Förderprogramme für Gründung auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Der Fördertatbestand Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze, der Fördertatbestand Gründungsgehalt die Personalausgaben oder Privatentnahmen geschäftsführender Personen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand bei maximal 60 Prozent.
Brandenburg GO
Zinsverbilligtes Darlehen für Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe, das zusätzlich mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg abgesichert ist. Damit sind auch Vorhaben finanzierbar, für die sonst zu wenig Sicherheiten vorhanden waeren. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahme und Beteiligung.
RIKA - Qualifizierende Projekte (Regionale Innovationszentren für Karriereplanung von Frauen)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Qualifizierungsprojekte, die die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und deren eigenständige finanzielle Absicherung stärken. Gefördert werden Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching, digitale Kompetenzen, handwerklich-technische Qualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, Projekte für Gefluechtete und Alleinerziehende sowie Existenzgründungsbegleitung. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent im SER-Gebiet und 60 Prozent im Übergangsgebiet.
Inklusionsbetriebe
Förderung von Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Gefördert werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung, ein Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns sowie eine Pauschale für besonderen Aufwand.
Meisterprämie im Handwerk
Einmalige Prämie von 4.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung nach der Handwerksordnung. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt worden sein. Die Prämie ist nicht zurückzuzahlen und wird je Person nur einmal gewährt.
NSeed
Beteiligungskapital für junge, innovative Unternehmen in Niedersachsen in der Nachgründungs- und ersten Wachstumsphase. Die Beteiligung liegt in der Regel zwischen 150.000 und 500.000 Euro, gemeinsam mit einem privaten Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre, in Ausnahmefaellen bis 12 Jahre.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank M-V
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern ersetzen fehlende bankübliche Sicherheiten bei Krediten der Hausbank. Zielgruppen sind Gründer, Nachfolger sowie wachsende und sich stabilisierende Unternehmen mit Vorhaben in M-V. Konkrete Bürgschaftsquoten und Höchstbeträge bitte direkt bei der Bürgschaftsbank erfragen, sie konnten nicht aus einer offiziellen Quelle bestätigt werden.
MV classic (Beteiligungen der MBG M-V)
Stille Beteiligungen zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals von KMU und Existenzgründungen in Mecklenburg-Vorpommern. Finanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben, etwa Anschaffung von Ausrüstung, Immobilien, Bau, Maschinen und Erstausstattung des Warenlagers. Die Beteiligung liegt zwischen 50.000 und 1.500.000 Euro bei einer Laufzeit von maximal 10 Jahren.
MV innoSTARTvc
Risikokapitalfonds für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in der Forschungs- und Entwicklungsphase bis zur Markteinführung, einschließlich Prototypenherstellung, Produktanpassung und digitaler Geschäftsmodelle. Stille Beteiligungen sind von 50.000 bis 1.000.000 Euro möglich, offene Beteiligungen bis 500.000 Euro, kombiniert bis 1.500.000 Euro. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre.
Bildungsschecks für Gründungen und Nachfolgen M-V
Bildungsschecks in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung von geplanten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen. Für betriebswirtschaftliche Qualifizierungskurse mit 48 Unterrichtsstunden werden maximal 436 Euro gewährt, für Beratung und Begleitung maximal 556 Euro pro Tag bei bis zu zwei Tagen a acht Stunden.
Gründungsstipendium M-V
Beihilfe zum Lebensunterhalt für Geschäftsideen mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase, kofinanziert aus dem ESF Plus. Frauen und diverse Personen erhalten 2.400 Euro monatlich in den ersten neun Monaten und danach 1.900 Euro, Männer 1.900 Euro und danach 1.400 Euro. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.
Mikrodarlehen M-V für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Verzinsliches, unbedingt rückzahlbares Darlehen von bis zu 25.000 Euro zur Schließung einer vorhabenbezogenen Finanzierungslücke bei Existenzgründung oder Betriebsübernahme. Die Laufzeit beträgt maximal sechs Jahre, die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei, der Zinssatz liegt bei 4,00 Prozent auf die jeweilige Restschuld. Gefördert wird vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monaten danach.
