gibt es eine Festbetragsfinanzierung für laufende Betriebsausgaben von 1.230 bis 1.920 Euro jährlich je nach Tierart und Zauntyp, höchstens 450 Euro je Hektar beweideter Fläche.

bis 85 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank
LandZuschuss

Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)

Die hessische Weidetierschutz-Richtlinie fördert Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf zwei Ebenen. Der Grundschutz umfasst Elektrozaeune mit mindestens 90 Zentimetern Höhe oder Festzaeune mit 120 Zentimetern und Untergrabeschutz, der erweiterte Herdenschutz zusätzlich wolfsabweisende Zaeune, technische Einrichtungen, Nachtpferche sowie Herdenschutzhunde einschließlich Ausbildung. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, höchstens 30.000 Euro je Betrieb und Jahr, bei mobilen Zaeunen für Schafe und Ziegen 1.920 Euro je Kilometer und je Herdenschutzhund ebenfalls 1.920 Euro. Zielgruppe sind vor allem Schaf- und Ziegenhaltungen sowie Gatterwildhaltungen, in ausgewiesenen Ereignisgebieten auch Rinder-, Pferde- und Eselhalter.

bis 85 Prozent, maximal 30.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise
BundKredit

Zinsbonus Klimabilanz der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Landwirtschaftliche Primaerproduzenten, die eine betriebliche Klimabilanz vorlegen können, erhalten bei ausgewählten Rentenbank-Programmen einen zusätzlichen Zinsabschlag. Die Klimabilanz muss nach dem Greenhouse Gas Protocol mit Agriculture Guidance oder nach dem Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen erstellt sein, mindestens Scope-1-Emissionen umfassen und darf bei Darlehensbeantragung nicht aelter als drei Jahre sein. Die Höhe des Bonus steht im jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben, im Rundschreiben Nr. 19/2026 sind bis zu 0,15 Prozentpunkte pro Jahr genannt. Beantragt wird der Bonus vom Finanzierungspartner zusammen mit dem Darlehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank, Antragstellung über die Hausbank

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