Die Grundvoraussetzungen
Bevor es um Inhalte geht, müssen die formalen Punkte stimmen. Fehlt einer davon, ist der Antrag chancenlos, egal wie gut das Konzept ist.
- Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch, nicht Bürgergeld
- Ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen zum Zeitpunkt der Gründungsaufnahme
- Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit mit ausreichendem Zeitumfang
- Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung für die geplante Tätigkeit
Die zwei Phasen
In der ersten Phase wird für mehrere Monate ein Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds gezahlt, zuzüglich einer Pauschale zur sozialen Absicherung. In der zweiten Phase kann nur noch die Pauschale weiterlaufen, wenn du nachweist, dass du geschäftlich aktiv bist.
Die zweite Phase ist ein eigener Antrag mit eigener Frist. Wer das übersieht, verschenkt bares Geld. Setz dir dafür rechtzeitig eine Erinnerung.
Die fachkundige Stellungnahme
Die Tragfähigkeit muss von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. Das können Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberater oder anerkannte Gründungsberater sein.
Die Stelle prüft, ob dein Konzept schlüssig ist und ob die Zahlen realistisch sind. Bring Businessplan, Kapitalbedarfsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie einen Liquiditätsplan mit. Rechne nicht schön, geprüft wird die Plausibilität, nicht der Optimismus.
Ermessen heißt: du musst überzeugen
Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Agentur wägt ab, ob die Selbständigkeit die Arbeitslosigkeit dauerhaft beendet und ob eine Vermittlung in Beschäftigung nicht vorrangig wäre. Wird dir kurzfristig eine passende Stelle angeboten, kann das gegen den Zuschuss sprechen.
Argumentiere deshalb entlang der Frage, die die Agentur beantworten muss: Trägt dieses Vorhaben mich dauerhaft. Konkrete Kundenanfragen, Vorverträge, Referenzen und belegbare Vorerfahrung wirken stärker als jede Marktprognose.
Der zeitliche Ablauf
Die Reihenfolge ist entscheidend und wird häufig verwechselt.
- Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit führen und den Antrag anfordern
- Businessplan schreiben und die fachkundige Stellungnahme einholen
- Antrag vollständig einreichen, bevor der Restanspruch unter die Grenze fällt
- Gewerbe anmelden beziehungsweise die Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen
- Nach Ablauf der ersten Phase den Folgeantrag für die zweite Phase stellen
Wenn es nicht passt
Beziehst du Bürgergeld, kommt statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld in Frage, ebenfalls eine Ermessensleistung. Daneben gibt es Beratungsförderung, Gründerkredite und Landesprogramme, die sich mit dem Gründungszuschuss kombinieren lassen, solange keine Kosten doppelt gefördert werden.
Wird dein Antrag abgelehnt, lies die Begründung genau. Oft fehlt nur ein Nachweis, und ein Widerspruch innerhalb der Frist ist möglich.