Förderprogramme für Digitalisierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Digitalisierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
379 Programme gefunden
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KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung
Preis für digitale Kulturvermittlung, zuletzt im Wettbewerb 2023/24 vergeben. Der Preis des Bundes für bundesweit adaptierbare Projekte war mit 50.000 Euro dotiert, der Preis der Länder für regional oder interregional übertragbare Projekte ebenfalls mit 50.000 Euro. Der Publikumspreis war nicht dotiert, sondern mit einer massgeschneiderten Beratung verbunden. Nominierte ohne Preis erhielten 2023/24 einen Anerkennungsbetrag von je 3.000 Euro. Die Programmseite spricht durchgaengig in der Vergangenheitsform, eine aktuelle Ausschreibung ist dort nicht ausgewiesen.
Digitalprämie Berlin
Die Digitalprämie Berlin förderte Berliner KMU mit bis zu 249 Beschäftigten sowie Soloselbständige und Freiberufler mit bis zu 17.000 Euro Zuschuss, entsprechend 50 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Gefördert wurden digitale Arbeits- und Produktionsprozesse wie Kassensysteme und Warenwirtschaft, IT-Sicherheit und Datensicherung sowie digitale Beratung und Qualifizierung. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nicht zu den förderfähigen Positionen. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023, Anträge sind nicht mehr möglich.
Digitalprämie Berlin
Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, maximal 17.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben Berliner KMU und Soloselbständiger. Gefördert wurden digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse, die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit sowie digitale Beratung und Qualifizierung. Für das Programm können keine Zuschüsse mehr beantragt werden.
Digitalbonus Thüringen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent und maximal 15.000 Euro für die Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie für IT-Sicherheit. Gefördert wurden Hardware, Software und externe Beratungsleistungen. Die zur Verfuegung stehenden Mittel sind infolge der regen Nachfrage ausgeschöpft, Anträge sind derzeit nicht möglich.
Richtlinie zur Förderung des Austauschs bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule oder zum Einbau entsprechender Filter
Gefördert wurde der Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste Module oder der Einbau entsprechender Filter. Güter- und Schienenpersonennahverkehr erhielten 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Schienenpersonenfernverkehr 90 Prozent, jeweils höchstens 5.184 Euro je Gerät bzw. 10.368 Euro bei zwei Modulen. Für Zulassungen und Gutachten waren im Härtefall bis zu 45.000 Euro möglich. Das Programm ist beendet.
Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen
Der Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen förderte eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Niedersachsen, die seit mindestens einem Jahr ideelle, kulturelle, sportliche, ökologische oder soziale Zwecke verfolgen. Der Zuschuss betrug bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 3.500 und höchstens 10.000 Euro. Gefördert wurden IKT-Hardware, Software und Softwarelizenzen ab 5.000 Euro brutto sowie Verbesserungen der IT-Sicherheit. Nicht förderfähig waren Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, Miete und Leasing, Personalkosten, Schulungen und Ersatzbeschaffungen. Anträge sind nicht mehr möglich.
DIGI-Zuschuss Hessen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler mit Betriebsstätte in Hessen. Gefördert wurden Anschaffungen von IKT-Hard- und Software, IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie zugehoerige Leistungen wie Datenmigration und Mitarbeiterschulungen. Der Zuschuss betrug bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro, bei einem Mindestprojektvolumen von 4.000 Euro. Das Programm endete im Juni 2026, das Antragsportal ist geschlossen und weitere Aufrufe sind nicht geplant. Nur im Losverfahren ausgewählte Unternehmen können innerhalb der gesetzten Fristen noch einreichen.
DIGI-Zuschuss Hessen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen von KMU und freien Berufen in Hessen. Gefördert wurden die Digitalisierung von Produktions- und Arbeitsprozessen, die Verbesserung der IT-Sicherheit sowie die Anschaffung von IKT-Hard- und Software inklusive Migration und Schulungen. Die Förderphase endete im Juni 2026, weitere Förderaufrufe sind nicht vorgesehen.
Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante
Direkter Zuschuss von 30 Prozent, maximal 3.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg bei zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Gefördert wurden die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie die Erhöhung der IKT-Sicherheit. Das Programm ist zum 30.06.2025 ausgelaufen und wurde in das Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung überführt.
Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante
Ausgelaufener Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben mittelständischer Unternehmen. Förderfähig waren Projektkosten zwischen 5.000 und 15.000 Euro für die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie IKT-Sicherheit. Das Programm endete am 30. Juni 2025 und ging im neuen Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung auf.
BITT-Technologieberatung (Programm 138)
Zuschuss zu technologieorientierten Beratungen, zum Aufbau von Qualitäts- und Innovationsmanagementsystemen sowie zu Gutachten und Datenbankrecherchen. Bis zu 500 Euro je Tagewerk und 15 Tagewerke in 3 Steuerjahren, Datenbankrecherchen bis 250 Euro. Das Programm endete am 31.12.2025.
