Förderprogramme für Gründung in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
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- Gründung458
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- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Zuschuss zu Beratungen rund um Gründung, Betriebsübernahme und den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb. Gefördert werden in der Regel 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal 510 Euro je Beratertag. Ergänzend sind Spezialberatungen etwa zu Migration, Behinderung, Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf förderfähig.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bezuschusst externe Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Gründungen in Nordrhein-Westfalen. Der Zuschuss liegt zwischen 50 und 90 Prozent des Tagewerksatzes bei maximal acht Beratertagen, der förderfähige Tagessatz beträgt je nach Beratungsform 510 bis 918 Euro pro Beratertag. In der Regel werden 50 Prozent eines Tagewerksatzes mit maximal 510 Euro je Beratertag gefördert, bei Zirkelberatung bis zu 90 Prozent mit maximal 918 Euro. Beratungen zur Digitalisierung und zum digitalen Vertrieb sind über das Programm abbildbar, gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Land NRW bezuschusst Beratungen für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen mit 50 Prozent des Tagewerksatzes, höchstens 510 Euro je Beratertag. Bürgergeldempfänger erhalten bis zu 80 Prozent (maximal 816 Euro), bei Zirkelberatungen bis zu 90 Prozent (maximal 918 Euro). Gefördert werden je nach Vorhaben sechs bis acht Beratertage. Vor der Antragstellung ist ein Kontaktgespraech mit einer zugelassenen Anlaufstelle Pflicht, die Beratung muss vor der Gründung abgeschlossen sein.
Beteiligungskapital Sonderprogramm Handwerk NRW
Stille Beteiligung von 25.000 bis 250.000 Euro in Schritten von 25.000 Euro für Handwerksunternehmen in Nordrhein-Westfalen, abhängig vom vorhandenen Eigenkapital. Die Variante KBG Nachfolge Handwerk richtet sich ausdrücklich an Betriebsnachfolger und an Unternehmen, die ihre Nachfolge regeln wollen, und finanziert unter anderem den Unternehmenskaufpreis. Die Variante KBG Zukunft Handwerk setzt ein Mindestalter des Betriebs von drei Jahren voraus. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Rückzahlung beginnt ab Jahr sechs in fuenf gleichen Jahresraten. Neugründungen sind nicht vorgesehen.
Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk NRW
Stille Beteiligung von 25.000 bis 250.000 Euro speziell für Handwerksbetriebe, höhere Summen sind nach Absprache möglich. Zielgruppe sind Betriebe ab drei Jahren Bestand, Betriebe in der Nachfolgeregelung und Übernehmerinnen und Übernehmer. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Rückzahlung beginnt im sechsten Jahr in fünf gleichen Raten.
Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbank NRW
Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, KMU und Freiberufler Ausfallbürgschaften von bis zu 250.000 Euro und bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Der Antrag wird direkt bei der Bürgschaftsbank gestellt, also ohne vorherige Zusage der Hausbank. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Voraussetzung ist der Nachweis, dass sonstige Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind.
Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaft von maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bis zu einer Bürgschaftshöhe von 250.000 Euro, die direkt bei der Bürgschaftsbank beantragt wird. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen mit der Hausbank.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaft über 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2 Millionen Euro. Damit lassen sich Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und Betriebsmittelfinanzierungen besichern. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 15 Jahre.
EFRE und JTF Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Nordrhein-Westfalen setzt EFRE und Just Transition Fund über themenbezogene Förderaufrufe um. Aktuell laufen unter anderem Grüne Gründungen.NRW für junge Unternehmen der Umweltwirtschaft, Produktives.NRW für das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet, Zirkuläre Produktion, Klimaanpassung.Kommunen, Start-up Transfer.NRW, Circular Economy Circular Cities.NRW, Zukunft Umweltwirtschaft.NRW sowie Defence.Tech.NRW. Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen.
ExpressBürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaft im Schnellverfahren über maximal 80 Prozent des Kreditbetrags für Kredite bis 500.000 Euro, Bürgschaftshöhe maximal 250.000 Euro. Die Bürgschaftsentscheidung fällt in der Regel innerhalb von 72 Stunden.
Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups)
Zuschuss des Landes NRW für die Entwicklung innovativer digitaler Produkte von der Geschäftsidee bis zum Prototyp. Gefördert werden 15.000 bis 35.000 Euro mit einer Förderquote von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind nicht boersennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Über zwölf Monate ist eine Begleitung durch einen qualifizierten Coach und Mentor erforderlich.
Gründungsstipendium.NRW
Stipendium von 1.200 Euro monatlich je Gründerin oder Gründer für bis zu zwölf Monate, maximal 14.400 Euro je Person und 43.200 Euro je Team. Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Für diverse Gründungsteams ist eine Einmalzahlung von 3.600 Euro pro Person möglich.
Gründungsstipendium.NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt Gründerinnen und Gründern mit innovativer Geschäftsidee ein Stipendium von 1.200 Euro monatlich über ein Jahr. Geschlechterdiverse Teams, die ab dem 01.04.2025 gründen, erhalten 1.500 Euro monatlich und zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 3.600 Euro je Person. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Pitch vor der Jury eines regionalen Gründungsnetzwerks. Die Jurysitzungen sind seit dem 01.04.2026 ausgesetzt, sollen im Jahresverlauf aber wieder aufgenommen werden. Bereits eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und Stipendien vergeben.
