DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) · Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesumsetzung des DigitalPakts Schule in Mecklenburg-Vorpommern förderte Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden, WLAN, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete ohne Smartphones. Die Förderhöhe ergab sich aus einem Sockelbetrag zwischen 40.000 und 75.000 Euro je nach Schulart plus 340 Euro je Schuelerin und Schueler, zuzueglich 10 Prozent Kofinanzierungszuschuss. Antragsberechtigt waren Schulträger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren kein Fördergegenstand.
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Programm ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich
Was du dafür brauchst
17 Angaben und 6 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Programm ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich
Wo gilt DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern?
Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Antragsfrist endete am 31.12.2023 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern?
Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Gibt es DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern noch?
Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.
Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern.
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- LexikonEXISTEXIST ist das Programm des Bundes für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
Quelle und Stand
Angaben nach digital-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.
Beratungsförderung bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
Zuschuss zu externen Beratungskosten für Digitalisierungsprojekte von KMU im Land Bremen. Gefördert werden Bedarfsermittlung, Konzepterstellung für Industrie 4.0, Big-Data-Potenziale, digitale Geschäftsmodelle, Prozessberatung, IT-Sicherheit und Cloud-Services bis zur Prototypenerstellung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 5.000 Euro je Projekt.
Bundesprogramm Zukunftszentren
Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.
Digital Europe Programme (DIGITAL)
Das Digital Europe Programme stellt von 2021 bis 2027 mehr als 8,1 Milliarden Euro für den Aufbau strategischer digitaler Kapazitäten in Europa bereit. Schwerpunkte sind Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und seit September 2023 Halbleiter. Unterstützt werden Industrie, kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bei der Digitalisierung, ergänzend arbeiten die European Digital Innovation Hubs.
DigitalInvest KMU
Zuschuss für Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modulvorhaben von KMU im Saarland. Die Basis-Förderung fördert die Optimierung bestehender Unternehmensprozesse mit bis zu 12.500 Euro, die Plus-Förderung besonders innovative Transformationsvorhaben mit bis zu 20.000 Euro. Gefördert werden Hard- und Software sowie die Weiterbildung der Beschäftigten.
DigitalPakt Schule 2.0
Der DigitalPakt Schule 2.0 stellt über fuenf Jahre rund 5 Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen bereit, haelftig von Bund und Ländern getragen. Das Programm läuft bis Ende 2030, Maßnahmen an Schulen können bis 2032 abgeschlossen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Anträge stellen die Schulträger, sobald das jeweilige Land seine Förderrichtlinie veröffentlicht hat. Gefördert werden digitale Infrastruktur und Ausstattung an Schulen, keine kommerziellen Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing.