Förderung als Kredit für Gründung auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Berlin Innovativ PLUS
Zinsguenstiger Förderkredit in der Regel ab 100.000 Euro bis 3 Millionen Euro für Berliner Start-ups, KMU und kleine Mid-Caps mit Innovations-, Digitalisierungs-, Kreativ- oder Nachhaltigkeitsbezug. Bei Kriterien der Kreativwirtschaft liegt die Obergrenze bei 1 Million Euro. Die IBB übernimmt 70 Prozent Haftungsfreistellung für die durchleitende Bank.
Berlin Start
Förderkredit von 5.000 bis 1,5 Millionen Euro für Gründung, Unternehmensnachfolge und Betriebsmittel in Berlin. Die Finanzierung erfolgt über die Hausbank mit einer Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg von bis zu 70 Prozent, Laufzeit 6 bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Brandenburg GO
Zinsverbilligtes Darlehen für Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe, das zusätzlich mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg abgesichert ist. Damit sind auch Vorhaben finanzierbar, für die sonst zu wenig Sicherheiten vorhanden waeren. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahme und Beteiligung.
Brandenburg GO
Zinsverbilligtes Darlehen für Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe innerhalb von fuenf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, kombiniert mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg von bis zu 80 Prozent. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 25.000 und 250.000 Euro pro Vorhaben und deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die Bürgschaft fallen einmalig 1,25 Prozent Bearbeitungsgebühr und laufend 1,25 Prozent Bürgschaftsprovision pro Jahr an. Die Antragstellung erfolgt digital über einen Antrag bei der ILB.
Brandenburg-Kredit Gründung
Zinsguenstiges Darlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahme und Beteiligung mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit dem 1. April 2025 liegt der maximale Kreditbetrag bei 1 Mio. Euro pro Vorhaben bei bis zu 10 Jahren Laufzeit.
Brandenburg-Kredit Gründung
Zinsguenstiges Darlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsaetzlich bis zu 3 Millionen Euro pro Vorhaben, für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen. Die Zinsbindung beträgt maximal zehn Jahre, die Zinsverbilligung bis zu 0,20 Prozentpunkte nominal. Der Antrag läuft über die Hausbank, das Darlehen ist banküblich zu besichern.
Brandenburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen aus dem Mikrodarlehensfonds für Gründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis zehn Jahre nach Gründung. Finanziert werden betrieblich bedingte Investitionsgueter und Betriebsmittel mit bis zu 100 Prozent. Der Zinssatz lag bei 3 Prozent (Stand 01.06.2024), die Laufzeit beträgt bis zu 5 Jahre mit bis zu 6 Monaten tilgungsfreier Zeit.
Brandenburg-Kredit Mikro
Zinsverbilligtes Landesdarlehen für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen in Brandenburg. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 2.000 und 25.000 Euro pro Vorhaben und deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten. Die Laufzeit beträgt bis zu fuenf Jahre bei bis zu sechs tilgungsfreien Monaten, der Zinssatz lag zum Stand 01.06.2024 bei 3 Prozent. Die Gründung darf zum Antragszeitpunkt nicht laenger als zehn Jahre zurückliegen.
EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland II (2021-2027)
Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis saarlaendischer Unternehmen, kofinanziert aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Finanziert werden Investitionen wie gewerblicher Bau, Maschinen und Betriebsausstattung sowie langfristig zu finanzierende Betriebsmittel, ausgeschlossen sind Grundstückserwerb, Umschuldung, Umsatzsteuer und Sachleistungen. Der Betrag liegt zwischen 25.000 und 1.500.000 Euro je Kreditnehmereinheit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre mit fuenf tilgungsfreien Jahren, Sicherheiten sind grundsaetzlich nicht erforderlich. Der Antrag geht direkt und vor Vorhabensbeginn an die SIKB.
EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland II (2021-2027)
Nachrangdarlehen von 25.000 bis 1.500.000 Euro je Kreditnehmereinheit zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von KMU, Freiberuflern, jungen Technologieunternehmen, Existenzgründern und Nachfolgeunternehmen im Saarland. Laufzeit zehn Jahre mit grundsätzlich fünf tilgungsfreien Anlaufjahren, in der Regel ohne Sicherheiten.
EFRE-Mikrodarlehen Bremen
Kleinkredit für Gründungen, Übernahmen und Erweiterungen kleiner Unternehmen und freiberuflicher Tätigkeiten im Land Bremen zu festen 2,5 Prozent Zinsen pro Jahr. Für Gründungen bis fünf Jahre beträgt das Mikrodarlehen maximal 50.000 Euro bei einem Gesamtbedarf bis 100.000 Euro, für etablierte Unternehmen und Nachfolgen maximal 100.000 Euro bei einem Gesamtbedarf bis 150.000 Euro. Laufzeit bis 8 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren.
EFRE-Mikrodarlehen Bremen
Mikrodarlehen für Gründungen und kleine Unternehmen im Land Bremen zu derzeit 2,5 Prozent nominal pro Jahr, fest für die gesamte Laufzeit. Gründungen bis fuenf Jahre erhalten bis zu 50.000 Euro, aeltere Unternehmen bis zu 100.000 Euro Mikrodarlehensanteil. Die Laufzeit beträgt bis zu acht Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren, Sondertilgungen sind kostenfrei möglich.
EFRE-Mikrodarlehen Bremen
Darlehen für natürliche Personen, Freiberufler und Kleinunternehmen im Land Bremen. Bei Gründungen bis fuenf Jahre beträgt das Darlehen höchstens 50.000 Euro bei einem Gesamtkapitalbedarf von höchstens 100.000 Euro, bei bestehenden Unternehmen ab fuenf Jahren höchstens 100.000 Euro bei einem Gesamtkapitalbedarf von höchstens 150.000 Euro. Der Zins liegt bei 2,5 Prozent pro Jahr, bindend für die gesamte Laufzeit von bis zu acht Jahren, mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren. Sondertilgungen sind kostenfrei möglich. Vor der Online-Antragstellung über das Portal Förderbar ist ein Beratungsgespraech erforderlich.
ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU)
Zinsgünstiger Investitionskredit von 5.000 bis 5 Millionen Euro je Vorhaben für kleine und mittlere Unternehmen im Land Bremen. Finanziert werden Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Bauvorhaben, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Warenlager, Betriebsmittel und Unternehmensübernahmen. In Bremen und Bremerhaven gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung von bis zu 0,13 Prozentpunkten auf den KfW-Basiszins.
ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)
Investitionskredit bis 5 Millionen Euro für KMU und Freiberufler mit 50 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank über die gesamte Laufzeit. Das Risiko der Hausbank sinkt damit auf maximal 2,5 Millionen Euro, wodurch eine Kreditvergabe auch bei schwacher Sicherheitenlage möglich wird. Finanziert werden Grundstücke, Gebäude, Bauvorhaben, Maschinen, Warenlager und wachstumsbedingte Betriebsmittel.
GRW-Investitionsförderung Bremerhaven
Investitionsförderung für Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Existenzgründende in Bremerhaven. Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Vorrangig wird ein Förderdarlehen über maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit gewährt, Zuschüsse gibt es bei besonders bedeutsamen Vorhaben.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Saarland
Zinsguenstiges Darlehen für Gründer und Festiger in den ersten fuenf Jahren sowie für Freiberufler und kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen im Saarland. Finanziert werden alle mittel- und langfristig zu finanzierenden Investitionen, Unternehmenskaeufe und taetige Beteiligungen sowie Betriebsmittel und Warenlager. Pro Vorhaben sind bis zu 2,5 Mio. Euro möglich, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, Laufzeiten bis 20 Jahre mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren und bis zu zehn Jahren Zinsbindung. Der Investitionsort muss im Saarland liegen.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)
Zinsverbilligtes Darlehen von 10.000 bis fünf Millionen Euro für Gründung, Festigung und Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Betriebsübernahmen und Erweiterungen. Junge Unternehmen unter fünf Jahren erhalten eine höhere Zinsverbilligung, dazu kommen ein Nachhaltigkeitsbonus von bis zu 20 Basispunkten und eine Meisterprämie als Tilgungszuschuss bis 10.000 Euro.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland (GuW Saarland)
Zinsgünstiges Darlehen für betriebliche Investitionen und Betriebsmittel von kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberuflern, Gründern und Nachfolgern im Saarland. Finanziert bis zu 100 Prozent des Vorhabens, höchstens 2,5 Millionen Euro. Zinsverbilligung bis 1,50 Prozent, bis zu 10 Jahre Zinsbindung und bis 20 Jahre Laufzeit mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland (GuW)
Zinsgünstiges Darlehen von bis zu 2,5 Millionen Euro je Vorhaben für Existenzgründer, Existenzfestiger in den ersten fünf Jahren, Freiberufler und kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen im Saarland. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre mit höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren, bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil.
Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)
Zinsguenstiger Förderkredit für Neugründungen, Betriebsübernahmen und junge Unternehmen bis fuenf Jahre nach Gründung sowie für Wachstumsinvestitionen etablierter KMU und Freiberufler. Darlehen bis 20 Mio. Euro pro Vorhaben zu deutlich guenstigeren Konditionen als der Marktzins. Risikoentlastungen erleichtern den Kreditzugang.
Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) Bayern
Zinsguenstiges Darlehen für Neugründungen, Betriebsübernahmen und den Finanzierungsbedarf junger Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Gründung. Finanziert werden Investitionen wie Immobilien, Maschinen und Fahrzeuge sowie Betriebsmittel, etwa Personal-, Weiterbildungs- und Mietkosten. Pro Vorhaben sind bis zu 20 Mio. Euro möglich, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Mit der Option Haftung Plus übernimmt die LfA 60 Prozent des Kreditrisikos bis maximal 5 Mio. Euro. Beantragt und ausgezahlt wird über die Hausbank.
Gründungskredit Smart
Darlehen für kleine Gründungs- und Festigungsvorhaben im Voll- oder Nebenerwerb in Bayern. Finanziert werden Investitionen wie Maschinen, Einrichtung und Immobilien sowie Betriebsmittel wie Personalkosten, Miete und Marketing, außerdem Betriebsübernahmen und Warenlager. Pro Antragsteller sind bis zu 150.000 Euro möglich, davon höchstens 100.000 Euro für Betriebsmittel. Die LfA übernimmt obligatorisch 80 Prozent des Kreditrisikos, was den Zugang auch ohne umfangreiche Sicherheiten erleichtert. Antrag und Auszahlung laufen über die Hausbank.
GuW Hessen (ERP)
Zinsguenstiges Darlehen für Gründung und Wachstum in Hessen. Finanziert werden Investitionen wie Maschinen, Immobilien, Fahrzeuge und Software sowie Betriebsmittel, Personalkosten und Marketing, bis zu 1 Mio. Euro pro Vorhaben. Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Freiberufler und KMU nach EU-Definition, auch Nebenerwerbsgründungen, Genossenschaften und gewinnorientierte Sozialunternehmen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit von bis zu 10 Jahren fest, Laufzeiten von 2, 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über die Hausbank gestellt werden, direkte Anträge bei der WIBank werden abgelehnt.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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