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Höhe

Höhe der Agrarförderung

Eine allgemeine Zahl für Agrarförderung gibt es nicht, weil jedes Programm eigene Sätze und Obergrenzen setzt. In der Tabelle unten stehen Fördersatz und Betrag genau so, wie sie in den Programmdaten hinterlegt sind, und wo nichts hinterlegt ist, steht auch nichts.

Üblich ist ein Prozentsatz der förderfähigen Kosten mit einer Obergrenze, wobei nie die gesamte Rechnung förderfähig ist. Welche Kosten zählen, definiert die Richtlinie des jeweiligen Programms.

Bei Krediten steht die Kreditsumme in der Tabelle, nicht ein Zuschuss. Der Vorteil liegt dort im Zins und teils in einem Tilgungsanteil, deshalb lassen sich Kredit und Zuschuss nicht direkt vergleichen.

Beträge und Fördersätze der Programme

Alle Werte stammen aus den hinterlegten Programmdaten, nichts davon ist geschätzt. Wo ein Feld leer bleibt, haben wir keinen belastbaren Wert. Auf jeder Programmseite stehen Quelle und Datum der letzten Prüfung.

Förderbeträge und Fördersätze zum Thema Förderung für die Landwirtschaft
ProgrammEbeneArtFördersatzBetrag
Energie vom Land - Sonne, Wind, WasserL-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen RentenbankLandKreditohne Angabe5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Landwirtschaft - NachhaltigkeitL-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen RentenbankLandKreditohne Angabe5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Leben auf dem LandL-BankLandKreditohne Angabebis 10 Mio. Euro
Brandenburg-Kredit für den Ländlichen RaumILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / Landwirtschaftliche RentenbankLandKredit100 Prozentbis 5 Mio. Euro
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die LandesbehördenBundZuschuss40 Prozent20.000 Euro bis 5 Mio. Euro
ILU 2023 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in ThüringenThüringer Aufbaubank (TAB)LandZuschussohne Angabebis 5 Mio. Euro
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und TourismusLandZuschuss25 Prozent20.000 Euro bis 2,4 Mio. Euro
Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen (Bewässerungsrichtlinie)Land Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-WestfalenLandZuschuss70 Prozentbis 2,1 Mio. Euro
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank BremenBürgschaftsbank Bremen GmbHLandBürgschaftohne Angabebis 1,5 Mio. Euro
IB.SH AgrargarantieIB.SH Investitionsbank Schleswig-HolsteinLandBürgschaft80 Prozentbis 1 Mio. Euro
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-PfalzLand Rheinland-Pfalz, Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR)LandZuschuss40 Prozent50.000 Euro bis 800.000 Euro
BioMeth Bayern – Förderung der BiomethaneinspeisungBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bewilligungsstelle Technologie- und Förderzentrum (TFZ) StraubingLandZuschuss40 Prozentbis 800.000 Euro
LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL)Thüringer Aufbaubank (TAB)LandZuschuss90 Prozentbis 500.000 Euro
Einzelbetriebliche Investitionsförderung Landwirtschaft (AFP und Diversifizierung)Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank, EULandZuschuss40 Prozentbis 400.000 Euro
Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem TellerHessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat / WIBankLandZuschuss80 Prozentbis 300.000 Euro
Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)BundZuschuss40 Prozentbis 300.000 Euro
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnaehrungBundZuschussohne Angabebis 300.000 Euro
Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAKBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die LandesbehördenBundZuschussohne Angabe2.500 Euro bis 300.000 Euro
Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und TourismusLandZuschuss25 Prozent10.000 Euro bis 200.000 Euro
Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte Sachsen-AnhaltMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-AnhaltLandZuschussohne Angabebis 100.000 Euro
Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUVLandZuschussohne Angabe75.000 Euro bis 75.000 Euro
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)LandZuschuss40 Prozentbis 70.000 Euro
Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)Land Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Wald und Holz NRWLandZuschuss80 Prozentbis 50.000 Euro
HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und LandschaftspflegemaßnahmenHessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank, EULandZuschussohne Angabebis 50.000 Euro
Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAKBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die LandesbehördenBundZuschuss100 Prozentbis 30.000 Euro
Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch WölfeHessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBankLandZuschuss85 Prozentbis 30.000 Euro
Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die landwirtschaftlichen Fachdienste der LandkreiseLandZuschuss85 Prozentbis 30.000 Euro
Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die LandesbehördenBundZuschuss10 Prozentbis 20.000 Euro
Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)Land Nordrhein-Westfalen, Auszahlung durch die GemeindenLandZuschuss100 Prozentbis 5.000 Euro
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und TourismusLandZuschussohne Angabe125 Euro bis 4.000 Euro
Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene MaßnahmenBayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und ForstenLandZuschussohne Angabe30 Euro bis 4.000 Euro
Moorbauernprogramm BayernBayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und TourismusLandZuschussohne Angabebis 3.300 Euro
Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAKBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die LandesbehördenBundZuschussohne Angabe219 Euro bis 1.546 Euro
Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-WürttembergLandZuschussohne Angabe240 Euro bis 1.450 Euro
Förderung des ökologischen Landbaus in Bayern (KULAP)Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und TourismusLandZuschussohne Angabebis 1.300 Euro
Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf AckerlandBundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die LänderBundPrämieohne Angabebis 1.300 Euro
Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)EU und BMLEH, Auszahlung über die LandesbehördenEUPrämieohne Angabe300 Euro bis 1.300 Euro
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) BayernBayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und TourismusLandZuschussohne Angabe100 Euro bis 1.100 Euro
Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen im DauergrünlandBundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die LänderBundPrämieohne Angabebis 1.000 Euro
Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen und Altgrasflächen in DauergrünlandEU und BMLEH, Auszahlung über die LandesbehördenEUPrämieohne Angabe200 Euro bis 1.000 Euro
Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP) inklusive ErschwernisausgleichBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und ForstenLandZuschussohne Angabe20 Euro bis 750 Euro
Öko-Regelung 3: Agroforstwirtschaft auf Acker- und GrünlandBundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die LänderBundPrämieohne Angabebis 600 Euro
Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)EU und BMLEH, Auszahlung über die LandesbehördenEUPrämieohne Angabe200 Euro bis 600 Euro
Ausgleichszulage für benachteiligte GebieteBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die LandesbehördenBundZuschussohne Angabe25 Euro bis 250 Euro
Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (Kennarten)EU und BMLEH, Auszahlung über die LandesbehördenEUPrämieohne Angabe210 Euro bis 240 Euro
Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von artenreichem DauergrünlandBundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die LänderBundPrämieohne Angabebis 225 Euro
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und TourismusLandZuschussohne Angabe25 Euro bis 200 Euro
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten BayernBayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und TourismusLandZuschussohne Angabe25 Euro bis 200 Euro
Förderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen HessenHessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch das Regierungspraesidium GiessenLandPrämieohne Angabe30 Euro bis 200 Euro
Öko-Regelung 1b und 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland und in DauerkulturenBundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die LänderBundPrämieohne Angabebis 200 Euro

Weitere 62 Programme nennen in unseren Daten keinen Betrag. Sie stehen trotzdem auf der Themenseite, denn ohne Betrag heißt nicht ohne Förderung.

Wie die Beträge zu lesen sind

Fördersatz

Anteil der förderfähigen Kosten in Prozent. Förderfähig ist nie die ganze Rechnung, welche Positionen zählen, definiert die Richtlinie.

Betrag

Unter- und Obergrenze aus den Programmdaten. Bei Krediten ist das die Kreditsumme und kein Zuschuss, beides lässt sich nicht direkt vergleichen.

Ohne Angabe

Heißt: wir haben keinen belastbaren Wert. Wir schätzen dann nicht, sondern verlinken die Quelle des Fördergebers.

Drei Rechenfehler, die teuer werden

  • Den Fördersatz auf die Gesamtrechnung anwenden, obwohl nur ein Teil der Kosten förderfähig ist.

  • Zuschuss und Kredit zu einer Gesamtsumme addieren.

  • Mit einem Wert aus einem alten Programmstand rechnen, statt die aktuelle Richtlinie zu prüfen.

Häufige Fragen zur Höhe

Wie viel Agrarförderung bekomme ich?

Das entscheidet das jeweilige Programm und dein Vorhaben. Wir nennen bewusst keine Pauschale, sondern zeigen die hinterlegten Werte. Fehlt ein Wert, haben wir keinen belastbaren.

Was bedeutet Fördersatz?

Der Anteil der förderfähigen Kosten, den das Programm übernimmt, angegeben in Prozent. Er wird fast immer mit einem Höchstbetrag kombiniert, sodass der kleinere Wert gilt.

Warum steht bei manchen Programmen kein Betrag?

Weil die Richtlinie keinen festen Wert nennt oder er sich nach Fällen staffelt, die sich nicht in eine Zahl fassen lassen. Statt zu schätzen, verlinken wir die Quelle des Fördergebers.

Kann ich mehrere Programme addieren?

Oft lassen sich Programme verschiedener Ebenen kombinieren, selten für dieselbe Kostenposition. Viele Richtlinien deckeln zusätzlich die Summe aller öffentlichen Mittel.

Wann wird ausgezahlt?

In der Regel nach Abschluss des Vorhabens und nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Bei Krediten läuft die Abwicklung über die Bank.

Eine Tabelle kennt dein Vorhaben nicht. Der Check rechnet nichts schön, sortiert aber die Programme nach dem, was du wirklich planst, und sagt dir, welche sich ausschließen.