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LandKreditGründung

Mikrodarlehen M-V für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH · Mecklenburg-Vorpommern

Verzinsliches, unbedingt rückzahlbares Darlehen von bis zu 25.000 Euro zur Schließung einer vorhabenbezogenen Finanzierungslücke bei Existenzgründung oder Betriebsübernahme. Die Laufzeit beträgt maximal sechs Jahre, die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei, der Zinssatz liegt bei 4,00 Prozent auf die jeweilige Restschuld. Gefördert wird vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monaten danach.

Förderhöhe
bis 25.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufend, Mittelanforderung spätestens sechs Monate nach Bestandskraft des Bescheids

Für wen ist das

Gründerinnen und GründerSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Natürliche Person, nicht als Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • Wohn- und Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Vollexistenz, keine Nebentätigkeit
  • Fachliche und kaufmännische Eignung
  • Vollständiges Unternehmenskonzept
  • Nachrangiger Einsatz nach Eigenmitteln und anderen Finanzierungsmitteln
  • De-minimis-Schwellenwert von 300.000 Euro in drei Steuerjahren
  • Ausgeschlossen sind Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Makler, Autohändler und Tankstellen

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit Meisterprämie und KfW-Gründerkrediten, Einsatz nur nachrangig

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SonstigeZuschuss

Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen

Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.

bis 1,5 Mio. Euro
Bremen
Bürgschaftsbank Bremen GmbH
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank M-V

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern ersetzen fehlende bankübliche Sicherheiten bei Krediten der Hausbank. Zielgruppen sind Gründer, Nachfolger sowie wachsende und sich stabilisierende Unternehmen mit Vorhaben in M-V. Konkrete Bürgschaftsquoten und Höchstbeträge bitte direkt bei der Bürgschaftsbank erfragen, sie konnten nicht aus einer offiziellen Quelle bestätigt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland (BBS)

Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme, maximal 1,25 Millionen Euro, wenn die banküblichen Sicherheiten für eine Finanzierung nicht ausreichen. Verbürgt werden Investitions- und Förderkredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Auftragsfinanzierungen. Kosten sind 1 Prozent einmaliges Bearbeitungsentgelt und 1,5 Prozent Avalprovision pro Jahr.

bis 80 Prozent, maximal 1,3 Mio. Euro
Saarland
Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS), Geschäftsbesorgung SIKB
LandZuschuss

BRE-Up Startup-Förderung Bremen

Equity-freier Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei 80 Prozent Förderquote für hochinnovative High-Tech- und Deeptech-Startups im Land Bremen. Förderfähig sind Personalkosten, Investitionskosten, Marketing sowie Coaching- und Beratungsleistungen über eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.

bis 80 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
LandPrämie

Bayerischer Meisterbonus

Einmalige Prämie von 3.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung in Bayern. Der Bonus ist keine reine Gründungsprämie, sondern eine Weiterbildungsprämie, wird aber häufig als Startkapital für die Selbständigkeit genutzt. Er kann bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen mehrfach gewährt werden.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie