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EXIST-Gründungsstipendium

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) · bundesweit

Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.

Förderhöhe
12.000 Euro bis 143.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufende Antragstellung über das Gründungsnetzwerk der betreuenden Hochschule oder Forschungseinrichtung

Für wen ist das

Gründerinnen und GründerStudierende

Was du erfüllen musst

  • Gründungsteam mit maximal drei Personen
  • Mindestens eine Person im Team mit Hochschulabschluss
  • Maximal eine Person mit Berufs- oder Hochschulabschluss, der länger als fünf Jahre zurückliegt
  • Studierende müssen mindestens die Hälfte ihres Studiums abgeschlossen haben
  • Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeitende bis fünf Jahre nach Abschluss oder Ausscheiden
  • Die Unternehmensgründung darf zum Förderstart noch nicht erfolgt sein
  • Innovatives Vorhaben mit klar erkennbarem Alleinstellungsmerkmal, reine Weiterentwicklungen bestehender Produkte sind ausgeschlossen
  • Antragstellung über die Hochschule oder Forschungseinrichtung

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit Programmen, die keine Lebenshaltungskosten finanzieren, zum Beispiel Preisgelder oder Businessplanwettbewerbe. Als Anschlussförderung kommt EXIST-Forschungstransfer in Betracht.

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Quelle und Stand

Angaben nach bund-wirtschaft, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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Das EIT fördert Innovation über thematische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs): EIT Climate-KIC, EIT Digital, EIT Food, EIT Health, EIT InnoEnergy, EIT Manufacturing, EIT RawMaterials, EIT Urban Mobility, EIT Water sowie EIT Culture and Creativity. Angeboten werden Bildungsprogramme mit EIT Label, Acceleratoren für Start-ups und Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
European Institute of Innovation and Technology (EIT), Teil von Horizont Europa
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Höhe je nach Vorhaben
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bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
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Gründungsstipendium Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holstein
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Innovative Hochschule

Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers als dritte Aufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre. Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen beim strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft.

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STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen

STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA