Förderprogramme für Digitalisierung in Sachsen
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
128 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
100xDigital
100xDigital fördert die Digitalisierung gemeinnütziger Organisationen mit Zuschüssen bis 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind rein ehrenamtlich geführte Organisationen sowie Organisationen mit bis zu 20 hauptamtlich Beschäftigten, darunter eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und gemeinnützige Genossenschaften. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließende Antragstellung. Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, die DSEE entwickelt für 2026/27 neue Digitalangebote.
BEG Einzelmaßnahmen: Anlagentechnik ausser Heizung (Wohngebäude)
Gefördert wird der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen einschließlich Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, das sogenannte Efficiency Smart Home. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigen diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro und es kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.
Bundesförderung EEW - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Förderfähig sind Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Energiemanagement-Software, von Sensoren und Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energiestroemen sowie von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Software muss die Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 unterstützen und in der BAFA-Produktliste gelistet sein. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Kauf und Installation von Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem sowie für Energiemanagement-Software inklusive Schulungskosten. Fördersätze: 45 Prozent für kleine Unternehmen, 35 Prozent für mittlere Unternehmen und 25 Prozent für Unternehmen ohne KMU-Status. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind insgesamt maximal 20 Millionen Euro Zuschuss möglich.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Senkung von Energie- und Ressourcenverbrauch in Unternehmen. Bis zu 100 Millionen Euro je Vorhaben. Sechs Module: Querschnittstechnologien, erneuerbare Prozesswärme mit bis zu 60 Prozent Zuschuss, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik samt Energiemanagementsoftware, Anlagen- und Prozessoptimierung, Transformationspläne und Elektrifizierung für kleine Unternehmen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Sensorik, Messtechnik, Datenumsetzern, Steuerungen und zertifizierter Energiemanagement-Software nach DIN EN ISO 50001 sowie zugehörige Mitarbeiterschulungen. Der Zuschuss beträgt 45 Prozent für kleine, 35 Prozent für mittlere und 25 Prozent für große Unternehmen. Gemeinsam mit Modul 2 sind je zusammenhängender Maßnahme höchstens 20 Millionen Euro möglich. Die Software muss auf der BAFA-Liste zertifizierter Produkte stehen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung und digitale Systeme)
Zuschuss für den Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung sowie für digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, also Smart-Home-Technik im Sinne der Energieeffizienz. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro gewährt, der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt daher bei rund 10.500 Euro.
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr (Z-SGV)
Das Bundesprogramm fördert Erprobung und Markteinführung innovativer Technologien im Schienengüterverkehr in den Feldern Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Es gibt zwei Förderstränge, von der Technologieerprobung bis zur Markteinführung. Das Verfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Projektskizze. Der aktuelle Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Bundesprogramm Zukunftszentren
Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.
Connecting Europe Facility Digital (CEF Digital)
CEF Digital finanziert öffentliche und private Investitionen in digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Gefördert werden der Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität einschließlich 5G an sozio-ökonomischen Schwerpunkten, 5G-Korridore entlang der transeuropäischen Verkehrswege, Backbone-Netze und Seekabel, die europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur sowie Backbone-Netze für Cloud-Foederationen. Die bisherigen Aufrufe hatten Volumina zwischen rund 150 und 389 Millionen Euro, 2026 wurden weitere 200 und 40 Millionen Euro ausgeschrieben.
DATIpilot - Innovationscommunities (Modul 2)
Innovationscommunities entwickeln selbständig ihr Innovationsthema und ihre Partnerschaften und arbeiten selbstorganisiert an neuen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme. Die Communities erhalten bis zu 5 Millionen Euro für maximal vier Jahre.
DATIpilot - Innovationssprints (Modul 1)
Innovationssprints ermöglichen es, konkrete Transferideen schnell umzusetzen, mit vereinfachter Antragstellung und einem innovativen Auswahlverfahren. Während einer Laufzeit von maximal 18 Monaten können Forschungsergebnisse in die praktische Anwendung gebracht werden. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte mit maximal zwei Partnern.
Digital Europe Programme (DIGITAL)
Das Digital Europe Programme stellt von 2021 bis 2027 mehr als 8,1 Milliarden Euro für den Aufbau strategischer digitaler Kapazitäten in Europa bereit. Schwerpunkte sind Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und seit September 2023 Halbleiter. Unterstützt werden Industrie, kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bei der Digitalisierung, ergänzend arbeiten die European Digital Innovation Hubs.
