Förderprogramme für Landwirtschaft
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Landwirtschaft. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Besondere Solaranlagen: Agri-Photovoltaik, Parkplatz- und Moor-Photovoltaik
Innerhalb der Ausschreibung für Freiflächenanlagen gibt es seit 2023 die Kategorie der besonderen Solaranlagen. Dazu zählen Anlagen auf Ackerflächen mit gleichzeitigem Anbau von Kulturpflanzen, also Agri-Photovoltaik, Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen, Anlagen auf Grünland mit fortgesetzter Nutzung als Dauergrünland ausserhalb von Natura-2000-Gebieten, Anlagen auf Parkplatzflächen sowie Anlagen auf wiedervernaessten, früher entwaesserten Moorboeden. Die technischen Anforderungen legt die Bundesnetzagentur in eigenen Festlegungen fest.
Bewaeltigung von Extremwetterfolgen im Wald nach GAK
Zuschuss für die schonende Raeumung von Kalamitätsflächen, Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung nach Sturm, Duerre, Waldbrand und Borkenkaeferbefall. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben, bei Kleinprivatwaldbesitzern mit bis zu 20 Hektar Waldbesitz bis zu 90 Prozent.
Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 50.000 Euro je Antragsjahr für Waldschutzmaßnahmen nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall: Räumung von Kalamitätsflächen, insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Holzlagerplätze. Waldgenossenschaften erhalten zusätzlich 2.500 Euro je angefangene 50 Hektar, für Nass- und Trockenlager gilt keine Obergrenze.
Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen (Bewässerungsrichtlinie)
Zuschuss von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 2,1 Millionen Euro für überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen: Neubau und Erweiterung von Einrichtungen zur Wasserentnahme und Wasserspeicherung sowie Grundwasseranhebung und Pumpenanlagen für die Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft.
BioMeth Bayern – Förderung der Biomethaneinspeisung
Bayern fördert die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung. Förderbereich 1 umfasst Biogasaufbereitungsanlagen mit 30 bis 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße, gedeckelt auf 500.000 Euro ab 350 Normkubikmeter pro Stunde, 800.000 Euro ab 700 Normkubikmeter pro Stunde und 700.000 Euro bei Umrüstungen. Förderbereich 2 umfasst Biogas- und Biomethanleitungen mit höchstens 100 Euro je Meter und 50.000 Euro je Übergabestation, insgesamt höchstens 200.000 Euro.
Biomethan als Erfüllungsoption der THG-Quote
Biomethan gilt als Biokraftstoff, wenn es die Erdgasanforderungen der Kraftstoffqualitätsverordnung erfüllt. Für die Anrechnung gilt aus dem Leitungsnetz entnommenes Erdgas im Wärmeäquivalent als Biomethan, soweit an anderer Stelle im Verbrauchsteuergebiet der EU oder in einem physisch verbundenen Drittstaat Biomethan eingespeist wurde und alle Transaktionen in die Unionsdatenbank eingetragen sind. Das ist die Grundlage des Bio-CNG-Geschäfts an Tankstellen.
Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primaerproduktion, der Agrar-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft sowie der Energieproduktion. Finanziert werden bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, maximal 5 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr, bei Laufzeiten von bis zu 30 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren. Einen besonderen Zinsvorteil gibt es für nachhaltige Investitionen und für Landwirte unter 41 Jahren.
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)
BULEplus fördert Modellvorhaben, Modellregionen, Wettbewerbe, Forschung und Wissenstransfer in ländlichen Räumen. Themen sind unter anderem Digitalisierung mit Land.Digital und Smarte.Land.Regionen, Dorfentwicklung und Nahversorgung, LandKULTUR, LandMobil, regionale Wertschöpfungsketten und ehrenamtliches Engagement. Zielgruppe sind Kommunen, Vereine, Initiativen und Unternehmen in ländlichen Regionen. Für die Maßnahme Land.Heimat.Innovativ nennt das Ministerium eine Förderung von bis zu 300.000 Euro je Projekt.
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)
Förderangebot rund um den ökologischen Landbau und die Bio-Wertschöpfung. Gefördert werden der Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten, Beratung und Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Ausser-Haus-Verpflegung, Messeauftritte, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbraucherinformation und Absatzförderung sowie Wissenstransfer.
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)
Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau fördert den Ausbau der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft und setzt die Bio-Strategie 2030 um. Gefördert werden der Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten, Beratung und Information, die Bio-Zertifizierung von Verpflegungsbetrieben, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbraucherinformation, Messebeteiligungen und Wissenstransfer. Anders als die Flächenprämien der Länder fördert das BOEL keine Hektarleistungen, sondern Projekte. Anträge werden auf einzelne Bekanntmachungen hin gestellt, die laufend veröffentlicht werden.
Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)
Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Investitionen landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen, etwa Direktvermarktung oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 10.000 und 800.000 Euro, der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 Euro je Förderantrag.
