Voraussetzungen für die Gründungsförderung
Gefördert werden Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen, teilweise auch nebenberuflich und aus der Arbeitslosigkeit heraus. Fast alle Programme verlangen ein tragfähiges Konzept mit Finanzteil, viele zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme und einen bestimmten Zeitpunkt im Gründungsverlauf.
Die Programme unterscheiden sich vor allem darin, ob sie vor oder nach der Anmeldung greifen, ob Nebenerwerb zulässig ist und ob eine Branche ausgeschlossen wird. Bei Krediten kommt die Prüfung durch die Hausbank dazu, die eigene Maßstäbe anlegt.
Die Bedingungen der erfassten Programme stehen unten, wörtlich aus den Programmdaten.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Tragfähiges Gründungskonzept mit Finanzteil.
- Der Zeitpunkt passt zum Programm, also vor oder nach der Anmeldung des Gewerbes.
- Teilweise eine fachkundige Stellungnahme einer anerkannten Stelle.
- Sitz oder geplanter Sitz im Gebiet des Fördergebers.
- Bei Krediten die Bereitschaft der Hausbank, den Antrag durchzuleiten.
- Keine ausgeschlossene Branche nach der jeweiligen Richtlinie.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 120 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- Antragstellung über die Hochschule oder Forschungseinrichtung2 Programme nennen diesen Punkt
- Beratungsvertrag noch nicht abgeschlossen2 Programme nennen diesen Punkt
- Erhebliches Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial2 Programme nennen diesen Punkt
- Fachliche und kaufmaennische Qualifikation2 Programme nennen diesen Punkt
- Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb2 Programme nennen diesen Punkt
- Hauptsitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg2 Programme nennen diesen Punkt
- Kein gleichzeitiger Bezug vergleichbarer Stipendien oder von Arbeitslosengeld2 Programme nennen diesen Punkt
- Kein laufendes Insolvenzverfahren2 Programme nennen diesen Punkt
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung2 Programme nennen diesen Punkt
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten2 Programme nennen diesen Punkt
- Keine bisherigen Gewinnausschuettungen2 Programme nennen diesen Punkt
- Mindestens 18 Jahre alt, Hauptwohnsitz in Sachsen2 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Gründerinnen und Gründer113
- Unternehmen86
- Selbstständige64
- Studierende10
- Privatpersonen5
- Vereine4
- Landwirtschaft3
- Arbeitnehmer1
- Kommunen1
Woran es typischerweise scheitert
Annehmen, dass Nebenerwerb überall zählt.
Die Branche nicht auf Ausschlüsse prüfen, etwa bei Immobilien oder Beratung.
Den Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung ohne Blick auf die Programme festlegen.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Wer bekommt Gründungsförderung?
Personen, die neu gründen oder einen Betrieb übernehmen, je nach Programm auch nebenberuflich oder aus der Arbeitslosigkeit. Die Zielgruppen stehen bei jedem Programm unten.
Zählt eine Nebenerwerbsgründung?
Manche Programme lassen sie zu, andere verlangen Vollerwerb. Das steht in den Voraussetzungen der Richtlinie.
Was ist mit einer Übernahme?
Nachfolge und Übernahme sind in vielen Programmen der Gründung gleichgestellt. Ob das gilt, steht im jeweiligen Programm.
Was, wenn die Bank nicht mitmacht?
Dann fällt der Kreditweg vorerst weg. Bürgschaftsprogramme des Landes sind genau für fehlende Sicherheiten gedacht, ersetzen aber nicht die Bankprüfung.