Antragio

Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen

Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen ist selten ein einzelnes Programm, sondern ein Stapel aus mehreren Töpfen. Kultur ist Ländersache, die Landesmittel sind hier der Kern und nicht die Ergänzung. Kulturprogramme fördern Projekte auf Zeit, verlangen einen Finanzierungsplan und meist einen Eigenanteil. Für Kulturschaffende, Vereine, Initiativen und Kommunen heißt das vor allem, die Reihenfolge einzuhalten: erst klären, was Nordrhein-Westfalen anbietet, dann prüfen, welches bundesweite Programm daneben passt, und erst danach beauftragen.

138 passende Programme im Verzeichnis

Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat mit der NRW.BANK die größte Landesförderbank Deutschlands, gemessen an der Einwohnerzahl des Landes. Neben der Bank vergeben Bezirksregierungen und Landesämter eigene Zuschüsse, etwa im Klimaschutz. Weil das Land sehr viele große Städte hat, ist die kommunale Ebene hier oft der entscheidende Zusatzbaustein.

Land
Nordrhein-Westfalen
Landeshauptstadt
Düsseldorf
Landesprogramme
15
zum Thema Kulturförderung
Bundesweit dazu
112
gelten hier ebenfalls
LandesförderbankNRW.BANK

Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.

Zur NRW.BANK

Programme des Landes Nordrhein-Westfalen

15

Diese Programme kommen aus Nordrhein-Westfalen und gelten nur hier. Kultur ist Ländersache, die Landesmittel sind hier der Kern und nicht die Ergänzung.

LandZuschuss

Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege NRW)

Zuschuss von maximal 350.000 Euro für Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen 30 Prozent. Gefördert werden auch wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und Praesentation.

bis 50 Prozent, maximal 350.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MHKBD
LandZuschuss

Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW

Darlehen oder Zuschuss von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten für Filmprojekte. Gefördert werden produktionsvorbereitende Maßnahmen, Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Post-Produktion, Festivalpraesentation, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel, Hoerspiel sowie innovative audiovisuelle Inhalte.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Film- und Medienstiftung NRW
LandZuschuss

Förderung der Erinnerungskultur durch die Landeszentrale NRW

Nordrhein-Westfalen fördert Gedenkstätten und NS-Erinnerungsorte im Land über die Landeszentrale für politische Bildung. Gefördert werden Projekte an den Gedenkstätten sowie Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung zur Aufarbeitung der NS-Zeit. Leitender Grundsatz ist, lokale Verantwortung und Engagement zu stärken statt zentral zu steuern. Wichtigster Partner ist der Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte in NRW.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Gerd Ruge Stipendium für Dokumentarfilm

Bundesweit ausgeschriebene Entwicklungsförderung für junge Dokumentarfilmerinnen und Dokumentarfilmer, die Projekte mit hoher gesellschaftlicher Relevanz, journalistischer Praezision und internationaler Perspektive entwickeln. Das Stipendium richtet sich an Stoffe, deren intensiver Rechercheaufwand, investigativer Charakter oder Auslandsbezug eine unabhängige, vertiefte Entwicklungsphase erfordern. Studierende und Produktionsfirmen sind ausgeschlossen, für das erste Projekt nach dem Studienabschluss kann das Stipendium beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Film- und Medienstiftung NRW GmbH
LandZuschuss

Heimat-Fonds

Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.

bis 50 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandPrämie

Heimat-Preis

Das Land finanziert Kommunen die Preisgelder, mit denen sie herausragendes ehrenamtliches Heimatengagement vor Ort auszeichnen. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 5.000 Euro, Kreise 10.000 Euro und kreisfreie Städte 15.000 Euro. Vereine bewerben sich nicht beim Land, sondern bei ihrer Kommune um den Preis.

bis 100 Prozent, maximal 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Heimat-Scheck

Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.

bis 100 Prozent, maximal 2.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Heimat-Werkstatt

Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.

