Förderprogramme für Gründung in Sachsen
Diese Programme fördern Gründung und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
129 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW-Programm 067)
Förderkredit von bis zu 200.000 Euro für Gründung, Betriebsübernahme und Festigung, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank, was die Kreditvergabe ohne dingliche Sicherheiten erleichtert. Laufzeiten bis 5 oder 10 Jahre mit ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
ERP-VC-Fondsinvestments
Über die ERP-VC-Fondsinvestments beteiligt sich KfW Capital mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens an Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds, die ihrerseits in junge innovative technologieorientierte Unternehmen in Deutschland investieren. Das maximale KfW-Investment liegt bei 25 Millionen Euro pro Fonds, bei Spaetphasenfonds bei bis zu 50 Millionen Euro und kombiniert bei bis zu 75 Millionen Euro. KfW Capital haelt höchstens 19,99 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile. Startups können sich nicht direkt bewerben, sie profitieren indirekt über die Zielfonds.
ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen)
Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragen des Gründungsvorhabens. Bei Neugründungen werden 400 Euro je Tagewerk und maximal fünf Tagewerke gefördert, also bis zu 2.000 Euro. Bei Unternehmensnachfolgen sind es 500 Euro je Tagewerk und maximal zehn Tagewerke, also bis zu 5.000 Euro. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein.
ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen
Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zu Beratungen rund um Neugründung und Unternehmensnachfolge in Sachsen. Für Neugründungsberatungen beträgt der Festbetrag 400 Euro je Tagwerk für höchstens fuenf Tagwerke, für Nachfolgeberatungen 500 Euro je Tagwerk für höchstens zehn Tagwerke. Ein Tagwerk umfasst acht Stunden. Der Förderantrag ist spätestens zwei Monate nach dem Datum der Beratungsempfehlung zu stellen, das Unternehmen darf bis zur Bewilligung noch nicht gegründet oder übernommen sein.
ESF Plus - Förderung von Technologiegründungsstipendien
Aus dem ESF Plus finanziertes Stipendium für technologieorientierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen. Die monatliche Rate haengt vom Abschluss ab: 1.000 Euro für Studierende mit erstem berufsbefähigendem Hochschulabschluss, 2.500 Euro für Absolventen mit erstem Abschluss und 3.000 Euro für Promovierte. Gefördert wird ein Gründungsvorhaben einmalig für höchstens zwölf Monate. Das Unternehmen muss innerhalb von sechs Monaten nach Förderbeginn gegründet werden.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.
ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen
Zuschuss zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase in Sachsen. Bei einer Neugründung werden 400 Euro je Tagwerk für maximal fuenf Tagwerke gefördert, bei einer Unternehmensnachfolge 500 Euro je Tagwerk für maximal zehn Tagwerke. Ein Tagwerk entspricht acht Stunden, die Förderung ist nur einmal innerhalb von fuenf Jahren nutzbar.
ESF Plus Gleichstellung Teil B - Gründerinnenprämie
Aus dem ESF Plus finanzierte Prämie für volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen. Gezahlt werden 1.320 Euro pro Monat zum Lebensunterhalt, dazu in den ersten sechs Monaten 300 Euro monatlich für Sozialversicherungsbeiträge, verlaengerbar um neun weitere Monate, sowie 140 Euro monatlich je unterhaltsberechtigtem Kind. Die Gründung muss in Sachsen erfolgen. Wichtig für die Planung: die Mittel der Region Leipzig sind ausgeschöpft, Anträge sind derzeit nur in den Regionen Dresden und Chemnitz möglich.
EXIST Women
Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
EXIST Women
EXIST Women begleitet gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen bis zu zehn Monate lang mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten, die Kriterien dafuer legen die Hochschulen fest. Die monatliche Stipendienhöhe haengt vom Status ab: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte. Je Kind kommen 150 Euro Kinderzuschlag pro Stipendienmonat hinzu. Das Programm wird durch den ESF Plus kofinanziert.
EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt forschungsintensive Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in zwei Phasen. In Förderphase I werden Gehaelter für bis zu vier Vollzeitaequivalente im Projektteam finanziert, davon in der Regel bis zu drei wissenschaftliche und ein betriebswirtschaftliches Vollzeitaequivalent, dazu Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 18 Monate, bei besonders anspruchsvollen Entwicklungsvorhaben bis zu 36 Monate. In Förderphase II können junge technologieorientierte Unternehmen bis zu 180.000 Euro erhalten, bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase I
Förderung besonders anspruchsvoller, forschungsbasierter DeepTech-Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Finanziert werden Gehälter für bis zu vier Vollzeitäquivalente, studentische Hilfskräfte, Aufträge an Dritte, Hardware, Software, Schutzrechte und unternehmerisches Coaching. Die Sachausgaben können in der Regel bis zu 250.000 Euro betragen, in gut begründeten Fällen auch mehr.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase II
Anschlussphase für junge technologieorientierte Unternehmen, die aus Förderphase I hervorgegangen sind. Die Förderung beträgt bis zu 180.000 Euro bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Unternehmen muss einen Eigenanteil aufbringen.
