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Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II)

Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit · bundesweit

Bürgergeldbeziehende können bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit einen zum Lebensunterhalt erhalten, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Leistung wird für maximal 24 Monate erbracht und bemisst sich unter anderem nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem massgebenden Regelbedarf.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufend, Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Jobcenter

Antrag für Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 13 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Gründerinnen und GründerSelbstständigeArbeitnehmer

Was du erfüllen musst

  • Bezug von Bürgergeld nach SGB II und Erwerbsfähigkeit
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Erforderlichkeit für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Ermessensentscheidung des Jobcenters, kein Rechtsanspruch

Was du dafür brauchst

23 Angaben und 13 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
  • Eigenmittel in Euro

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit Leistungen nach Paragraf 16c SGB II. Nicht parallel zum nach SGB III.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II)

Wer kann Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II) beantragen?

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II) richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Selbstständige und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Bezug von Bürgergeld nach SGB II und Erwerbsfähigkeit

Wo gilt Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II) beantragen?

Laufend, Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Jobcenter Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Leistungen nach Paragraf 16c SGB II. Nicht parallel zum Gründungszuschuss nach SGB III. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach gruendung, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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