DigitalPakt Schule 2.0
Der DigitalPakt Schule 2.0 stellt über fuenf Jahre rund 5 Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen bereit, haelftig von Bund und Ländern getragen. Das Programm läuft bis Ende 2030, Maßnahmen an Schulen können bis 2032 abgeschlossen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Anträge stellen die Schulträger, sobald das jeweilige Land seine Förderrichtlinie veröffentlicht hat. Gefördert werden digitale Infrastruktur und Ausstattung an Schulen, keine kommerziellen Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing.
Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept
Versicherte haben Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, also geprüft Apps und Programme, die bei der Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten unterstützen. Die Anwendung muss im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein. Sie wird entweder aerztlich oder psychotherapeutisch verordnet oder von der Krankenkasse bei nachgewiesener Indikation genehmigt. Wählen Versicherte eine Anwendung mit weiterreichenden Funktionen, tragen sie die Mehrkosten selbst.
Digitales Europa (DIGITAL Europe Programme) 2021-2027
EU-Programm zur Einführung wichtiger digitaler Technologien und zu deren Zugänglichmachung für Unternehmen, Bürger und Verwaltungen. Förderung in fünf Teilbereichen: Supercomputing, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Vertrauen, fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie breiter Einsatz digitaler Technologien. In Deutschland ist Unterstützung über ein Netz von bis zu 35 European Digital Innovation Hubs (EDIH) verfügbar.
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Zinsgünstiges Darlehen für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler in Sachsen. Finanziert werden Planung und Umsetzung, Hardware und Software, Schulungen sowie Produktionsmaschinen mit integrierter Software. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent bei JTF-Finanzierung und 2,5 Prozent bei Landesfinanzierung.
Digitalisierungsdarlehen Digi-D Sachsen
Das Digitalisierungsdarlehen Digi-D finanziert Digitalisierungsvorhaben sächsischer KMU und Freiberufler mit 30.000 bis 250.000 Euro je Vorhaben. Junge kleine Unternehmen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanzieren, etablierte und mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent. Der Zinssatz liegt bei 1,5 Prozent per anno bei JTF-Finanzierung und 2,5 Prozent bei Landesmitteln, die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Förderfähig sind Hardware und Software, Produktionsmaschinen mit integrierter Software sowie Planung und Implementierung. Ausdrücklich nicht förderfähig sind Websiteentwicklung, Onlineshops, Onlinemarketing, IKT-Grundausstattung wie PCs, Telefone und Smartphones sowie reine Ersatzinvestitionen.
EEW Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Gefördert werden Soft- und Hardware zur Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, Sensoren und Analog-Digital-Wandler zur Energiestromerfassung sowie Steuer- und Regelungstechnik zur Reduktion des Energiebedarfs. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent.
EFRE-Programm Sachsen 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Sachsen setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 2,594 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 4,187 Milliarden Euro. Das Programm verbindet EFRE und den Fonds für einen gerechten Übergang und finanziert damit auch den Strukturwandel in den sächsischen Braunkohlerevieren. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE/JTF Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen sowie für Verbundprojekte mit Großunternehmen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte sowie Pilotlinien zur Validierung industrieller Forschung. Seit 15. Oktober 2025 gelten geänderte Konditionen, erhöhte Sätze bleiben für kritische Technologien (STEP) und Verteidigungsvorhaben bestehen.
EIB-Globaldarlehen für KMU und Mid-Caps
Für kleinere Vorhaben leitet die EIB Mittel über Partnerbanken und Förderinstitute weiter. Über diese durchgeleiteten Darlehen erhalten kleine und mittlere Unternehmen sowie Mid-Caps Beträge von bis zu 12,5 Millionen Euro zu verbesserten Konditionen. Der Antrag läuft nicht bei der EIB, sondern bei der jeweiligen Hausbank oder Förderbank, die den EIB-Vorteil an das Unternehmen weitergibt. Ergänzend gibt es Mikrokredite und technische Hilfe für Personen ohne Zugang zum regulaeren Bankensystem.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU mit marktverändernden Innovationen, die skaliert werden sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC Fund möglich (Blended Finance). Höhere Beträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen und über STEP ScaleUp vorgesehen.
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