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Förderprogramme für Landwirtschaft

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Landwirtschaft. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

190 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die Landwirtschaft

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BundPrämie

GAP-Direktzahlungen: Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Ziegen

Anders als die übrigen Direktzahlungen wird die gekoppelte Einkommensstützung nicht je Hektar, sondern je Tier gezahlt. Begünstigt sind Halterinnen und Halter von Mutterkuehen sowie von Mutterschafen und Ziegen. Damit soll die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Weidetierhaltung erhalten werden, die für Landschaftspflege und Artenvielfalt wichtig ist, sich aber wirtschaftlich oft nicht trägt. Die Einheitsbeträge je Tier werden jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
BundPrämie

GAP-Direktzahlungen: Umverteilungseinkommensstützung

Die Umverteilungseinkommensstützung ist ein Zuschlag zur Einkommensgrundstützung, der kleinere und mittlere Betriebe gezielt besserstellt. Gezahlt wird sie für die ersten 60 Hektar eines Betriebs, wobei für die ersten 40 Hektar ein höherer Satz je Hektar gilt als für die folgenden 20 Hektar. Damit wird ein Teil der Direktzahlungen von großen zu kleineren Betrieben umgeschichtet. Sie wird automatisch mit dem Sammelantrag mitbeantragt, ein gesonderter Antrag ist nicht noetig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Mutterziegen

Gekoppelte Zahlung je Muttertier für Mutterkuehe in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen. Begründet wird sie mit der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte. Beide Sektoren sind im GAP-Strategieplan als eigene Maßnahmen geführt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundZuschuss

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes (GAK)

Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume sowie für Kuesten- und Hochwasserschutz. Sie ist kein Programm, bei dem man direkt Anträge stellt, sondern ein Rahmen, aus dem die Bundesländer ihre eigenen Förderrichtlinien ableiten. Darunter fallen unter anderem das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Junglandwirteförderung, der Vertragsnaturschutz und der Waldumbau. Für 2026 stehen rund 1,067 Milliarden Euro Bundesmittel bereit, der Bund trägt 60 Prozent der Ausgaben, im Kuestenschutz 70 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Koordinierung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat
LandZuschuss

HALM - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

HALM ist das Agrarumweltprogramm Hessens und gliedert sich in mehrere Maßnahmenbereiche. Dazu gehoeren die Förderung des ökologischen Landbaus, ackerbauliche Verfahren wie vielfaeltige Kulturen, Bluehstreifen, Erosionsschutz und Gewässerschutzstreifen, die Grünlandextensivierung, Dauerkulturen wie Weinbau und Streuobst, die Erhaltung gefaehrdeter Nutztierrassen sowie Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Offenland. Grundlage ist die Richtlinie HALM 2 in der Fassung von 2025. Anträge werden über die zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Landratsaemter
LandZuschuss

HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen

Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.

bis 50.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank, EU
EUZuschuss

Horizont Europa – Cluster 6: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Forschungs- und Innovationscluster von Horizont Europa mit sieben Interventionsbereichen, darunter ausdrücklich Circular systems, also Kreislaufsysteme, sowie biobasierte Innovationssysteme, Biodiversität und natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Meere und Binnengewässer, Ernährungssysteme und Umweltbeobachtung. Die Arbeiten stützen den europäischen Grünen Deal, die Biodiversitätsstrategie 2030 und die Farm-to-Fork-Strategie. Die Ausschreibungen laufen über das EU Funding & Tenders Portal, maßgeblich ist das Arbeitsprogramm 2026/27, das auf der Kommissionsseite als PDF steht. Typisch sind transnationale Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Forschung (REA)
LandBürgschaft

IB.SH Agrargarantie

Ausfallgarantie der IB.SH von bis zu 80 Prozent für Kreditengagements landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe, maximal 1 Million Euro Garantiebetrag. Abgesichert werden Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen. Auch KMU mit privilegierten Biomasseanlagen sind antragsberechtigt.

bis 80 Prozent, maximal 1 Mio. Euro
Schleswig-Holstein
IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
LandZuschuss

ILU 2023 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen

Zuschuss für Investitionen in die landwirtschaftliche Primaerproduktion sowie in Verarbeitung und Direktvermarktung. Teil A fördert bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben, Teil B bis 50.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bei Kooperationen, Teil C bis 3 Millionen Euro je Unternehmen, Teil D unterliegt der De-minimis-Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren.

bis 5 Mio. Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

IVV 2023 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Zuschuss für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Absatzsicherung. Erzeugerzusammenschlüsse erhalten 35 bis 45 Prozent, KMU 25 bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen 20 bis 35 Prozent. Höhere Saetze gelten für Qualitätserzeugnisse wie Bio-Produkte und geschützte Herkunftsbezeichnungen.

bis 45 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

Imkereiförderung Thüringen

Thüringen fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Zucht gesunder Bienenvoelker. Gefördert werden die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, der Ausbau imkerlichen Fachwissens, Maßnahmen zur Bienengesundheit, bessere Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenprodukte sowie angewandte Forschung zu Honigqualität und widerstandsfähigen Bienenrassen. Anders als in vielen anderen Ländern stehen Hobbyimkerinnen und Hobbyimker ausdrücklich im Vordergrund. Das Programm läuft seit dem 1. Januar 2023 im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Außenstelle Stadtroda
BundZuschuss

Investitionsförderung ANK NABO (natürliche Bodenfunktionen in Agrarlandschaften)

Zuschüsse für Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherfunktion von Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekaempfung und zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Das Programm läuft seit dem 22. Juli 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BMUKN im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, Abwicklung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank
BundZuschuss

Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAK

Zuschuss für die Neuanlage streifenfoermiger Gehoelzflächen auf Acker- und Grünland. Bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehoelzstreifen bei Kurzumtriebsgehoelzen, bis zu 4.138 Euro bei Straeuchern und bis zu 5.271 Euro bei Nahrungsmittel- oder Wertholzarten, zuzueglich bis zu 1.820 Euro für Artenvielfalt und bis zu 1.300 Euro für ein naturschutzfachliches Konzept.

2.500 Euro bis 300.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft Hessen (GAK)

Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Kuestenschutz fördert Hessen investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft, etwa die Schaffung von Biotopen oder den Erwerb von Flächen für den Naturschutz. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Gemeinden 90 Prozent mit einem Eigenanteil von 10 Prozent. Die Mindestfördersumme liegt bei 25.000 Euro. Zielgruppe sind Landwirtinnen und Landwirte, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen, Anträge laufen über die Regierungspraesidien.

bis 100 Prozent der Kosten
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
BundZuschuss

Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)

Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Er kommt oben auf den regulaeren AFP-Zuschuss.

bis 10 Prozent, maximal 20.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern

Das bayerische Kulturlandschaftsprogramm fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Acker- und Grünland. Beispiele für Prämien sind 125 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 100 Euro je Hektar für Heumilch, 450 bis 650 Euro je Hektar für Steilhangwiesen sowie 400 bis 1.100 Euro je Hektar für Bluehflächen und 800 Euro je Hektar für Erosionsschutzstreifen. Hinzu kommen investive Maßnahmen wie Heckenanlage mit 3,80 Euro je Quadratmeter, Agroforstsysteme mit bis zu 5.271 Euro je Hektar und Steinmauern mit 100 Euro je Quadratmeter. Die Antragstellung läuft ausschließlich über das Portal iBALIS, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar.

