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Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)

Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus · Bayern

Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Investitionen landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen, etwa Direktvermarktung oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 10.000 und 800.000 Euro, der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 Euro je Förderantrag.

Förderhöhe
10.000 Euro bis 200.000 Euro
Fördersatz
bis 25 Prozent
Frist
Online-Antragstellung der laufenden Runde endet am 30. September 2026 um 24 Uhr, Plafond 3 Mio. Euro

Für wen ist das

LandwirtschaftSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Mindestbetriebsgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Mindestens 25 Prozent der Umsatzerloese aus Bodenbewirtschaftung oder bodengebundener Tierhaltung
  • Positive Einkuenfte von höchstens 140.000 Euro bei Ledigen und 170.000 Euro bei Verheirateten
  • Antrag im Auswahlverfahren über iBALIS vor Vorhabensbeginn

Kombinierbar mit

Abgrenzung zum AFP; keine Doppelförderung derselben Investition

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bis 1,5 Mio. Euro
Bremen
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bis 40 Prozent, maximal 70.000 Euro
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bis 80 Prozent, maximal 300.000 Euro
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