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Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank · Hessen

von bis zu 85 Prozent und maximal 30.000 Euro im Jahr für Investitionen in Herdenschutz, etwa wolfsabweisende Zäune und Zaunelemente sowie Herdenschutzhunde. Zusätzlich gibt es eine Festbetragsfinanzierung für laufende Betriebsausgaben von 1.230 bis 1.920 Euro jährlich je nach Tierart und Zauntyp, höchstens 450 Euro je Hektar beweideter Fläche.

Förderhöhe
bis 30.000 Euro je Jahr
Fördersatz
bis 85 Prozent
Frist
Investitionen ohne Frist, laufende Ausgaben Antrag bis 1. Oktober

Antrag für Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe vorbereiten

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 11 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Landwirtschaft

Was du erfüllen musst

  • Landwirtschaftlicher Betriebsinhaber in Hessen mit mindestens 10 Weidetieren
  • Wolfsabweisende Einzäunung
  • Für Herdenschutzhunde Sachkundenachweis, Zertifikat, Transponderkennzeichnung und in der Regel mindestens 200 Tiere
  • Auch andere Landbewirtschafter mit Tieren für Landschaftspflege antragsberechtigt

Was du dafür brauchst

18 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Vergleichsangebote

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Neben der Förderung besteht ein separater Schadensausgleich bei Nutztierrissen
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe

Wer kann Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe beantragen?

Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe richtet sich an Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Landwirtschaftlicher Betriebsinhaber in Hessen mit mindestens 10 Weidetieren

Wie viel Geld gibt es bei Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 30.000 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe beantragen?

Investitionen ohne Frist, laufende Ausgaben Antrag bis 1. Oktober Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe mit anderen Förderungen kombinieren?

Neben der Förderung besteht ein separater Schadensausgleich bei Nutztierrissen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach land-he, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent, bei besonders tiergerechten Stallbauten 40 Prozent. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens bis 20.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 800.000 Euro je Antrag.

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Höhe je nach Vorhaben
Saarland
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Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.

bis 40 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
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