Höhe der Agrarförderung
Eine allgemeine Zahl für Agrarförderung gibt es nicht, weil jedes Programm eigene Sätze und Obergrenzen setzt. In der Tabelle unten stehen Fördersatz und Betrag genau so, wie sie in den Programmdaten hinterlegt sind, und wo nichts hinterlegt ist, steht auch nichts.
Üblich ist ein Prozentsatz der förderfähigen Kosten mit einer Obergrenze, wobei nie die gesamte Rechnung förderfähig ist. Welche Kosten zählen, definiert die Richtlinie des jeweiligen Programms.
Bei Krediten steht die Kreditsumme in der Tabelle, nicht ein Zuschuss. Der Vorteil liegt dort im Zins und teils in einem Tilgungsanteil, deshalb lassen sich Kredit und Zuschuss nicht direkt vergleichen.
Beträge und Fördersätze der Programme
Alle Werte stammen aus den hinterlegten Programmdaten, nichts davon ist geschätzt. Wo ein Feld leer bleibt, haben wir keinen belastbaren Wert. Auf jeder Programmseite stehen Quelle und Datum der letzten Prüfung.
| Programm | Ebene | Art | Fördersatz | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Energie vom Land - Sonne, Wind, WasserL-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank | Land | Kredit | ohne Angabe | 5.000 Euro bis 25 Mio. Euro |
| Landwirtschaft - NachhaltigkeitL-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank | Land | Kredit | ohne Angabe | 5.000 Euro bis 25 Mio. Euro |
| Leben auf dem LandL-Bank | Land | Kredit | ohne Angabe | bis 10 Mio. Euro |
| Brandenburg-Kredit für den Ländlichen RaumILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / Landwirtschaftliche Rentenbank | Land | Kredit | 100 Prozent | bis 5 Mio. Euro |
| Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden | Bund | Zuschuss | 40 Prozent | 20.000 Euro bis 5 Mio. Euro |
| ILU 2023 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in ThüringenThüringer Aufbaubank (TAB) | Land | Zuschuss | ohne Angabe | bis 5 Mio. Euro |
| Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Land | Zuschuss | 25 Prozent | 20.000 Euro bis 2,4 Mio. Euro |
| Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen (Bewässerungsrichtlinie)Land Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen | Land | Zuschuss | 70 Prozent | bis 2,1 Mio. Euro |
| Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank BremenBürgschaftsbank Bremen GmbH | Land | Bürgschaft | ohne Angabe | bis 1,5 Mio. Euro |
| IB.SH AgrargarantieIB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein | Land | Bürgschaft | 80 Prozent | bis 1 Mio. Euro |
| Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-PfalzLand Rheinland-Pfalz, Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) | Land | Zuschuss | 40 Prozent | 50.000 Euro bis 800.000 Euro |
| BioMeth Bayern – Förderung der BiomethaneinspeisungBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bewilligungsstelle Technologie- und Förderzentrum (TFZ) Straubing | Land | Zuschuss | 40 Prozent | bis 800.000 Euro |
| LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL)Thüringer Aufbaubank (TAB) | Land | Zuschuss | 90 Prozent | bis 500.000 Euro |
| Einzelbetriebliche Investitionsförderung Landwirtschaft (AFP und Diversifizierung)Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank, EU | Land | Zuschuss | 40 Prozent | bis 400.000 Euro |
| Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem TellerHessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat / WIBank | Land | Zuschuss | 80 Prozent | bis 300.000 Euro |
| Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) | Bund | Zuschuss | 40 Prozent | bis 300.000 Euro |
| Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung | Bund | Zuschuss | ohne Angabe | bis 300.000 Euro |
| Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAKBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden | Bund | Zuschuss | ohne Angabe | 2.500 Euro bis 300.000 Euro |
| Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Land | Zuschuss | 25 Prozent | 10.000 Euro bis 200.000 Euro |
| Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte Sachsen-AnhaltMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt | Land | Zuschuss | ohne Angabe | bis 100.000 Euro |
| Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV | Land | Zuschuss | ohne Angabe | 75.000 Euro bis 75.000 Euro |
| Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) | Land | Zuschuss | 40 Prozent | bis 70.000 Euro |
| Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)Land Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Wald und Holz NRW | Land | Zuschuss | 80 Prozent | bis 50.000 Euro |
| HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und LandschaftspflegemaßnahmenHessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank, EU | Land | Zuschuss | ohne Angabe | bis 50.000 Euro |
| Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAKBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden | Bund | Zuschuss | 100 Prozent | bis 30.000 Euro |
| Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch WölfeHessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank | Land | Zuschuss | 85 Prozent | bis 30.000 Euro |
| Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise | Land | Zuschuss | 85 Prozent | bis 30.000 Euro |
| Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden | Bund | Zuschuss | 10 Prozent | bis 20.000 Euro |
| Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)Land Nordrhein-Westfalen, Auszahlung durch die Gemeinden | Land | Zuschuss | 100 Prozent | bis 5.000 Euro |
| Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Land | Zuschuss | ohne Angabe | 125 Euro bis 4.000 Euro |
| Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene MaßnahmenBayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten | Land | Zuschuss | ohne Angabe | 30 Euro bis 4.000 Euro |
| Moorbauernprogramm BayernBayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Land | Zuschuss | ohne Angabe | bis 3.300 Euro |
| Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAKBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden | Bund | Zuschuss | ohne Angabe | 219 Euro bis 1.546 Euro |
| Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg | Land | Zuschuss | ohne Angabe | 240 Euro bis 1.450 Euro |
| Förderung des ökologischen Landbaus in Bayern (KULAP)Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Land | Zuschuss | ohne Angabe | bis 1.300 Euro |
| Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf AckerlandBundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder | Bund | Prämie | ohne Angabe | bis 1.300 Euro |
| Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden | EU | Prämie | ohne Angabe | 300 Euro bis 1.300 Euro |
| Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) BayernBayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Land | Zuschuss | ohne Angabe | 100 Euro bis 1.100 Euro |
| Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen im DauergrünlandBundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder | Bund | Prämie | ohne Angabe | bis 1.000 Euro |
| Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen und Altgrasflächen in DauergrünlandEU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden | EU | Prämie | ohne Angabe | 200 Euro bis 1.000 Euro |
| Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP) inklusive ErschwernisausgleichBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten | Land | Zuschuss | ohne Angabe | 20 Euro bis 750 Euro |
| Öko-Regelung 3: Agroforstwirtschaft auf Acker- und GrünlandBundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder | Bund | Prämie | ohne Angabe | bis 600 Euro |
| Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden | EU | Prämie | ohne Angabe | 200 Euro bis 600 Euro |
| Ausgleichszulage für benachteiligte GebieteBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden | Bund | Zuschuss | ohne Angabe | 25 Euro bis 250 Euro |
| Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (Kennarten)EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden | EU | Prämie | ohne Angabe | 210 Euro bis 240 Euro |
| Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von artenreichem DauergrünlandBundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder | Bund | Prämie | ohne Angabe | bis 225 Euro |
| Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Land | Zuschuss | ohne Angabe | 25 Euro bis 200 Euro |
| Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten BayernBayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Land | Zuschuss | ohne Angabe | 25 Euro bis 200 Euro |
| Förderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen HessenHessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch das Regierungspraesidium Giessen | Land | Prämie | ohne Angabe | 30 Euro bis 200 Euro |
| Öko-Regelung 1b und 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland und in DauerkulturenBundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder | Bund | Prämie | ohne Angabe | bis 200 Euro |
- LandKredit
Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
- LandKredit
Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
- LandKredit
Leben auf dem Land
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 10 Mio. Euro
- LandKredit
Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
- Fördersatz
- 100 Prozent
- Betrag
- bis 5 Mio. Euro
- BundZuschuss
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
- Fördersatz
- 40 Prozent
- Betrag
- 20.000 Euro bis 5 Mio. Euro
- LandZuschuss
ILU 2023 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 5 Mio. Euro
- LandZuschuss
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)
- Fördersatz
- 25 Prozent
- Betrag
- 20.000 Euro bis 2,4 Mio. Euro
- LandZuschuss
Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen (Bewässerungsrichtlinie)
- Fördersatz
- 70 Prozent
- Betrag
- bis 2,1 Mio. Euro
- LandBürgschaft
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 1,5 Mio. Euro
- LandBürgschaft
IB.SH Agrargarantie
- Fördersatz
- 80 Prozent
- Betrag
- bis 1 Mio. Euro
- LandZuschuss
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz
- Fördersatz
- 40 Prozent
- Betrag
- 50.000 Euro bis 800.000 Euro
- LandZuschuss
BioMeth Bayern – Förderung der Biomethaneinspeisung
- Fördersatz
- 40 Prozent
- Betrag
- bis 800.000 Euro
- LandZuschuss
LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL)
- Fördersatz
- 90 Prozent
- Betrag
- bis 500.000 Euro
- LandZuschuss
Einzelbetriebliche Investitionsförderung Landwirtschaft (AFP und Diversifizierung)
- Fördersatz
- 40 Prozent
- Betrag
- bis 400.000 Euro
- LandZuschuss
Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller
- Fördersatz
- 80 Prozent
- Betrag
- bis 300.000 Euro
- BundZuschuss
Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)
- Fördersatz
- 40 Prozent
- Betrag
- bis 300.000 Euro
- BundZuschuss
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 300.000 Euro
- BundZuschuss
Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAK
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 2.500 Euro bis 300.000 Euro
- LandZuschuss
Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)
- Fördersatz
- 25 Prozent
- Betrag
- 10.000 Euro bis 200.000 Euro
- LandZuschuss
Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte Sachsen-Anhalt
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 100.000 Euro
- LandZuschuss
Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 75.000 Euro bis 75.000 Euro
- LandZuschuss
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)
- Fördersatz
- 40 Prozent
- Betrag
- bis 70.000 Euro
- LandZuschuss
Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)
- Fördersatz
- 80 Prozent
- Betrag
- bis 50.000 Euro
- LandZuschuss
HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 50.000 Euro
- BundZuschuss
Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK
- Fördersatz
- 100 Prozent
- Betrag
- bis 30.000 Euro
- LandZuschuss
Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe
- Fördersatz
- 85 Prozent
- Betrag
- bis 30.000 Euro
- LandZuschuss
Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)
- Fördersatz
- 85 Prozent
- Betrag
- bis 30.000 Euro
- BundZuschuss
Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)
- Fördersatz
- 10 Prozent
- Betrag
- bis 20.000 Euro
- LandZuschuss
Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)
- Fördersatz
- 100 Prozent
- Betrag
- bis 5.000 Euro
- LandZuschuss
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 125 Euro bis 4.000 Euro
- LandZuschuss
Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene Maßnahmen
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 30 Euro bis 4.000 Euro
- LandZuschuss
Moorbauernprogramm Bayern
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 3.300 Euro
- BundZuschuss
Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 219 Euro bis 1.546 Euro
- LandZuschuss
Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 240 Euro bis 1.450 Euro
- LandZuschuss
Förderung des ökologischen Landbaus in Bayern (KULAP)
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 1.300 Euro
- BundPrämie
Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 1.300 Euro
- EUPrämie
Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 300 Euro bis 1.300 Euro
- LandZuschuss
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 100 Euro bis 1.100 Euro
- BundPrämie
Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen im Dauergrünland
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 1.000 Euro
- EUPrämie
Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen und Altgrasflächen in Dauergrünland
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 200 Euro bis 1.000 Euro
- LandZuschuss
Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP) inklusive Erschwernisausgleich
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 20 Euro bis 750 Euro
- BundPrämie
Öko-Regelung 3: Agroforstwirtschaft auf Acker- und Grünland
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 600 Euro
- EUPrämie
Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 200 Euro bis 600 Euro
- BundZuschuss
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 25 Euro bis 250 Euro
- EUPrämie
Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (Kennarten)
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 210 Euro bis 240 Euro
- BundPrämie
Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 225 Euro
- LandZuschuss
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 25 Euro bis 200 Euro
- LandZuschuss
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 25 Euro bis 200 Euro
- LandPrämie
Förderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen Hessen
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- 30 Euro bis 200 Euro
- BundPrämie
Öko-Regelung 1b und 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland und in Dauerkulturen
- Fördersatz
- ohne Angabe
- Betrag
- bis 200 Euro
Weitere 62 Programme nennen in unseren Daten keinen Betrag. Sie stehen trotzdem auf der Themenseite, denn ohne Betrag heißt nicht ohne Förderung.
Wie die Beträge zu lesen sind
Fördersatz
Anteil der förderfähigen Kosten in Prozent. Förderfähig ist nie die ganze Rechnung, welche Positionen zählen, definiert die Richtlinie.
Betrag
Unter- und Obergrenze aus den Programmdaten. Bei Krediten ist das die Kreditsumme und kein Zuschuss, beides lässt sich nicht direkt vergleichen.
Ohne Angabe
Heißt: wir haben keinen belastbaren Wert. Wir schätzen dann nicht, sondern verlinken die Quelle des Fördergebers.
Drei Rechenfehler, die teuer werden
Den Fördersatz auf die Gesamtrechnung anwenden, obwohl nur ein Teil der Kosten förderfähig ist.
Zuschuss und Kredit zu einer Gesamtsumme addieren.
Mit einem Wert aus einem alten Programmstand rechnen, statt die aktuelle Richtlinie zu prüfen.
Häufige Fragen zur Höhe
Wie viel Agrarförderung bekomme ich?
Das entscheidet das jeweilige Programm und dein Vorhaben. Wir nennen bewusst keine Pauschale, sondern zeigen die hinterlegten Werte. Fehlt ein Wert, haben wir keinen belastbaren.
Was bedeutet Fördersatz?
Der Anteil der förderfähigen Kosten, den das Programm übernimmt, angegeben in Prozent. Er wird fast immer mit einem Höchstbetrag kombiniert, sodass der kleinere Wert gilt.
Warum steht bei manchen Programmen kein Betrag?
Weil die Richtlinie keinen festen Wert nennt oder er sich nach Fällen staffelt, die sich nicht in eine Zahl fassen lassen. Statt zu schätzen, verlinken wir die Quelle des Fördergebers.
Kann ich mehrere Programme addieren?
Oft lassen sich Programme verschiedener Ebenen kombinieren, selten für dieselbe Kostenposition. Viele Richtlinien deckeln zusätzlich die Summe aller öffentlichen Mittel.
Wann wird ausgezahlt?
In der Regel nach Abschluss des Vorhabens und nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Bei Krediten läuft die Abwicklung über die Bank.