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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gründungsförderung

Gefördert werden Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen, teilweise auch nebenberuflich und aus der Arbeitslosigkeit heraus. Fast alle Programme verlangen ein tragfähiges Konzept mit Finanzteil, viele zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme und einen bestimmten Zeitpunkt im Gründungsverlauf.

Die Programme unterscheiden sich vor allem darin, ob sie vor oder nach der Anmeldung greifen, ob Nebenerwerb zulässig ist und ob eine Branche ausgeschlossen wird. Bei Krediten kommt die Prüfung durch die Hausbank dazu, die eigene Maßstäbe anlegt.

Die Bedingungen der erfassten Programme stehen unten, wörtlich aus den Programmdaten.

Die Bedingungen im Überblick

Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.

  • Tragfähiges Gründungskonzept mit Finanzteil.
  • Der Zeitpunkt passt zum Programm, also vor oder nach der Anmeldung des Gewerbes.
  • Teilweise eine fachkundige Stellungnahme einer anerkannten Stelle.
  • Sitz oder geplanter Sitz im Gebiet des Fördergebers.
  • Bei Krediten die Bereitschaft der Hausbank, den Antrag durchzuleiten.
  • Keine ausgeschlossene Branche nach der jeweiligen Richtlinie.

Was die Programme selbst verlangen

Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 120 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.

  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn3 Programme nennen diesen Punkt
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten3 Programme nennen diesen Punkt
  • Antrag über die Hausbank2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antrag über einen Finanzierungspartner, also die Hausbank, vor Vorhabenbeginn2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragstellung über die Hausbank2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragstellung über die Hochschule oder Forschungseinrichtung2 Programme nennen diesen Punkt
  • Bei taetiger Beteiligung mindestens 30 Prozent Kapitalbeteiligung und Übernahme der Geschäftsführung2 Programme nennen diesen Punkt
  • Betriebsstätte in Berlin2 Programme nennen diesen Punkt
  • Hauptsitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg2 Programme nennen diesen Punkt
  • Kein laufendes Insolvenzverfahren2 Programme nennen diesen Punkt
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung2 Programme nennen diesen Punkt
  • Kleines oder mittleres Unternehmen2 Programme nennen diesen Punkt

Wer antragsberechtigt ist

So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.

  • Gründerinnen und Gründer107
  • Unternehmen91
  • Selbstständige71
  • Studierende9
  • Vereine7
  • Privatpersonen6
  • Landwirtschaft4
  • Arbeitnehmer2
  • Kommunen1

Woran es typischerweise scheitert

  • Annehmen, dass Nebenerwerb überall zählt.

  • Die Branche nicht auf Ausschlüsse prüfen, etwa bei Immobilien oder Beratung.

  • Den Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung ohne Blick auf die Programme festlegen.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Wer bekommt Gründungsförderung?

Personen, die neu gründen oder einen Betrieb übernehmen, je nach Programm auch nebenberuflich oder aus der Arbeitslosigkeit. Die Zielgruppen stehen bei jedem Programm unten.

Zählt eine Nebenerwerbsgründung?

Manche Programme lassen sie zu, andere verlangen Vollerwerb. Das steht in den Voraussetzungen der Richtlinie.

Was ist mit einer Übernahme?

Nachfolge und Übernahme sind in vielen Programmen der Gründung gleichgestellt. Ob das gilt, steht im jeweiligen Programm.

Was, wenn die Bank nicht mitmacht?

Dann fällt der Kreditweg vorerst weg. Bürgschaftsprogramme des Landes sind genau für fehlende Sicherheiten gedacht, ersetzen aber nicht die Bankprüfung.

Ob du in die Zielgruppe fällst, entscheidet sich an ein paar Fragen. Genau die stellt der Check, und danach siehst du nur noch Programme, deren Bedingungen zu deiner Lage passen.