Antragio
Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Digitalisierungsförderung

Die Programme richten sich überwiegend an kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und teilweise an Vereine, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land des Fördergebers. Gefördert wird ein abgegrenztes Projekt mit erkennbarer Wirkung im Betrieb, nicht der laufende Betrieb selbst.

Typische Bedingungen sind eine Mindestgröße des Projekts, eine Obergrenze bei Beschäftigtenzahl oder Umsatz und der Ausschluss von Ersatzbeschaffungen. Laufende Kosten wie Lizenzen über die Projektlaufzeit hinaus sind selten förderfähig.

Die Bedingungen der erfassten Programme stehen unten, wörtlich aus den Programmdaten.

Die Bedingungen im Überblick

Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.

  • Sitz oder Betriebsstätte im Gebiet des Fördergebers.
  • Größenkriterien nach Beschäftigten oder Umsatz eingehalten.
  • Abgegrenztes Projekt mit beschriebener Wirkung, keine reine Ersatzbeschaffung.
  • Mindest- und Höchstkosten des Vorhabens beachtet.
  • Antrag vor Auftrag oder Kauf.
  • Nachweis über Rechnungen, Zahlungen und Projektbericht.

Was die Programme selbst verlangen

Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 120 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.

  • Antrag über die Hausbank vor Vorhabenbeginn4 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragstellung über einen Finanzierungspartner vor Vorhabenbeginn3 Programme nennen diesen Punkt
  • De-minimis-Beihilfe3 Programme nennen diesen Punkt
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung3 Programme nennen diesen Punkt
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung3 Programme nennen diesen Punkt
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten3 Programme nennen diesen Punkt
  • Keine Unternehmen in Schwierigkeiten3 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragsteller darf nicht zugleich auftragnehmendes und auftraggebendes Unternehmen sein2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragstellung ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragstellung über die Hausbank vor Vorhabenbeginn2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn über das NBank-Kundenportal2 Programme nennen diesen Punkt
  • Bankübliche Besicherung2 Programme nennen diesen Punkt

Wer antragsberechtigt ist

So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.

  • Unternehmen108
  • Selbstständige66
  • Gründerinnen und Gründer39
  • Vereine17
  • Kommunen14
  • Studierende6
  • Landwirtschaft3
  • Vermieter2
  • Arbeitnehmer2
  • Privatpersonen2

Woran es typischerweise scheitert

  • Eine Ersatzbeschaffung als Digitalprojekt einreichen.

  • Laufende Lizenzkosten über die Projektlaufzeit hinaus ansetzen.

  • Die Größenkriterien des Landes mit denen eines anderen Programms verwechseln.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Wer ist antragsberechtigt?

Meist kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Land, teilweise auch Vereine und Freiberufler. Die Zielgruppen stehen bei jedem Programm unten.

Zählt der Austausch alter Rechner?

In der Regel nicht, das gilt als Ersatzbeschaffung. Gefördert wird, was Prozesse verändert.

Sind Vereine ausgeschlossen?

Nicht überall. Einige Länder öffnen ihre Programme ausdrücklich für gemeinnützige Träger. Das steht in den Zielgruppen.

Was passiert bei knapper Verfehlung eines Kriteriums?

Dann greift dieses Programm nicht. Es lohnt sich, die anderen Programme in der Liste zu vergleichen, weil die Kriterien deutlich auseinandergehen.

Ob du in die Zielgruppe fällst, entscheidet sich an ein paar Fragen. Genau die stellt der Check, und danach siehst du nur noch Programme, deren Bedingungen zu deiner Lage passen.