Die Grundvoraussetzungen
Bevor es um Inhalte geht, müssen die formalen Punkte stimmen. Fehlt einer davon, ist der Antrag chancenlos, egal wie gut das Konzept ist. Die Voraussetzungen stehen im Dritten Sozialgesetzbuch.
- Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch, nicht Bürgergeld
- Ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen zum Zeitpunkt der Gründungsaufnahme
- Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit mit ausreichendem Zeitumfang
- Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung für die geplante Tätigkeit
- Beendigung der Arbeitslosigkeit durch die Gründung
Der Restanspruch ist eine harte Kante ohne Ermessensspielraum. Rechne rückwärts und plane den Gründungszeitpunkt danach, nicht umgekehrt.
Die zwei Phasen
In der ersten Phase wird für mehrere Monate ein Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds gezahlt, zuzüglich einer Pauschale zur sozialen Absicherung. Die Pauschale soll Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abdecken, ersetzt sie aber nicht automatisch, du meldest dich selbst an.
In der zweiten Phase kann nur noch die Pauschale weiterlaufen, wenn du nachweist, dass du geschäftlich aktiv bist. Diese Phase ist ein eigener Antrag mit eigener Frist. Wer das übersieht, verschenkt bares Geld, und die Frist wird nicht von allein erinnert.
Die fachkundige Stellungnahme
Die Tragfähigkeit muss von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. Das können Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberatungen oder anerkannte Gründungsberatungen sein.
Die Stelle prüft, ob dein Konzept schlüssig ist und ob die Zahlen realistisch sind. Sie bestätigt keine Erfolgsaussicht, sondern die Plausibilität. Rechne deshalb nicht schön: Eine Umsatzplanung, die im ersten Jahr auf Marktdurchschnitt springt, fällt jeder erfahrenen Stelle sofort auf und schwächt den gesamten Antrag.
Frag früh nach einem Termin. Manche Stellen haben Wartezeiten, und die Stellungnahme braucht Unterlagen, die du erst erstellen musst.
Welche Unterlagen dazugehören
Die Liste ist überschaubar, aber jede Position muss zur nächsten passen. Widersprüche zwischen Businessplan und Zahlenteil sind der häufigste Grund für Rückfragen.
- Businessplan mit Beschreibung von Angebot, Zielgruppe, Markt und Wettbewerb
- Kapitalbedarfsplan mit Investitionen und Anlaufkosten
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau über die ersten Jahre
- Liquiditätsplan, monatlich für das erste Jahr
- Lebenslauf und Nachweise zur fachlichen Eignung, etwa Zeugnisse oder Zulassungen
- Gegebenenfalls Gewerbeanmeldung oder Anzeige beim Finanzamt, Genehmigungen, Zulassungen
- Belege für konkrete Nachfrage, etwa Absichtserklärungen, Vorverträge, Referenzen
Ermessen heißt: du musst überzeugen
Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Agentur wägt ab, ob die Selbständigkeit die Arbeitslosigkeit dauerhaft beendet und ob eine Vermittlung in Beschäftigung nicht vorrangig wäre. Wird dir kurzfristig eine passende Stelle angeboten, kann das gegen den Zuschuss sprechen.
Argumentiere deshalb entlang der Frage, die die Agentur beantworten muss: Trägt dieses Vorhaben mich dauerhaft. Konkrete Kundenanfragen, Vorverträge, Referenzen und belegbare Vorerfahrung wirken stärker als jede Marktprognose. Ein Satz mit einem Beleg schlägt eine Seite ohne.
Der zeitliche Ablauf
Die Reihenfolge ist entscheidend und wird häufig verwechselt. Besonders der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung sorgt regelmäßig für Ärger.
- 1Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit führen und den Antrag anfordern.
- 2Businessplan und Zahlenteil erstellen, danach die fachkundige Stellungnahme einholen.
- 3Antrag vollständig einreichen, bevor der Restanspruch unter die Grenze fällt.
- 4Gewerbe anmelden beziehungsweise die Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, abgestimmt mit dem geplanten Gründungsdatum.
- 5Nach Bewilligung die Sozialversicherung selbst regeln, insbesondere die Krankenversicherung.
- 6Nach Ablauf der ersten Phase den Folgeantrag für die zweite Phase stellen, fristgerecht.
Sprich den genauen Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung vorher mit deiner Ansprechperson ab. Eine zu frühe Anmeldung kann die Bewertung verändern.
Nach der Bewilligung: Pflichten und Mitteilungen
Mit dem Bescheid entstehen Mitteilungspflichten. Änderungen, die für den Anspruch erheblich sind, musst du unverzüglich melden: Aufgabe oder Unterbrechung der Tätigkeit, Aufnahme einer Beschäftigung, längere Krankheit, Wechsel des Tätigkeitsschwerpunkts.
Für die zweite Phase brauchst du einen Nachweis der Geschäftstätigkeit. Sammle deshalb von Anfang an, was das belegt: Rechnungen, Aufträge, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerunterlagen. Wer das erst am Ende zusammensucht, gerät unnötig unter Zeitdruck.
Wenn der Gründungszuschuss nicht passt
Beziehst du Bürgergeld, kommt statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld in Frage, ebenfalls eine Ermessensleistung, mit anderen Voraussetzungen und einer anderen zuständigen Stelle.
Daneben gibt es Beratungsförderung, Gründerkredite, Bürgschaften, Landesprogramme und für Hochschulgründungen eigene Stipendienprogramme. Vieles davon lässt sich mit dem Gründungszuschuss kombinieren, solange keine Kosten doppelt gefördert werden und die jeweiligen Richtlinien es zulassen.
Wenn abgelehnt wird
Lies die Begründung genau. Oft fehlt nur ein Nachweis oder die Tragfähigkeit wurde aus einem konkreten Grund bezweifelt. Beides lässt sich manchmal nachbessern.
Gegen den Bescheid ist ein Widerspruch innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Frist möglich. Weil es sich um eine Ermessensleistung handelt, führt er nur weiter, wenn ein Ermessensfehler vorliegt, etwa ein falsch zugrunde gelegter Sachverhalt. Sozialverbände beraten hier, und Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Leistungsberechtigte in der Regel gerichtskostenfrei.