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Förderprogramme für Landwirtschaft auf Ebene Land

Alle Programme für Landwirtschaft auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

95 Programme gefunden

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LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent, bei besonders tiergerechten Stallbauten 40 Prozent. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens bis 20.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 800.000 Euro je Antrag.

bis 40 Prozent, maximal 800.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR)
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderung (AFP) Saarland

Zuschuss für einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Saarland in der Förderperiode 2023-2027. Gefördert werden unter anderem Stallneubau und Stallmodernisierung, Verbesserung des Tierwohls, Effizienzsteigerung bei Wasser- und Energienutzung, Emissionsminderung sowie einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen. Im SEPL 23-27 sind dafür 3 Millionen Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen

Das niedersächsische Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe, die die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit verbessern. Gefördert werden unter anderem tiergerechte Stalleinrichtungen, Guellelagerstätten, klimafreundliche Obstlagerhallen sowie Maschinen und Geraete für die Außenwirtschaft. Der Fördersatz liegt je nach Vorhaben zwischen 20 und 40 Prozent, die Mittel stammen aus dem Förderkonzept KLARA und werden von EU und Bund kofinanziert. Das Antragsverfahren läuft einmal jährlich, üblicherweise im Frühjahr, und ist rein digital.

bis 40 Prozent der Kosten
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)

Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgueter landwirtschaftlicher Betriebe, um Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tierwohl zu verbessern. Die förderfähige Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Obergrenze liegt bei 1,2 Mio. Euro für Einzelbetriebe und 2,4 Mio. Euro für Kooperationen. Stallbauten mit Premium-Tierwohlstandard erhalten bis zu 25 Prozent, für Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh und für Zuchtsauenhaltung gibt es je 15 Prozent Zuschlag.

bis 25 Prozent, maximal 2,4 Mio. Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)

Das bayerische Agrarinvestitionsförderungsprogramm bezuschusst langlebige Wirtschaftsgueter in landwirtschaftlichen Betrieben, vor allem Bauvorhaben, die Produktionsbedingungen und Tierwohl verbessern. Der Grundfördersatz für Investitionen in die Tierhaltung liegt bei bis zu 25 Prozent, beim Umbau von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkuehen und bei Zuchtsauenstaellen kommen jeweils 15 Prozentpunkte hinzu, Beratungskosten werden mit bis zu 60 Prozent gefördert. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 20.000 Euro und 1,2 Millionen Euro bei Einzelunternehmen beziehungsweise 2,4 Millionen Euro bei Personengesellschaften. Nicht gefördert werden Mastschweinehaltung, Anlagen für erneuerbare Energien und Maschinen.

bis 25 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)

Investitionszuschüsse für langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, für besonders tiergerechte Stallbauten, wassersparende Bewässerungssysteme sowie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Die Fördersätze reichen von 20 Prozent für Maschinen und allgemeine Investitionen über 40 Prozent für besonders tiergerechte Stallbauten bis 65 Prozent für Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten bis maximal 20.000 Euro.

bis 65 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
LandZuschuss

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Niedersachsen

Niedersachsen hat mit Beginn der Förderperiode 2023 alle Fördermaßnahmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wasserschutz, Naturschutz und Klimaschutz in einer einzigen AUKM-Richtlinie zusammengefasst. Darunter fallen unter anderem Maßnahmen im Ackerbau, auf dem Dauergrünland, im Vertragsnaturschutz und im ökologischen Landbau. Die Maßnahmen sind mehrjährig und werden über das Antragssystem des Landes beantragt. Detaillierte Maßnahmenbeschreibungen und Prämien stehen in den Maßnahmenblaettern für den Zeitraum 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
LandZuschuss

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Saarland (AUKM)

Finanzieller Ausgleich für Landwirtschaftsbetriebe, die freiwillig Bewirtschaftungspraktiken umsetzen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen und dem Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen dienen. Dazu gehören bodenschonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und der Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Einzelmaßnahmen sind unter anderem artenreiche Kulturlandschaft, mehrjährige Blühflächen, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland, Eiweißpflanzenförderung und Streuobstförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Ausgleichszulage (AGZ) Hessen

Die hessische Ausgleichszulage erhält die flächendeckende Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten. Die Saetze sind nach Ertragsmesszahl gestaffelt: bei einer EMZ bis 30 werden 70 bis 180 Euro je Hektar gezahlt, bei einer EMZ über 30 bis 35 zwischen 40 und 110 Euro, bei über 35 bis 38 zwischen 30 und 80 Euro und bei über 38 bis 44 für reine Futterflächen 25 bis 40 Euro. Zusätzlich wird nach Betriebsgröße gestaffelt, sodass je nach Größe 100, 80 oder 60 Prozent der berechneten Zuwendung ausgezahlt werden. Voraussetzung sind mindestens drei Hektar förderfähige Fläche, seit 2025 werden nur noch hessische Flächen gefördert.

25 Euro bis 180 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Landratsaemter
LandZuschuss

Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) Baden-Württemberg

Die Ausgleichszulage gleicht die schlechteren natürlichen Bedingungen in benachteiligten Gebieten aus, damit dort weiter Landwirtschaft betrieben wird. In Berggebieten liegen die Saetze je nach Ertragsmesszahl zwischen 100 und 140 Euro je Hektar. In anderen natürlich benachteiligten Gebieten erhalten Futterbaubetriebe 40 bis 80 Euro, Gemischtbetriebe 30 bis 70 Euro und Marktfruchtbetriebe 25 bis 45 Euro je Hektar, in spezifisch benachteiligten Gebieten bis zu 40 Euro. Die Flächen müssen mindestens 100 Quadratmeter groß sein und am 15. Mai des Antragsjahres zur Verfuegung stehen, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro.

25 Euro bis 140 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung zum Ausgleich von Einkommensverlusten und Mehrausgaben in naturbedingt benachteiligten Gebieten Hessens. Die Förderhöhe liegt gestaffelt nach Ertragsmesszahl und Hauptfutterflächenanteil zwischen 25 und 180 Euro je Hektar. Ab 100 Hektar Betriebsgröße greift eine Degression.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank
LandZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland

Flächenbezogene Ausgleichszahlung für landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit erheblichen naturbedingten oder spezifischen Nachteilen. Rund 97 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Saarland ist als benachteiligt anerkannt. Die Förderung soll die Bewirtschaftung dieser Flächen und damit das Landschaftsbild und extensive Bewirtschaftungsformen erhalten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)

Ausgleich für Betriebe in benachteiligten Gebieten mit unguenstigen natürlichen Bedingungen. Die Zahlung liegt je nach Erschwernis zwischen 25 und 200 Euro je Hektar, Almen und Flächen über 1.000 Meter erhalten pauschal 200 Euro je Hektar. Ergänzungsbeträge bis 50 Euro je Hektar sind möglich, die Obergrenze bleibt bei 200 Euro je Hektar. Finanziert wird die AGZ von EU, Bund und Freistaat.

25 Euro bis 200 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern

Die bayerische Ausgleichszulage gleicht natürliche Standortnachteile aus und liegt je nach Benachteiligungsgrad und Bewirtschaftungssystem zwischen 25 und 200 Euro je Hektar. Für anerkannte Almen und Alpen sowie Flächen oberhalb von 1.000 Metern gilt ein pauschaler Satz von 200 Euro je Hektar. Struktur- und Hangzuschlaege von bis zu 50 Euro je Hektar sind möglich, die Gesamtförderung ist aber auf 200 Euro je Hektar begrenzt. Voraussetzung sind mindestens drei Hektar landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet und eine selbständige Betriebsführung.

25 Euro bis 200 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert den fachgerechten Schnitt von Streuobstbaeumen mit bis zu 18 Euro je Baum, Kommunen können freiwillig bis zu 10 Euro aufstocken. Antragsberechtigt sind Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen sowie Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die Sammelanträge für 100 bis 1.000 Baeume stellen. Nach dem Schnitt gilt eine dreijährige Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot. Für die Förderperiode 2026 bis 2028 endete die Antragsfrist am 15. Juni 2026, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

bis 18 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
LandZuschuss

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Ausgleichszahlungen für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen auf Grünland, Ackerland, in Sonderkulturen und bei Kleinstrukturen. Beispielsaetze sind 125 bis 450 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 800 Euro je Hektar für Bluehstreifen im Acker, 423 Euro je Hektar für die Umstellung auf ökologischen Landbau im Grünland und 1.000 bis 4.000 Euro je Hektar im Steillagenweinbau. Das Programm läuft seit 1988 und wird von EU und Freistaat finanziert.

