Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)
Land Nordrhein-Westfalen, Auszahlung durch die Gemeinden · Nordrhein-Westfalen

Festbetragszuschuss zur Behebung akuter Notlagen nach Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch sowie Wald- und Vegetationsbränden. Privathaushalte erhalten 2.000 Euro für die erste Person und 1.000 Euro je weitere Person, land- und forstwirtschaftliche Betriebe 5.000 Euro je Betriebsstätte, unter anderem für Unterkunft, Räumung, Reinigung und provisorischen Wiederaufbau.
Antrag für Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) vorbereiten
10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 27 Angaben und 14 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Betroffenheit von einer anerkannten Naturkatastrophe in Nordrhein-Westfalen
- Antrag bei der zuständigen Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder Betriebsstandorts
- Nachweis der akuten Notlage
Was du dafür brauchst
27 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
Objekt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote
10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Erfahrungen anderer
Zu Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)
Wer kann Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) beantragen?
Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) richtet sich an Privatpersonen, Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Betroffenheit von einer anerkannten Naturkatastrophe in Nordrhein-Westfalen
Wie viel Geld gibt es bei Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)?
Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) beantragen?
Antragstellung bis 31.03.2029, Richtlinie gültig ab 27.02.2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)?
Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für die LandwirtschaftIn der Landwirtschaft laufen die größten Mittel über die europäische Agrarpolitik, die von den Ländern...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- Thema und LandLandwirtschaft in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonBürgschaftsbankEine Bürgschaftsbank übernimmt gegenüber deiner Hausbank einen Teil des Kreditrisikos, wenn dir Sicherheiten...
- LexikonHausbankprinzipDas Hausbankprinzip bedeutet, dass Förderkredite nicht direkt bei der Förderbank, sondern über die eigene...
- LexikonZweckbindungsfristDie Zweckbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein geförderter Gegenstand für den bewilligten Zweck genutzt...
- LexikonÖkopunkteÖkopunkte sind die Rechengröße, mit der der ökologische Wert einer Aufwertungsmaßnahme in der...
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
Quelle und Stand
Angaben nach wasser-boden-klimaanpassung, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
ANK NaBo - Investitionsförderung für Maschinen zur Stärkung natürlicher Bodenfunktionen
Das Programm bezuschusst Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherung der Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und Verringerung des Bodendrucks, Geraete zur mechanischen Unkrautbekaempfung und Technik für die extensive Grünlandbewirtschaftung. Welche Geraete förderfähig sind, legt eine Positivliste mit technischen Mindestanforderungen fest. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.
ANK Palu - Förderung der Wiedervernaessung und Paludikultur auf Moorboeden
Die Förderrichtlinie Palu gehoert zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und fördert die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden sowie die anschließende nasse Bewirtschaftung. Sie hat vier Module: Beratung und Planung werden mit 100 Prozent gefördert, Wert- und Ertragsverluste werden nach einem Kompensationsrechner ausgeglichen, und die Umstellung auf Paludikultur wird je nach Vernaessungsstufe mit 80 oder 70 Prozent bezuschusst. Gefördert werden kleine Vorhaben ab fuenf Hektar ebenso wie modellhafte Leuchtturmregionen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.
Agrarexportförderprogramm des Bundes
Das Agrarexportförderprogramm unterstützt die deutsche Agrar- und Ernaehrungswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmaerkten. Bausteine sind Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen unter der Dachmarke made in Germany, Unternehmerreisen, Marktstudien sowie Kompetenzstellen an den Auslandshandelskammern. Zuwendungsempfänger sind in der Regel nichtstaatliche überregionale Organisationen der Branche wie Dach- und Fachverbände, Exportförderorganisationen sowie IHKs und AHKs. Einzelunternehmen können an den geförderten Maßnahmen teilnehmen, sind aber meist nicht selbst antragsberechtigt. Organisatorische Abwicklung über die BLE in Bonn.
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent, bei besonders tiergerechten Stallbauten 40 Prozent. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens bis 20.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 800.000 Euro je Antrag.
Agrarinvestitionsförderung (AFP) Saarland
Zuschuss für einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Saarland in der Förderperiode 2023-2027. Gefördert werden unter anderem Stallneubau und Stallmodernisierung, Verbesserung des Tierwohls, Effizienzsteigerung bei Wasser- und Energienutzung, Emissionsminderung sowie einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen. Im SEPL 23-27 sind dafür 3 Millionen Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.