EEG-Ausschreibungen für Biomasseanlagen
Zweimal jährlich, zum 1. April und 1. Oktober, schreibt die Bundesnetzagentur die Marktprämie für Biomasseanlagen aus. Der Höchstwert liegt 2026 bei 19,43 Cent pro Kilowattstunde für Neuanlagen und 19,83 Cent für bestehende Anlagen. Das Ausschreibungsvolumen beträgt nach § 28c EEG 1.300 MW im Jahr 2025, 1.126 MW 2026, 326 MW 2027 und 76 MW 2028. Neuanlagen müssen über 150 kW und dürfen höchstens 20 MW zu installierende Leistung haben; die Sicherheit beträgt 60 Euro je Kilowatt Gebotsmenge.
EEG-Zahlungsanspruch für Güllekleinanlagen (§ 44 EEG 2023)
Die sogenannte Güllekleinanlage erhält 22 Cent pro Kilowattstunde bis 75 Kilowatt Bemessungsleistung und 19 Cent bis 150 Kilowatt. Bedingung ist, dass der Strom am Standort der Biogaserzeugungsanlage erzeugt wird, die installierte Leistung am Standort insgesamt höchstens 150 Kilowatt beträgt und im Kalenderjahresdurchschnitt mindestens 80 Masseprozent Gülle eingesetzt werden. Geflügelmist und Geflügeltrockenkot zählen nicht mit, überjähriges Kleegras bis zu 10 Masseprozent schon.
EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Biomasse bis 150 Kilowatt (§ 42 EEG 2023)
Für Strom aus Biomasse im Sinn der Biomasseverordnung, dessen anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, gilt bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 150 Kilowatt ein Wert von 12,67 Cent pro Kilowattstunde. Damit entfällt für kleine Biomasseanlagen die Pflicht zur Teilnahme an einer Ausschreibung. Für Strom aus Biomethan ist dieser Satz ausdrücklich nicht anwendbar. Bei Biogasanlagen über 100 Kilowatt greift zusätzlich die Begrenzung auf 45 Prozent Bemessungsleistung nach § 44b EEG.
EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)
Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.
EU-Missionen in Horizont Europa
Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.
EULLE - Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernaehrung Rheinland-Pfalz
EULLE ist das Dachprogramm für die ländliche Förderung in Rheinland-Pfalz und stützt sich auf drei Säulen: Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz einschließlich Vertragsnaturschutz und Ökolandbau, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft mit Agrarinvestitionen, Tierwohl und Direktvermarktung sowie die ländliche Entwicklung über den LEADER-Ansatz. Insgesamt fliessen rund 840 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in die rheinland-pfaelzische Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die konkreten Prämien stehen in den einzelnen Teilrichtlinien.
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS)
Basiszahlung der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie wird als entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger landwirtschaftlicher Fläche gewährt und sichert Einkommen und Risikotragfähigkeit der Betriebe ab. Voraussetzung ist die Einhaltung der Konditionalität.
Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027
Investitionsförderung für landwirtschaftliche Unternehmen in drei Teilen: Erzeugung und Vorbereitung landwirtschaftlicher Produkte, Gartenbau und Imkerei sowie Verarbeitung, Vermarktung und Diversifizierung. Je nach Fördergegenstand beträgt der Zuschuss zwischen 40 und 65 Prozent, etwa für Stallbau mit verbessertem Tierwohl, Guelle- und Festmistlagerung oder die Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung Hessen (Agrarinvestitionsförderungsprogramm)
Hessen bezuschusst Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe mit gestaffelten Fördersaetzen. Für die Premiumförderung im Stallbau gibt es bis zu 40 Prozent, in Kombination mit Umwelt- und Klimaschutz bis zu 50 Prozent, für nichtproduktive Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen bis zu 75 Prozent, für wassersparende Bewaesserung bis zu 30 Prozent und für sonstige Investitionen bis zu 20 Prozent. Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozentpunkte, höchstens 20.000 Euro. Anträge können fortlaufend über das Lawileportal gestellt werden, bewilligt wird an festen Auswahlstichtagen. Die Stallbauförderung für Schweine ruht vom 1. Maerz 2024 bis 31. August 2026 wegen eines parallelen Bundesprogramms.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung Landwirtschaft (AFP und Diversifizierung)
Zuschüsse für investive Vorhaben landwirtschaftlicher Betriebe zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen sowie für Diversifizierungsinvestitionen in Agritourismus, Direktvermarktung und Handwerk. Der Fördersatz beträgt im Agrarinvestitionsförderprogramm 20 Prozent in der Basisstufe und 40 Prozent in der Premiumstufe, bei Diversifizierung bis zu 25 Prozent. Junglandwirte erhalten einen erhöhten Höchstbetrag.
Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser
Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, darunter Aufdach-, Freiflächen- und schwimmende Photovoltaik sowie Windkraftanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Förderfähig sind Planungskosten, Baumaßnahmen, technische Anlagen und notwendige Infrastruktur wie Wegebau und Netzanschluss.
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.
Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES)
Zusatzzahlung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Sie wird für die ersten 60 Hektar gewährt, wobei der Satz für die ersten 40 Hektar höher ist als für die folgenden 20 Hektar.
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