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Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung · bundesweit

BULEplus fördert Modellvorhaben, Modellregionen, Wettbewerbe, Forschung und Wissenstransfer in ländlichen Räumen. Themen sind unter anderem Digitalisierung mit Land.Digital und Smarte.Land.Regionen, Dorfentwicklung und Nahversorgung, LandKULTUR, LandMobil, regionale Wertschöpfungsketten und ehrenamtliches Engagement. Zielgruppe sind Kommunen, Vereine, Initiativen und Unternehmen in ländlichen Regionen. Für die Maßnahme Land.Heimat.Innovativ nennt das Ministerium eine Förderung von bis zu 300.000 Euro je Projekt.

Förderhöhe
bis 300.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend, je nach Bekanntmachung

Antrag für Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 16 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

KommunenVereineUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Vorhaben mit Modellcharakter in einem ländlichen Raum
  • Zuordnung zu einer aktuellen Förderbekanntmachung
  • Kein vorzeitiger Vorhabenbeginn

Was du dafür brauchst

19 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

GAK-Maßnahmen,
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)

Wer kann Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) beantragen?

Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Vorhaben mit Modellcharakter in einem ländlichen Raum

Wie viel Geld gibt es bei Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)?

Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) beantragen?

laufend, je nach Bekanntmachung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) mit anderen Förderungen kombinieren?

GAK-Maßnahmen, LEADER Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach natur-landwirtschaft, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen

Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.

bis 1,5 Mio. Euro
Bremen
Bürgschaftsbank Bremen GmbH
LandZuschuss

Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027

Investitionsförderung für landwirtschaftliche Unternehmen in drei Teilen: Erzeugung und Vorbereitung landwirtschaftlicher Produkte, Gartenbau und Imkerei sowie Verarbeitung, Vermarktung und Diversifizierung. Je nach Fördergegenstand beträgt der Zuschuss zwischen 40 und 65 Prozent, etwa für Stallbau mit verbessertem Tierwohl, Guelle- und Festmistlagerung oder die Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen.

bis 65 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV
LandZuschuss

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, insbesondere ländlicher Wegebau mit Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, Dorferneuerung, Basisinfrastruktur, Tourismusentwicklung und Verbesserung der ländlichen Struktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
LandZuschuss

Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller

Zuschuss für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in Hessen. Investive Vorhaben wie Produktionsstätten, Verkaufsstellen und Logistiklösungen werden mit bis zu 45 Prozent und maximal 300.000 Euro gefördert, bei besonderem Landesinteresse etwa für Start-ups und innovative Gründungen bis zu 70 Prozent bei ebenfalls maximal 300.000 Euro. Nicht-investive Kommunikations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhalten bis zu 80 Prozent, hier liegt der Höchstbetrag jedoch bei 100.000 Euro.

bis 80 Prozent, maximal 300.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat / WIBank
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
EUZuschuss

LEADER M-V 2024 bis 2029

Flexibles ELER-Förderinstrument für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum. Partner aus verschiedenen sozio-ökonomischen Bereichen schließen sich in Lokalen Aktionsgruppen zusammen und fördern innovative Projekte auf Basis einer regionalen Entwicklungsstrategie. Handlungsfelder sind unter anderem demografischer Wandel, Kulturerbe und Naturschutz.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V