125 Euro bis 4.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

Ausgleich für laufende Mehrkosten aus erhöhten Tierwohlstandards in der Schweinehaltung sowie seit 2023 auch bei Mast- und Aufzuchtrindern. Erstattet werden zum Beispiel zusätzlicher Arbeitsaufwand und Einstreu. Der aktuelle einjährige Verpflichtungszeitraum läuft vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 50.000 Euro je Antragsjahr für Waldschutzmaßnahmen nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall: Räumung von Kalamitätsflächen, insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Holzlagerplätze. Waldgenossenschaften erhalten zusätzlich 2.500 Euro je angefangene 50 Hektar, für Nass- und Trockenlager gilt keine Obergrenze.

bis 80 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Wald und Holz NRW
LandZuschuss

Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen (Bewässerungsrichtlinie)

Zuschuss von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 2,1 Millionen Euro für überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen: Neubau und Erweiterung von Einrichtungen zur Wasserentnahme und Wasserspeicherung sowie Grundwasseranhebung und Pumpenanlagen für die Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft.

bis 70 Prozent, maximal 2,1 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

BioMeth Bayern – Förderung der Biomethaneinspeisung

Bayern fördert die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung. Förderbereich 1 umfasst Biogasaufbereitungsanlagen mit 30 bis 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße, gedeckelt auf 500.000 Euro ab 350 Normkubikmeter pro Stunde, 800.000 Euro ab 700 Normkubikmeter pro Stunde und 700.000 Euro bei Umrüstungen. Förderbereich 2 umfasst Biogas- und Biomethanleitungen mit höchstens 100 Euro je Meter und 50.000 Euro je Übergabestation, insgesamt höchstens 200.000 Euro.

bis 40 Prozent, maximal 800.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bewilligungsstelle Technologie- und Förderzentrum (TFZ) Straubing
LandKredit

Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum

Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primaerproduktion, der Agrar-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft sowie der Energieproduktion. Finanziert werden bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, maximal 5 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr, bei Laufzeiten von bis zu 30 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren. Einen besonderen Zinsvorteil gibt es für nachhaltige Investitionen und für Landwirte unter 41 Jahren.

bis 100 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / Landwirtschaftliche Rentenbank
LandZuschuss

Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)

Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Investitionen landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen, etwa Direktvermarktung oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 10.000 und 800.000 Euro, der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 Euro je Förderantrag.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

EULLE - Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernaehrung Rheinland-Pfalz

EULLE ist das Dachprogramm für die ländliche Förderung in Rheinland-Pfalz und stützt sich auf drei Säulen: Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz einschließlich Vertragsnaturschutz und Ökolandbau, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft mit Agrarinvestitionen, Tierwohl und Direktvermarktung sowie die ländliche Entwicklung über den LEADER-Ansatz. Insgesamt fliessen rund 840 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in die rheinland-pfaelzische Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die konkreten Prämien stehen in den einzelnen Teilrichtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
LandZuschuss

Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027

Investitionsförderung für landwirtschaftliche Unternehmen in drei Teilen: Erzeugung und Vorbereitung landwirtschaftlicher Produkte, Gartenbau und Imkerei sowie Verarbeitung, Vermarktung und Diversifizierung. Je nach Fördergegenstand beträgt der Zuschuss zwischen 40 und 65 Prozent, etwa für Stallbau mit verbessertem Tierwohl, Guelle- und Festmistlagerung oder die Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen.

bis 65 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV

Was Landesförderung bei Landwirtschaft bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Landwirtschaft auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Landwirtschaft

Eine Liste zeigt alles zu Landwirtschaft. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.