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Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen

NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen · Niedersachsen

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

Der Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen förderte eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Niedersachsen, die seit mindestens einem Jahr ideelle, kulturelle, sportliche, ökologische oder soziale Zwecke verfolgen. Der betrug bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 3.500 und höchstens 10.000 Euro. Gefördert wurden IKT-Hardware, Software und Softwarelizenzen ab 5.000 Euro brutto sowie Verbesserungen der IT-Sicherheit. Nicht förderfähig waren Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, Miete und Leasing, Personalkosten, Schulungen und Ersatzbeschaffungen. Anträge sind nicht mehr möglich.

Förderhöhe
3.500 Euro bis 10.000 Euro
Fördersatz
bis 70 Prozent
Frist
ausgelaufen

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Für wen ist das

Vereine

Was du erfüllen musst

  • Programm ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich

Was du dafür brauchst

18 Angaben und 6 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen

Wer kann Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen beantragen?

Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Programm ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich

Wie viel Geld gibt es bei Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 10.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen beantragen?

ausgelaufen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

Alles zur Förderung in Niedersachsen.

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Quelle und Stand

Angaben nach digital-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

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BundBeratung

100xDigital

100xDigital begleitet gemeinnützige Organisationen bei der Digitalisierung ihrer Arbeit. Die Teilnehmenden erhalten Beratung, Qualifizierung und Austausch statt einer reinen Geldförderung. Das Programm richtet sich an Vereine, die digitale Prozesse und Angebote aufbauen wollen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise über die DSEE.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
BundZuschuss

100xDigital

100xDigital fördert die Digitalisierung gemeinnütziger Organisationen mit Zuschüssen bis 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind rein ehrenamtlich geführte Organisationen sowie Organisationen mit bis zu 20 hauptamtlich Beschäftigten, darunter eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und gemeinnützige Genossenschaften. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließende Antragstellung. Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, die DSEE entwickelt für 2026/27 neue Digitalangebote.

bis 90 Prozent, maximal 20.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
LandZuschuss

Ehrenamt digitalisiert (Hessen)

Ehrenamt digitalisiert fördert Digitalisierungsprojekte gemeinnütziger Vereine und Organisationen in Hessen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, ihre hessischen Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Hessen oder Projektumsetzung in Hessen. Die Projekte müssen zu mindestens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus den in der Richtlinie genannten Maßnahmen bestehen. Für Vereine, die ihre Website, ihre Mitgliederverwaltung oder ihre digitale Außendarstellung modernisieren wollen, ist das der passende hessische Einstieg. Die Antragstellung läuft über ein Online-Formular in Bewerbungsrunden, die auf der Programmseite bekanntgegeben werden.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
KommuneZuschuss

Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft Landkreis Marburg-Biedenkopf

Das Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft des Landkreises Marburg-Biedenkopf ist mit 30.000 Euro ausgestattet und fördert die Organisationsentwicklung und Modernisierung ehrenamtlicher Strukturen. Je Projekt werden zwischen 500 und 2.000 Euro vergeben. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Bürgerjurys aus der Region entscheiden nach einem Punktesystem über die Vergabe.

500 Euro bis 2.000 Euro
Hessen
Landkreis Marburg-Biedenkopf
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
KommuneZuschuss

Förderprogramm Kleinprojekte LEADER Bürgerregion am Sorpesee

Die LEADER-Region Bürgerregion am Sorpesee fördert Kleinprojekte in Arnsberg, Balve, Neuenrade und Sundern mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Projektvolumen darf höchstens 20.000 Euro brutto betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein oder einen deutlichen Gemeinschaftsnutzen haben, reine Vereinsinnenzwecke sind ausgeschlossen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
LEADERsein! e.V., Bürgerregion am Sorpesee