Förderung als Zuschuss für Gründung auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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BRE-Up Startup-Förderung Bremen
Equity-freier Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei 80 Prozent Förderquote für hochinnovative High-Tech- und Deeptech-Startups im Land Bremen. Förderfähig sind Personalkosten, Investitionskosten, Marketing sowie Coaching- und Beratungsleistungen über eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.
Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickeln. Förderfähig sind Personalkosten in Forschung und Entwicklung, Geraete, Auftragsforschung und Patentkosten. Konzeptvorhaben werden mit bis zu 35 Prozent und maximal rund 26.000 Euro gefördert, Entwicklungsvorhaben mit bis zu 45 Prozent.
Bildungsschecks für Gründungen und Nachfolgen M-V
Bildungsschecks in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung von geplanten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen. Für betriebswirtschaftliche Qualifizierungskurse mit 48 Unterrichtsstunden werden maximal 436 Euro gewährt, für Beratung und Begleitung maximal 556 Euro pro Tag bei bis zu zwei Tagen a acht Stunden.
Business-Angel-Bonus Sachsen (JTF 2021-2027)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 400.000 Euro für kleine, innovative Unternehmen in der Frühphase, die frisches Kapital von einem Business Angel einwerben. Der Zuschuss darf die Höhe des vom Business Angel eingebrachten frischen Kapitals nicht übersteigen. Gefördert werden Unternehmen in bestimmten sächsischen Regionen des Strukturwandels.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).
Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)
Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Investitionen landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen, etwa Direktvermarktung oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 10.000 und 800.000 Euro, der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 Euro je Förderantrag.
EFRE Brandenburg 2021 bis 2027
Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.
EFRE und JTF Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Nordrhein-Westfalen setzt EFRE und Just Transition Fund über themenbezogene Förderaufrufe um. Aktuell laufen unter anderem Grüne Gründungen.NRW für junge Unternehmen der Umweltwirtschaft, Produktives.NRW für das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet, Zirkuläre Produktion, Klimaanpassung.Kommunen, Start-up Transfer.NRW, Circular Economy Circular Cities.NRW, Zukunft Umweltwirtschaft.NRW sowie Defence.Tech.NRW. Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen.
EFRE-Validierungsförderung 2021 bis 2027
Zuschuss für Forschungseinrichtungen in Sachsen zur Validierung wirtschaftlich verwertbarer Forschungsergebnisse. Einzelvorhaben werden mit bis zu 250.000 EUR gefördert, das Programmmodul mit bis zu 100.000 EUR je Forschungsergebnis und Orientierungsprojekte mit bis zu 15.000 EUR. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
ESF Plus - Förderung von Technologiegründungsstipendien
Monatliches Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts für Gründerteams technologieorientierter Startups. Studierende mit erstem Abschluss erhalten 1.000 EUR, Absolventinnen und Absolventen 2.500 EUR und Promovierte 3.000 EUR pro Monat. Das Team darf aus bis zu drei Personen mit sich ergänzenden Kompetenzen bestehen.
ESF Plus Gleichstellung Teil B - Gründerinnenprämie
Prämie für gründungsinteressierte Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen in Sachsen. Gezahlt werden 1.320 EUR monatlich zum Lebensunterhalt, bis zu 300 EUR monatlich für Sozialversicherungsbeiträge in den ersten sechs Monaten sowie 140 EUR Kinderzuschlag je Kind. Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate.
Existenzgründungsberatung Bremen
Zuschuss zu den Kosten einer Beratung durch hauptberufliche Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater für Gründungswillige im Land Bremen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bei einem maximalen Tagewerksatz von 700 Euro für 8 Stunden, maximal 2.800 Euro je Antragsteller.
Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Saarland
Beihilfe zur Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten im Saarland als Teil der ELER-Intervention EL-0501 im nationalen GAP-Strategieplan 2023-2027. Gefördert werden innerfamiliäre und außerfamiliäre Betriebsübernahmen sowie Neugründungen landwirtschaftlicher Unternehmen. Im SEPL 23-27 ist ein Förderbudget von 1 Million Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent vom Saarland.
Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für den Aufbau und Ausbau von Akzeleratoren in Sachsen sowie für Startups, die an einem geförderten Akzeleratorprogramm teilnehmen. Bestehende Akzeleratoren erhalten bis zu 600.000 EUR bei 50 Prozent Kofinanzierung, Startups bis zu 30.000 EUR Anschubfinanzierung bei 90 Prozent Fördersatz. Gefördert werden Personalkosten, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Betriebsausgaben.
Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021 bis 2027
Zuschuss für junge innovative Kleinunternehmen, die eine Beteiligung durch einen Business Angel erhalten haben. Gefördert werden Personalausgaben sowie Material- und Investitionsausgaben mit 50 Prozent, maximal 400.000 EUR je Startup. Finanziert wird aus dem Just Transition Fund für die Kohleregionen.
Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID) im Saarland
Zuschuss für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben im Saarland. Ziel ist die Erschließung zusätzlicher oder alternativer Einkommensqüllen, etwa durch Dienstleistungen und Tourismusaktivitäten. Im SEPL 23-27 stehen dafür 800.000 Euro bereit, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.
Förderung von in Hightech-Inkubatoren und Akzeleratoren betreuten Start-ups (HTI-Start-ups)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Frühphase von Hightech-Unternehmensgründungen, die von einem akkreditierten Inkubator oder Akzelerator betreut werden. Bei RIS-Vorhaben sind bis zu 180.000 Euro möglich, bei STEP-Vorhaben 50.000 bis 300.000 Euro.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Investitionszuschüsse für Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagevermögen wie Gebäude, Anlagen und Maschinen bei Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fördersätze sind regional gestaffelt: bis 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 bzw. 10 Prozent in Schwerin und Rostock, bis 35 bzw. 25 Prozent in Vorpommern-Greifswald. Mindestens 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben sind erforderlich.
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Anteiliger Zuschuss für Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter Existenzgründer, Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Tourismusvorhaben. Wahlweise sachkapital- oder personalausgabenbezogen. Der Höchstsatz beträgt 20 Prozent in D-Fördergebieten und 35 Prozent in C-Fördergebieten, in an Polen angrenzenden C-Gebieten zuzueglich 10 Prozent.
GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Zuschuss bemisst sich an den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 35 Prozent für kleine, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen. Die Basisfördersaetze liegen jeweils 10 Prozentpunkte darunter, Zuschlaege sind bei nachgewiesenen Struktureffekten möglich.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin
Investitionszuschüsse für Unternehmen und Gründungen der gewerblichen Wirtschaft in Berlin, alternativ Lohnkostenförderung. Im C-Fördergebiet beträgt der Fördersatz bis 30 Prozent für kleine, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen, im D-Fördergebiet bis 20 beziehungsweise 10 Prozent.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Der Fördertatbestand Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze, der Fördertatbestand Gründungsgehalt die Personalausgaben oder Privatentnahmen geschäftsführender Personen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand bei maximal 60 Prozent.
Gründung innovativ 2022 (Brandenburg)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in Brandenburg. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Fördertatbestand 1 Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten neuer Arbeitsplätze, Fördertatbestand 2 Gründungsgehalt die Vergütung oder Privatentnahmen geschäftsführender Gesellschafter, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate.
GründungsBONUS Plus
Kostenzuschuss von bis zu 50.000 Euro und 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für junge Berliner Unternehmen mit innovativen oder nachhaltigen Geschäftsmodellen. Gefördert werden Materialkosten, Investitionen, Betriebsausgaben, Personalkosten bis 2.000 Euro monatlich, Beratung, IT-Entwicklung und Patentanmeldungen.
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