EXIST-Gründungsstipendium
Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.
EXIST-Gründungsstipendium
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt Teams zwölf Monate lang dabei, eine wissenschaftliche Idee in ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine Gründung zu überführen. Neben dem Stipendium für die Teammitglieder gibt es Sachmittel, bei Einzelgründungen bis zu 10.000 Euro. Das Programm wird vom BMWE getragen und durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Anträge laufen über die betreuende Hochschule oder Forschungseinrichtung.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es soll die Huerde beim Übergang aus dem Leistungsbezug in Arbeit senken und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Es wird auch weitergezahlt, wenn die Hilfebedürftigkeit durch die neue Tätigkeit entfällt. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II ist ein monatlicher Zuschuss des Jobcenters für Menschen im Grundsicherungsbezug, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Die Höhe legt die Integrationsfachkraft im Einzelfall fest, berücksichtigt werden dabei die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe der Bedarfsgemeinschaft und der massgebende Regelbedarf. Gefördert wird höchstens 24 Monate. Der Antrag muss vor der Gründung gestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II)
Bürgergeldbeziehende können bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Leistung wird für maximal 24 Monate erbracht und bemisst sich unter anderem nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem massgebenden Regelbedarf.
Erasmus für Jungunternehmer (Erasmus for Young Entrepreneurs)
Erasmus für Jungunternehmer vermittelt angehende und junge Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Arbeitsaufenthalt zu einem erfahrenen Unternehmer in einem anderen teilnehmenden Land. Der neue Unternehmer erwirbt dabei die Fähigkeiten zum Führen eines kleinen Unternehmens. Für die Teilnahme fallen keine Gebühren an, die Aufenthaltskosten werden bezuschusst.
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Das EIT ist Teil der dritten Säule von Horizont Europa und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 3 Milliarden Euro. Es finanziert zehn Wissens- und Innovationsgemeinschaften, darunter Climate-KIC, EIT Digital, InnoEnergy, EIT Health, EIT RawMaterials, EIT Food, EIT Manufacturing, EIT Urban Mobility, EIT Culture and Creativity sowie EIT Water. Diese Gemeinschaften vergeben eigene Ausschreibungen für Innovationsprojekte, Gründungsprogramme und Bildungsangebote. Der Zugang läuft nicht über die Kommission, sondern direkt über die jeweilige KIC.
Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO
Paragraf 60a AO regelt die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag des Vereins oder von Amts wegen bei der ersten Körperschaftsteuerveranlagung. Sie ist für die Besteuerung des Vereins und für Spender bindend und ist damit die Grundlage für Zuwendungsbestätigungen. Der Freistellungsbescheid bestätigt später die tatsaechliche Geschäftsführung und wird in der Regel alle drei Jahre erteilt. Die Feststellung kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse aendern oder Verstoesse bekannt werden.
Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für den Aufbau und Ausbau von Akzeleratoren in Sachsen sowie für Startups, die an einem geförderten Akzeleratorprogramm teilnehmen. Bestehende Akzeleratoren erhalten bis zu 600.000 EUR bei 50 Prozent Kofinanzierung, Startups bis zu 30.000 EUR Anschubfinanzierung bei 90 Prozent Fördersatz. Gefördert werden Personalkosten, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Betriebsausgaben.
Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021 bis 2027
Zuschuss für junge innovative Kleinunternehmen, die eine Beteiligung durch einen Business Angel erhalten haben. Gefördert werden Personalausgaben sowie Material- und Investitionsausgaben mit 50 Prozent, maximal 400.000 EUR je Startup. Finanziert wird aus dem Just Transition Fund für die Kohleregionen.
Mehr zu Gründung
- ThemaFörderung für SelbständigeSelbständige und kleine Betriebe fallen bei vielen Programmen durchs Raster, weil diese auf größere...
- AntragGründung: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandGründung in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht...
- RatgeberGründungszuschuss: Voraussetzungen und AblaufAus dem Arbeitslosengeld in die Selbständigkeit. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, deshalb...
- WissenGründungszuschuss, so läuft der AntragAus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Welche...
- ThemaFörderung für DigitalisierungDigitalisierungsprogramme unterstützen Betriebe bei Software, Hardware, Prozessen, IT-Sicherheit und der...
- AntragGründung: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandGründung in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonFörderkreditEin Förderkredit ist ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln, das günstiger oder flexibler ist als ein normaler...
Eine Liste zeigt alles zu Gründung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.