Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden · bundesweit

Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.
Antrag für Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES) vorbereiten
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 13 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Junglandwirt im Sinne des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
- erstmalige Niederlassung als Betriebsleiter liegt nicht laenger als der zulässige Zeitraum zurück
- Förderung für höchstens 120 Hektar
- Gewährung für maximal fuenf Jahre
- Beantragung im Sammelantrag des Bundeslandes
Was du dafür brauchst
19 Angaben und 13 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES) ist eine Prämie auf Ebene EU. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Nachweis einreichenPrämien werden meist auf einen einfachen Nachweis hin ausgezahlt, etwa eine Zulassungsbescheinigung oder eine Abschlussurkunde. Der Aufwand ist gering, die Frist dafür aber oft kurz.
Häufige Fragen zu Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
Wer kann Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES) beantragen?
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES) richtet sich an Landwirtschaft, Gründerinnen und Gründer, Selbstständige und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Junglandwirt im Sinne des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
Wo gilt Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES) beantragen?
jährlich mit dem Sammelantrag, in der Regel bis 15. Mai Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES) mit anderen Förderungen kombinieren?
kombinierbar mit Einkommensgrundstützung, Umverteilungsprämie, Öko-Regelungen und der Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)?
Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach natur-agrar, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.
Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)
Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Investitionen landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen, etwa Direktvermarktung oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 10.000 und 800.000 Euro, der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 Euro je Förderantrag.
Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Saarland
Beihilfe zur Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten im Saarland als Teil der ELER-Intervention EL-0501 im nationalen GAP-Strategieplan 2023-2027. Gefördert werden innerfamiliäre und außerfamiliäre Betriebsübernahmen sowie Neugründungen landwirtschaftlicher Unternehmen. Im SEPL 23-27 ist ein Förderbudget von 1 Million Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent vom Saarland.
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau sowie für Existenzgründungen und Hofnachfolgen in Sachsen. Die Fördersätze für Investitionen liegen je nach Bereich bei 25 Prozent (Wettbewerbsfähigkeit, Spezialtechnik) bis 40 Prozent (Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Verarbeitung und Vermarktung, Digitalisierung, Agroforst), die Obergrenze liegt bei 5.000.000 EUR förderfähigen Investitionskosten für die Förderperiode 2023 bis 2027. Existenzgründungen erhalten eine Pauschale von 70.000 EUR je Unternehmen, ausgezahlt in Raten über maximal fünf Jahre.
Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID) im Saarland
Zuschuss für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben im Saarland. Ziel ist die Erschließung zusätzlicher oder alternativer Einkommensqüllen, etwa durch Dienstleistungen und Tourismusaktivitäten. Im SEPL 23-27 stehen dafür 800.000 Euro bereit, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.
GAP-Direktzahlungen: Einkommensstützung für Junglandwirte
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten zusätzlich zur Einkommensgrundstützung eine eigene Zahlung je Hektar. Sie wird für höchstens 120 Hektar und laengstens fuenf Jahre ab der ersten Bewilligung gewährt. Ziel ist es, den Generationswechsel in der Landwirtschaft zu erleichtern und die hohen Anfangskosten einer Hofübernahme oder Neugründung abzufedern. Der Zuschlag wird im Rahmen des jährlichen Sammelantrags beantragt.