Meisterprämie M-V
Prämie für Existenzgründungen im Handwerk durch Betriebsübernahme, Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz. Stufe 1 zahlt 7.500 Euro als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Stufe 2 gewährt weitere 2.500 Euro, wenn mindestens ein neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Investitionszuschüsse für Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagevermögen wie Gebäude, Anlagen und Maschinen bei Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fördersätze sind regional gestaffelt: bis 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 bzw. 10 Prozent in Schwerin und Rostock, bis 35 bzw. 25 Prozent in Vorpommern-Greifswald. Mindestens 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben sind erforderlich.
LEADER - Ländliche Regionalentwicklung
EU-Förderstrategie für die Entwicklung ländlicher Regionen in Hessen. Gefördert werden die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Arbeitsplatzschaffung, touristische Kleinunternehmen, lokale Basisdienstleistungen, Infrastrukturprojekte und Kooperationsvorhaben. Für die Periode 2023 bis 2027 sind 24 LEADER-Regionen in Hessen anerkannt.
Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller
Zuschuss für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in Hessen. Investive Vorhaben wie Produktionsstätten, Verkaufsstellen und Logistiklösungen werden mit bis zu 45 Prozent und maximal 300.000 Euro gefördert, bei besonderem Landesinteresse etwa für Start-ups und innovative Gründungen bis zu 70 Prozent bei ebenfalls maximal 300.000 Euro. Nicht-investive Kommunikations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhalten bis zu 80 Prozent, hier liegt der Höchstbetrag jedoch bei 100.000 Euro.
MBG H Kleinbeteiligung
Stille Beteiligung von bis zu 100.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk in Hessen. Finanziert werden Produktentwicklung, Markteinführung neuer Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, Betriebserweiterung und Unternehmensübernahmen.
Landesbürgschaften Hessen
Anteilige Ausfallbürgschaften des Landes Hessen ab einem Kreditbetrag von zwei Millionen Euro für Betriebsmittel, Avallinien und Investitionskredite. Abgesichert werden auch Innovationen, Restrukturierungen, Unternehmensnachfolgen und Management-Buy-outs. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 70 Prozent bei Investitionen und 50 Prozent bei Betriebsmitteln, bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften bis zu 90 Prozent.
Kapital für Kleinunternehmen
Unbesichertes Nachrangdarlehen von 25.000 bis 150.000 Euro zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und Liquidität kleiner Unternehmen in Hessen. Die Mittel können als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung, als Betriebsmittel oder für Investitionen eingesetzt werden. Laufzeit sieben Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr.
HessenFonds Kleindarlehen
Zinsvergünstigtes Darlehen von 35.000 bis 300.000 Euro aus dem HessenFonds für innovative Vorhaben in den Bereichen Dekarbonisierung, Digitalisierung und strategische Resilienz. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel für Digitalisierungsprojekte, Unternehmensübertragungen sowie Forschung und Entwicklung. Die Zinsvergünstigung beträgt bis zu zwei Prozentpunkte.
GuW Hessen (ERP) - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen
Zinsgünstiges Darlehen von bis zu einer Million Euro für Existenzgründer, Freiberufler, KMU, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen in Hessen. Finanziert werden Investitionen in Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge und Software sowie Betriebsmittel, Waren- und Materiallager, Gründung und Unternehmensnachfolge. Kreditlaufzeiten von 2, 5, 10 und 20 Jahren sind möglich.
Hessen-MikroCrowd
Kombination aus einer Crowdfunding-Kampagne bei Startnext und einem Mikrodarlehen der WIBank mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen sowie Neuansiedlungen. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro.
Hessen-Mikrodarlehen
Ratentilgungsdarlehen von 3.000 bis 35.000 Euro für Existenzgründung, Unternehmensübernahme, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen sowie Neuansiedlung. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre mit zwölf tilgungsfreien Monaten.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Gründung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.