100 Euro bis 1.100 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene Maßnahmen

Bayerns Agrarumweltprogramm seit 1988 mit Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftung auf Grünland, Acker und in Sonderbereichen. Beispiele: extensive Grünlandnutzung 125 Euro je Hektar, Schnittzeitpunkt 1. Juli 370 Euro, Erosionsschutz- und Biodiversitätsstreifen je 800 Euro, mehrjährige Bluehflächen 400 bis 1.100 Euro je nach Ertragsmesszahl, Streuobst erschwerte Bewirtschaftung 12 Euro je Baum. Investive KULAP-Maßnahmen fördern zudem die Erneuerung von Hecken mit 3,80 Euro je Quadratmeter und die Einrichtung von Agroforstsystemen mit 65 Prozent der Ausgaben. Die bayerische Ökolandbauförderung O10 zahlt bei Umstellung 423 Euro je Hektar Grünland und Acker, 630 Euro Gemuese und 1.300 Euro Dauerkulturen.

30 Euro bis 4.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
LandZuschuss

LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL)

Zuschuss für Kooperationsprojekte in der Land-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft. Die Innovationsförderung IFL unterstützt Entwicklung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Technologien bis zur Marktreife mit bis zu 90 Prozent und maximal 500.000 Euro. Die Zusammenarbeitsförderung ZFL fördert gemeinsame Ressourcennutzung, Markterschließung, Umwelt- und Tierwohlprojekte sowie solidarische Landwirtschaft mit 80 Prozent und maximal 500.000 Euro.

bis 90 Prozent, maximal 500.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
BundKredit

LR-Förderkredit für Energieunternehmen – Investitionen in Windenergie (Programm 256)

Zinsgünstiger Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Bau und Modernisierung von Windenergieanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Der Kredit läuft unter der Produktnummer 256 (Leasing: 301) zu den Konditionen der Kategorie LR-Energie. Antragsberechtigt sind Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern (mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile bei Land- und Forstwirten), Energieunternehmen mit agrarnahen Inhabern (ebenfalls mindestens 50 Prozent), Energieunternehmen mit Kommunen oder kommunalen Unternehmen als Inhaber sowie Energieunternehmen mit sonstigen Inhabern im ländlichen Raum. Der Antrag läuft über die Hausbank.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank
BundKredit

LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt zinsguenstige Förderkredite an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus. Finanziert werden Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Lebensmittelerzeugung, mit besonderem Gewicht auf nachhaltigen Investitionen, erneuerbaren Energien und Innovationen. Die Zinsbindung reicht bis zu zwanzig Jahre bei Gesamtlaufzeiten von bis zu fuenfzig Jahren, wahlweise auch als Leasingvariante. Antragstellung und Kreditvergabe laufen immer über die Hausbank, eine direkte Antragstellung bei der Rentenbank ist nicht möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank, Antragstellung über die Hausbank
BundKredit

LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)

Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank, Antrag über die Hausbank
LandZuschuss

Landesprogramm ländlicher Raum Schleswig-Holstein 2023 bis 2027

Das Landesprogramm ländlicher Raum buendelt die ELER-Förderung Schleswig-Holsteins für die Periode 2023 bis 2027. Es umfasst rund 546 Millionen Euro, davon 420 Millionen Euro aus dem ELER und 109 Millionen Euro nationale Kofinanzierung. Gefördert werden Bildungsangebote, Nahversorgung, ländliche Verkehrsinfrastruktur, Tierwohl und eine nachhaltige Landbewirtschaftung. Die einzelnen Maßnahmen von der Agrarinvestitionsförderung bis zum Vertragsnaturschutz sind in einer Übersicht der ELER-Fördermaßnahmen mit jeweils eigenen Ansprechpartnern hinterlegt.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg (LPR)

Zentrale Naturschutzförderung des Landes für Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz. Teil B fördert die Artenvielfalt sowie Anlage, Aufwertung, Gestaltung und Pflege von Biotopen. Bei den Flächensaetzen erhalten private Antragstellende bis zu 100 Prozent, Kommunen 50 bis 70 Prozent. Allgemeine Ausgaben werden mit 70 Prozent gefördert, bei landwirtschaftlichen Betrieben mit 90 Prozent, Arbeiten über den Maschinenring und Entsorgungskosten mit 100 Prozent. Die Richtlinie hat weitere Teile, unter anderem Teil E und Teil F.

bis 100 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden

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