Meistergründungsprämie NRW
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie vergleichbar Qualifizierte erhalten in NRW einen einmaligen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 11.500 Euro, bei einer Betriebsübernahme kommen 2.000 Euro hinzu, bei Gründerinnen in frauenuntypischen Gewerken weitere 2.500 Euro. Insgesamt sind höchstens 16.000 Euro möglich. Gefördert werden Neugründung, Übernahme und taetige Beteiligung, nicht aber Bauinvestitionen, Personalkosten oder das Gründergehalt.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich selbstständig machen. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen und taetige Beteiligungen mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, in der Regel bis maximal 11.500 Euro. Hinzu kommen ein Bonus von 2.000 Euro für eine Betriebsübernahme und ein Bonus von 2.500 Euro für die Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf. Antragsberechtigt sind neben Handwerksmeistern auch Personen nach Paragraf 7 Absatz 2 der Handwerksordnung sowie Personen mit voller Gleichwertigkeitsfeststellung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss von bis zu 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in NRW gründen oder einen Betrieb übernehmen. Plus 2.000 Euro Bonus bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro bei Frauen in frauenatypischen Handwerken, insgesamt bis 16.000 Euro. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestinvestition 12.000 Euro.
NRW.BANK.Gründung und Wachstum
Zinsguenstiges Darlehen der NRW.BANK von bis zu 10 Millionen Euro für Gründung, Nachfolge und Festigung. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, die Laufzeit wahlweise 5, 10 oder 20 Jahre mit ein bis drei tilgungsfreien Jahren. Der Zins ist risikogerecht gestaffelt. Ab einem Darlehensbetrag von 125.000 Euro kann eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
NRW.Mikrodarlehen
Die NRW.BANK vergibt Gründerinnen und Gründern sowie Kleinstunternehmen ein Direktdarlehen von bis zu 50.000 Euro ohne dingliche Sicherheiten. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent, die Laufzeit höchstens zehn Jahre mit sechs tilgungsfreien Monaten und festem Zins über die gesamte Laufzeit. Zwingende Voraussetzung ist eine Beratung im STARTERCENTER NRW mit positiver Stellungnahme, bei Gründungen zusätzlich eine zweijährige Begleitung. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über das Kundenportal gestellt werden.
NRW.SeedCap
Die NRW.BANK beteiligt sich offen mit 100.000 bis 500.000 Euro an jungen Kapitalgesellschaften, bei Klima- und Umwelttechnik bis zu 750.000 Euro. Voraussetzung ist die Zusage eines erfahrenen Business Angels oder privaten Seed-Investors, der zu gleichen Bedingungen investiert. Die Gründerinnen und Gründer müssen einen sichtbaren Eigenbeitrag leisten. Das Unternehmen darf höchstens 36 Monate alt sein, bei Anschlussfinanzierungen bis 60 Monate.
NRW.SeedCon
Nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen der NRW.BANK zwischen 50.000 und 200.000 Euro für junge Unternehmen in der Rechtsform GmbH oder UG. Der Zins liegt bei 6,00 Prozent pro Jahr, fest über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren, die Rückzahlung erfolgt am Ende. Finanziert werden bis zu 100 Prozent des Bedarfs. Das Unternehmen darf höchstens 36 Monate alt sein und noch keine Gewinne ausgeschuettet haben.
NRW.Venture
Wagniskapital der NRW.BANK für innovative, wachstumsorientierte Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Erstinvestition beträgt bis zu 5 Millionen Euro, über mehrere Runden sind bis zu 15 Millionen Euro möglich, typischerweise ab 1 Million Euro. Investiert wird als direkte Minderheitsbeteiligung oder als Wandeldarlehen. Schwerpunkte sind Klimatechnologie, IT und Kuenstliche Intelligenz, Life Sciences und Medizintechnik sowie industrielle Digitalisierung. Mindestens ein weiterer Investor muss mitfinanzieren.
Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein)
Zuschuss für nicht börsennotierte Kleinstunternehmen bis drei Jahre nach Gründung zur Entwicklung eines Prototyps eines digitalen Produkts. Gefördert werden digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, die aus Software bestehen und gegebenenfalls Hardwarekomponenten enthalten, mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 35.000 Euro.
Startup Welcome Package NRW
Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für auslaendische Start-ups, die sich in Nordrhein-Westfalen ansiedeln wollen. Gefördert werden Arbeitsplätze in Co-Working-Spaces in NRW sowie Beratungs- und Fremdleistungen. Antragsberechtigt sind KMU, die nicht aelter als zehn Jahre sind und bisher keine Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in Deutschland haben. Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor Vorhabensbeginn elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH einzureichen.
Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie)
Zuschuss für Vorhaben im Bereich Umweltwirtschaft und nachhaltiges Wirtschaften, etwa Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung, Produkt- und Prozessinnovationen, Gründungsförderung, Fachkräfteangebot und Markterschließung. Je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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