Förderprogramme für Gründung in Hessen auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Beteiligungen der BM H für hessische Unternehmen
Stille und offene Beteiligungen zur Stärkung von Eigenkapital und Bonität hessischer Unternehmen. Zur Verfuegung stehen mehrere Fonds, darunter TFH III, Hessen Kapital I bis III sowie Speziallinien für Wachstum und Innovation, Handwerk und Mikromezzanin. Angesprochen sind Gründer und Start-ups, KMU, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit Sitz in Hessen. Voraussetzung ist ein vollständiger Businessplan und eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens, Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Mindest- und Höchstbeträge nennt die Übersichtsseite nicht.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).
GuW Hessen (ERP)
Zinsguenstiges Darlehen für Gründung und Wachstum in Hessen. Finanziert werden Investitionen wie Maschinen, Immobilien, Fahrzeuge und Software sowie Betriebsmittel, Personalkosten und Marketing, bis zu 1 Mio. Euro pro Vorhaben. Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Freiberufler und KMU nach EU-Definition, auch Nebenerwerbsgründungen, Genossenschaften und gewinnorientierte Sozialunternehmen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit von bis zu 10 Jahren fest, Laufzeiten von 2, 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über die Hausbank gestellt werden, direkte Anträge bei der WIBank werden abgelehnt.
GuW Hessen (ERP) - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen
Zinsgünstiges Darlehen von bis zu einer Million Euro für Existenzgründer, Freiberufler, KMU, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen in Hessen. Finanziert werden Investitionen in Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge und Software sowie Betriebsmittel, Waren- und Materiallager, Gründung und Unternehmensnachfolge. Kreditlaufzeiten von 2, 5, 10 und 20 Jahren sind möglich.
Hessen Ideen Stipendium
Stipendium für innovative, wissensbasierte Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen in der Vorgründungsphase. Absolventinnen und Absolventen erhalten 2.500 Euro pro Monat in Vollzeit, Masterstudierende 1.000 Euro pro Monat in Teilzeit, jeweils für sechs Monate. Dazu kommt ein verpflichtendes Accelerator-Programm mit Workshops und Coaching. Gefördert werden höchstens drei Personen pro Team, das Unternehmen darf noch nicht angemeldet sein und keine Umsätze erzielen. Die nächste Bewerbungsfrist ist der 10.09.2026 für den Förderzeitraum 01.01. bis 30.06.2027.
Hessen Ideen Wettbewerb
Ideenwettbewerb für Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen. Der erste Platz erhält 10.000 Euro, der zweite 7.500 Euro und der dritte 5.000 Euro, dazu kommen ein KI-Sonderpreis von hessian.AI über 5.000 Euro und ein Publikumspreis. Teilnehmen können Studierende, Mitarbeitende, Professorinnen und Professoren sowie Alumni mit einem Abschluss der letzten fuenf Jahre. Eine Kapitalgesellschaft darf noch nicht gegründet und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen sein, Stichtag der letzten Runde war der 02.04.2026. Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich, die Nominierung erfolgt über die Gründungsberatung der eigenen Hochschule.
Hessen-MikroCrowd
Kombination aus einer Crowdfunding-Kampagne bei Startnext und einem Mikrodarlehen der WIBank mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen sowie Neuansiedlungen. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro.
Hessen-MikroCrowd
Kombination aus Crowdfunding und Mikrokredit für Gründungen, Übernahmen, Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fuenf Jahren und Betriebsverlagerungen nach Hessen. Voraussetzung ist eine Crowdfunding-Kampagne auf Startnext mit mindestens 5.000 Euro eingesammeltem Kapital. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro bei 5,25 Prozent Zinsen pro Jahr, sieben Jahren Laufzeit und zwölf tilgungsfreien Monaten. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.000 Euro möglich, bankübliche Sicherheiten sind nicht noetig. Der Antrag geht direkt an die WIBank, spätestens fuenf Tage vor Ende der Funding-Phase.
Hessen-Mikrodarlehen
Ratentilgungsdarlehen von 3.000 bis 35.000 Euro für Existenzgründung, Unternehmensübernahme, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen sowie Neuansiedlung. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre mit zwölf tilgungsfreien Monaten.
Hessen-Mikrodarlehen
Kleindarlehen für Existenzgründung, Betriebsübernahme, Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fuenf Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit und Betriebsverlagerungen nach Hessen. Der Betrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro, der Zinssatz beträgt 5,75 Prozent pro Jahr bei sieben Jahren Laufzeit mit zwölf tilgungsfreien Monaten. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich, es fallen keine Gebühren oder Provisionen an. Voraussetzung sind kaufmaennische und fachliche Qualifikation, ein tragfähiger Businessplan sowie eine saubere SCHUFA ohne Insolvenzverfahren. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, begleitet von einem Kooperationspartner wie IHK, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderung.
HessenFonds GuW (ERP)
Darlehen für transformative Vorhaben hessischer Betriebe, etwa Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, Resilienz, demografischer Wandel und Strukturwandel. Gefördert werden auch Unternehmen mit zukunftsweisenden Technologie-, Produkt- oder Geschäftsinnovationen. Der Kreditbetrag liegt zwischen 100.000 und 1 Mio. Euro pro Vorhaben, die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2 Prozent pro Jahr. Laufzeiten von 2, 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Freiberufler, KMU sowie Genossenschaften und gewinnorientierte Sozialunternehmen, der Antrag läuft zwingend über die Hausbank.