Beratungsprogramm für den Mittelstand (Programm 136)
Zuschuss zu Beratungskosten mittelständischer Unternehmen zu strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen sowie zu Produkt- und Kommunikationsdesign. Bis zu 500 Euro je Tagewerk und höchstens 15 Tagewerke in 3 Jahren. Das Programm ist Ende 2025 ausgelaufen und ging im Betriebsberatungsprogramm RLP auf.
Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO)
Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit ERTMS- und ATO-Komponenten für den Einsatz im Digitalen Knoten Stuttgart. First-of-Class-Fahrzeuge werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, Serienfahrzeuge mit bis zu 50 Prozent. Für das Programm standen insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Für Bestandsfahrzeuge außerhalb des Knotens Stuttgart gilt die separate ERTMS-Richtlinie der BAV.
Energieeffizienz-Programm für Unternehmen Stuttgart
Das Programm förderte Energieeffizienz in Stuttgarter Unternehmen in drei Modulen: Initialberatung für KMU mit bis zu 80 Prozent der Netto-Beratungskosten, Detailberatung als Ergänzung zur BAFA-Förderung mit weiteren 10 Prozent und maximal 750 Euro sowie Umsetzungsförderung für investive Maßnahmen mit mindestens 25 Prozent Energie- oder CO2-Einsparung. Das Programm lief zum 31. Dezember 2025 aus.
eHealthSax - Digitalisierung im Gesundheitswesen Sachsen
eHealthSax förderte digitale Projekte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen mit bis zu 80 Prozent Zuschuss. Antragsberechtigt waren ambulante, teilstationaere und stationaere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Sozialversicherungsträger und juristische Personen in Kooperation mit medizinischen Einrichtungen. Gefördert wurden digitale Prozesse, patientenorientierte Anwendungen, Telemedizin und intersektorale digitale Netzwerke. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, Anträge sind nicht mehr möglich. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren kein Fördergegenstand.
Niedersachsen Invest EFRE
Zuschüsse von bis zu 60 Prozent für KMU-Investitionen in ausgewiesenen niedersächsischen Regionen, wenn Basisinvestitionen mit CO2-mindernden Maßnahmen wie Energieeffizienz, erneuerbarer Energieerzeugung oder Umweltschutz kombiniert werden. Mindestprojektgröße 20.000 Euro. Das Förderbudget ist trotz mehrfacher Aufstockung vollständig ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben
Zuschuss für Weiterbildungseinrichtungen, die gemeinsam mit KMU innovative Qualifizierungsmodule für neue berufliche Anforderungen entwickeln und erproben. Schwerpunktbranchen sind erneuerbare Energien, Life Sciences und Informationstechnologie. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, neue Aufrufe werden per Newsletter angekündigt.
BITT-Technologieberatung Rheinland-Pfalz (Zuschuss 138)
Die Beratungsförderung für Innovation, Technologietransfer und Technologieberatung in Rheinland-Pfalz bezuschusste externe Technologieberatung mit maximal 500 Euro je Tagewerk. Das Programm ist Ende 2025 ausgelaufen und wurde in das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz überführt, das Innovation und Wissenstransfer weiter als Beratungsfelder abdeckt. Anträge nach der alten Verwaltungsvorschrift sind nicht mehr möglich.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.
Beratungsprogramm Rheinland-Pfalz (alte Verwaltungsvorschrift)
Das bisherige Beratungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste Beratungstage für Unternehmen, unter anderem zu Digitalisierungsfragen. Es ist zum Jahresende 2025 ausgelaufen und im neuen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz aufgegangen. Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift können nicht mehr gestellt werden, Mittelanforderungen für bereits erteilte Bewilligungen sind im Rahmen der geltenden Fristen weiterhin möglich.
Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU
Digital Jetzt war das große Investitionszuschussprogramm des Bundes für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen mit den Modulen Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten. Die Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2023 befristet, das Programm ist seitdem ausgelaufen; das Antragsportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Reine Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nie zu den förderfähigen Investitionen.
DigitalPakt Schule 2019 bis 2025
Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis 2025 und finanzierte digitale Netze, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete an Schulen. Umgesetzt wurde er über eigene Landesrichtlinien, Antragsteller waren die Schulträger. Der Bilanzbericht 2019 bis 2025 liegt vor, neue Anträge sind in diesem Pakt nicht mehr möglich. Nachfolger ist der DigitalPakt 2.0. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren nie Fördergegenstand.
DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Festbetragsfinanzierung für digitale Infrastruktur an Schulen: Netzwerkinfrastruktur und WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte. Öffentliche Schulen erhielten einen Sockelbetrag von 40.000 bis 75.000 Euro plus 340 Euro je Schüler, Ersatzschulen 15.000 Euro plus 395 Euro je Schüler, jeweils zuzüglich 10 Prozent Landeskofinanzierung. Die Antragsfristen sind abgelaufen.
DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesumsetzung des DigitalPakts Schule in Mecklenburg-Vorpommern förderte Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden, WLAN, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete ohne Smartphones. Die Förderhöhe ergab sich aus einem Sockelbetrag zwischen 40.000 und 75.000 Euro je nach Schulart plus 340 Euro je Schuelerin und Schueler, zuzueglich 10 Prozent Kofinanzierungszuschuss. Antragsberechtigt waren Schulträger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren kein Fördergegenstand.
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