Förderprogramme für Gründung in Hessen
Diese Programme fördern Gründung und sind in Hessen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
130 Programme gefunden
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AFBG-Existenzgründererlass (§ 13b AFBG, Darlehenserlass bei Existenzgründung)
Wer nach bestandener Fortbildungsprüfung ein Unternehmen gründet oder einen Betrieb übernimmt, bekommt das noch nicht fällige Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen. Ohne Gründung werden nach bestandener Prüfung 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Rechtsgrundlage ist das AFBG.
Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.
Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)
Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)
Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.
Beteiligungen der BM H für hessische Unternehmen
Stille und offene Beteiligungen zur Stärkung von Eigenkapital und Bonität hessischer Unternehmen. Zur Verfuegung stehen mehrere Fonds, darunter TFH III, Hessen Kapital I bis III sowie Speziallinien für Wachstum und Innovation, Handwerk und Mikromezzanin. Angesprochen sind Gründer und Start-ups, KMU, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit Sitz in Hessen. Voraussetzung ist ein vollständiger Businessplan und eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens, Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Mindest- und Höchstbeträge nennt die Übersichtsseite nicht.
Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.
Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken
Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).
EIB-Globaldarlehen für KMU und Mid-Caps
Für kleinere Vorhaben leitet die EIB Mittel über Partnerbanken und Förderinstitute weiter. Über diese durchgeleiteten Darlehen erhalten kleine und mittlere Unternehmen sowie Mid-Caps Beträge von bis zu 12,5 Millionen Euro zu verbesserten Konditionen. Der Antrag läuft nicht bei der EIB, sondern bei der jeweiligen Hausbank oder Förderbank, die den EIB-Vorteil an das Unternehmen weitergibt. Ergänzend gibt es Mikrokredite und technische Hilfe für Personen ohne Zugang zum regulaeren Bankensystem.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU mit marktverändernden Innovationen, die skaliert werden sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC Fund möglich (Blended Finance). Höhere Beträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen und über STEP ScaleUp vorgesehen.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator richtet sich an einzelne Start-ups und KMU sowie an kleine Mid-Caps mit bis zu 499 Beschäftigten, die eine risikoreiche Innovation zur Marktreife bringen wollen. Die Zuschusskomponente liegt unter 2,5 Mio. Euro als Pauschalbetrag für Innovationstätigkeiten auf TRL 6 bis 8, die innerhalb von 24 Monaten abzuschließen sind. Zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Mio. Euro möglich, im Rahmen von STEP ScaleUp auch mehr. Das Budget 2026 beträgt 220 Mio. Euro für die Challenges und 414 Mio. Euro für den offenen Teil. Die Kurzanträge können laufend eingereicht werden, für Vollanträge gibt es 2026 feste Stichtage.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator finanziert einzelne Start-ups und KMU beim Sprung von der Entwicklung in die Marktskalierung. Der Zuschussanteil liegt unter 2,5 Millionen Euro, ergänzend ist eine Eigenkapitalbeteiligung von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC-Fonds möglich. Antragsberechtigt sind auch kleine Mid-Caps mit bis zu 499 Beschäftigten sowie natürliche Personen, die ein KMU gründen wollen. Das Verfahren läuft dreistufig über Kurzantrag, Vollantrag und Jury-Interview mit festen Stichtagen.
EIC Transition
EIC Transition überführt Ergebnisse bereits abgeschlossener EU-Projekte in marktreife Technologien mit Ziel-Reifegrad TRL 5 bis 6. Der Zuschuss beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Grants bis 50.000 Euro und Business Acceleration Services (Coaching, Mentoring, Netzwerk) möglich. Das Gesamtbudget 2026 liegt bei 100 Millionen Euro.
EIC Transition
EIC Transition schließt die Luecke zwischen Laborergebnis und marktreifer Technologie. Gefördert werden Vorhaben, die auf einem abgeschlossenen Proof of Concept (TRL 3) oder einer im Labor validierten Technologie (TRL 4) aufsetzen, mit bis zu 2,5 Millionen Euro als reinem Zuschuss ohne Eigenanteil, ergänzt um Booster-Zuschüsse bis 50.000 Euro. Für 2026 stehen 100 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind einzelne KMU, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Konsortien aus zwei bis fuenf Partnern.
EIT - Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Knowledge and Innovation Communities)
Das EIT fördert Innovation über thematische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs): EIT Climate-KIC, EIT Digital, EIT Food, EIT Health, EIT InnoEnergy, EIT Manufacturing, EIT RawMaterials, EIT Urban Mobility, EIT Water sowie EIT Culture and Creativity. Angeboten werden Bildungsprogramme mit EIT Label, Acceleratoren für Start-ups und Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung.
ERC Proof of Concept Grant
Der ERC Proof of Concept Grant hilft, Ergebnisse aus einem laufenden oder kürzlich beendeten ERC-Projekt in Richtung Anwendung und Markt zu bringen. Im Call 2026 werden 150.000 Euro als Pauschalbetrag (lump sum) für 18 Monate gewährt.
ERC Proof of Concept Grant
Der Proof of Concept Grant hilft, Ergebnisse aus einem laufenden oder kuerzlich beendeten ERC-Projekt in Richtung Anwendung und Markt zu bringen. Gefördert wird eine Pauschale von 150.000 Euro für 18 Monate, etwa für Machbarkeitsprüfungen, Marktanalysen, Schutzrechte oder Verwertungsstrategien. Antragsberechtigt sind ausschließlich Principal Investigators eines ERC-Grants. Pro Aufruf ist ein Antrag möglich, pro Hauptprojekt höchstens drei Proof-of-Concept-Förderungen, bei Synergy Grants sechs.
ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)
Refinanzierung von Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,5 Millionen Euro, in Ausnahmefällen bis 2,5 Millionen Euro. Die Beteiligung stärkt das Eigenkapital und läuft in der Regel bis zu 10 Jahre.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)
Förderkredit der KfW für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und junge Unternehmen bis zu einem Kreditbetrag von 500.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller. Besonderheit ist die 100-prozentige Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank, wodurch fehlende Sicherheiten kein Hindernis mehr sind. Wählbar sind 15 Jahre Laufzeit mit 5 tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder 10 Jahre Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit. Antragstellende müssen der Geschäftsführung angehoeren.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW-Programm 077)
Kredit bis 500.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller für Gründung, Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder tätige Beteiligung in den ersten fünf Jahren. Besonderheit ist die 100-prozentige Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank. Laufzeit 15 Jahre mit 5 Tilgungsfreijahren oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren.
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
Förderkredit für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler sowie Gründerinnen, Gründer und Nachfolger. Finanziert werden bis zu 25 Millionen Euro ohne Mindestbetrag, eine Finanzierung von 100 Prozent des Vorhabens ist möglich, Eigenkapital ist nicht zwingend. Junge Unternehmen unter fuenf Jahren erhalten vergünstigte Zinssaetze. In der Variante 366 übernimmt die KfW optional 50 Prozent des Kreditrisikos, dafuer sind zwei vollständige Jahresabschlüsse erforderlich. Laufzeit bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren.
ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Förderkredit der KfW für Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb. Finanziert werden bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenueber der Hausbank, wodurch auch Vorhaben mit wenig Sicherheiten finanzierbar werden. Eigenkapital ist nicht erforderlich. Der Antrag läuft immer über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank) und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW-Programm 067)
Förderkredit von bis zu 200.000 Euro für Gründung, Betriebsübernahme und Festigung, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank, was die Kreditvergabe ohne dingliche Sicherheiten erleichtert. Laufzeiten bis 5 oder 10 Jahre mit ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
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