HessenFonds Innovationskredit
Darlehen für innovative oder schnell wachsende Unternehmen und Gründer in Hessen. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel, Digitalisierungsvorhaben und Betriebsübernahmen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Kreditbetrag liegt zwischen 100.000 Euro und 10 Mio. Euro, der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest und wird um einen Basisabschlag von 1,00 Prozent pro Jahr sowie mögliche Bonusabschlaege verbilligt. Die Hausbank erhält eine Haftungsfreistellung von 70 Prozent. Mindestens ein definiertes Innovationskriterium muss erfuellt sein, der Antrag läuft über die Hausbank.
HessenFonds Kleindarlehen
Zinsvergünstigtes Darlehen von 35.000 bis 300.000 Euro aus dem HessenFonds für innovative Vorhaben in den Bereichen Dekarbonisierung, Digitalisierung und strategische Resilienz. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel für Digitalisierungsprojekte, Unternehmensübertragungen sowie Forschung und Entwicklung. Die Zinsvergünstigung beträgt bis zu zwei Prozentpunkte.
Kapital für Kleinunternehmen
Unbesichertes Nachrangdarlehen von 25.000 bis 150.000 Euro zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und Liquidität kleiner Unternehmen in Hessen. Die Mittel können als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung, als Betriebsmittel oder für Investitionen eingesetzt werden. Laufzeit sieben Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr.
Kapital für Kleinunternehmen
Darlehen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und Liquidität kleiner gewerblicher Unternehmen und Freiberufler in Hessen. Die Mittel sind flexibel einsetzbar, etwa als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder für Betriebsmittel und Investitionen. Der Kreditbetrag liegt zwischen 25.000 und 150.000 Euro bei sieben Jahren Laufzeit mit einem tilgungsfreien Jahr. Existenzgründer sind ausgeschlossen, ausser bei einer Nachfolge, wenn das übernommene Unternehmen mindestens drei Jahre besteht. Der Zinssatz beträgt zum 01.08.2026 7,62 Prozent pro Jahr, der Antrag läuft über die Hausbank mit mindestens 50 Prozent Eigenanteil der Bank.
LEADER - Ländliche Regionalentwicklung
EU-Förderstrategie für die Entwicklung ländlicher Regionen in Hessen. Gefördert werden die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Arbeitsplatzschaffung, touristische Kleinunternehmen, lokale Basisdienstleistungen, Infrastrukturprojekte und Kooperationsvorhaben. Für die Periode 2023 bis 2027 sind 24 LEADER-Regionen in Hessen anerkannt.
Landesbürgschaften Hessen
Anteilige Ausfallbürgschaften des Landes Hessen ab einem Kreditbetrag von zwei Millionen Euro für Betriebsmittel, Avallinien und Investitionskredite. Abgesichert werden auch Innovationen, Restrukturierungen, Unternehmensnachfolgen und Management-Buy-outs. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 70 Prozent bei Investitionen und 50 Prozent bei Betriebsmitteln, bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften bis zu 90 Prozent.
MBG H Kleinbeteiligung
Stille Beteiligung von bis zu 100.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk in Hessen. Finanziert werden Produktentwicklung, Markteinführung neuer Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, Betriebserweiterung und Unternehmensübernahmen.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller
Zuschuss für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in Hessen. Investive Vorhaben wie Produktionsstätten, Verkaufsstellen und Logistiklösungen werden mit bis zu 45 Prozent und maximal 300.000 Euro gefördert, bei besonderem Landesinteresse etwa für Start-ups und innovative Gründungen bis zu 70 Prozent bei ebenfalls maximal 300.000 Euro. Nicht-investive Kommunikations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhalten bis zu 80 Prozent, hier liegt der Höchstbetrag jedoch bei 100.000 Euro.
Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.)
Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen unterstützt bestehende und in Gründung befindliche Bürgerenergiegenossenschaften durch Beratung und Vernetzung. Die Geschäftsstelle wird vom Land Hessen gefördert, sodass die Angebote für die Genossenschaften weitgehend kostenfrei bleiben. Für Gruppen, die einen Bürgerwindpark als Genossenschaft aufbauen wollen, ist das Netzwerk die erste Anlaufstelle im Land, weil es Erfahrungen bestehender Genossenschaften bündelt und den Kontakt zu Kommunen, Projektierern und dem Genossenschaftsverband herstellt.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
In jedem Bundesland gibt es eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit bereitstellt. Die langfristigen Beteiligungen verbessern die Bilanzrelationen von Gründungen und kleinen bis mittleren Unternehmen. Bundesweit gehoeren 15 MBGen und 17 Bürgschaftsbanken zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
RKW Hessen Gründungsberatung
Geförderte Einzelberatung für Gründungswillige und Start-ups in Hessen vor der Gründung oder Übernahme. Beratungsthemen sind Geschäftsplanung, Marketing und Vertrieb, betriebswirtschaftliche Fragen und die Vorbereitung von Finanzierungsgespraechen. Das Tageshonorar beträgt 720 Euro zuzueglich Umsatzsteuer, davon werden bis zu 75 Prozent beziehungsweise 540 Euro pro Tag bezuschusst. Förderfähig sind 5 bis 15 Beratungstage, fuenf Tage kosten damit statt 3.600 Euro nur 900 Euro Eigenanteil. Anträge sind laufend möglich, der Berater muss beim RKW gelistet sein.
HESSEN serious GAME
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für die Entwicklung von Serious Games, klassischen Unterhaltungsspielen und ähnlichen Anwendungen in frühen Entwicklungsphasen. Gefördert werden marktfähige Konzepte, spielbare Level und Module sowie Weiterentwicklungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent. Der aktuelle Förderaufruf ist beendet.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Gründung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.