1.000 Euro bis 10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Heimat-Zeugnis

Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.

ab 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
BundZuschuss

Investitionsprogramm Industriekultur

Das Investitionsprogramm Industriekultur sichert und saniert herausragende Industriebauten in den Kohleregionen und macht sie als Kulturdenkmale nutzbar. Rechtsgrundlage sind das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen und das Investitionsgesetz Kohleregionen. Gefördert werden Sicherung, Sanierung und Restaurierung sowie Maßnahmen für Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Anträge laufen über die jeweiligen Antragsstellen der Länder.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
LandZuschuss

Landes-Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen

Jährliches Landesprogramm für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von rund 16,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 13,1 Millionen Euro auf 212 Einzelvorhaben und 3 Millionen Euro auf eine Pauschalförderung von je 7.500 Euro an alle 396 Städte und Gemeinden. Gefördert werden Kommunen, private Denkmaleigentümer, Kirchengemeinden und Vereine bei Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Einzelförderungen 2026 reichen von 12.750 Euro bis 350.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt seit 2026 über ein durchgaengig digitales Verfahren.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandKredit

NRW.BANK.Baudenkmäler

Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.

bis 100 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandZuschuss

Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens

Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.

bis 90 Prozent, maximal 180.000 Euro je Jahr
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen, hier Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Webvideo Stipendium NRW im Creator College NRW

Im Creator College NRW werden neun Creators oder Creator-Teams am Standort Nordrhein-Westfalen mit einem Bootcamp, mehreren Aufbauseminaren und einem Stipendium der Film- und Medienstiftung NRW von 6.000 Euro je Projekt unterstützt. Erfolgreiche Webvideo-Creators und Gastdozentinnen aus der Branche begleiten als Mentorinnen und Mentoren. Die Plätze sind limitiert, die Förderung ist an die Teilnahme am Bootcamp und an allen fuenf Terminen der Aufbauphase gebunden.

bis 6.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Film- und Medienstiftung NRW GmbH
LandZuschuss

Heimat-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen

Mit dem Heimat-Förderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen ehrenamtliches Engagement für die Identität vor Ort. Das Programm besteht aus mehreren Bausteinen für kleine Projekte, Preise, Bauvorhaben und größere Vorhaben. Antragsberechtigt sind je nach Baustein Vereine, Initiativen und Kommunen im Land. Die konkreten Beträge und Fristen stehen in den Förderrichtlinien der einzelnen Bausteine.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW

Bundesweite Programme

112

Diese Programme gelten in ganz Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen. Sie sind meist der größere Baustein, die Landesmittel kommen obendrauf.

BundPrämie

APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten

Höchstdotierter Programmpreis des Bundes für unabhängige Musikclubs und Konzertreihen aus allen Bereichen der Popularmusik und des Jazz, seit 2013 von der Initiative Musik durchgeführt. Jährlich stehen rund 1,5 Mio. Euro Preisgelder bereit. Bei der zwölften Verleihung 2025 wurden 88 Spielstätten und Konzertreihen mit insgesamt 1,7 Mio. Euro ausgezeichnet. Seit 2013 wurden über 1.000 Auszeichnungen und mehr als 19 Mio. Euro vergeben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, durchgeführt von der Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Aktion Mensch Förderung Sport und Kultur vor Ort

Aktion Mensch fördert 500 inklusive und leicht zugängliche Sport- und Kulturangebote in Gemeinden, Doerfern und Nachbarschaften. Es gibt bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis zu zehn Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Der Eigenanteil von mindestens zehn Prozent kann aus Eigenmitteln, Spenden, Teilnahmebeiträgen oder privaten Mitteln kommen.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Sport und Kultur vor Ort

Aktion Mensch fördert inklusive Sport- und Kulturangebote vor Ort mit bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben, Investitionen bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Zielgruppe sind Erwachsene ab 18 Jahren mit lebenslanger Behinderung sowie generationenuebergreifende Angebote. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken.

Aller.Land fördert innovative, partizipative und gemeinschaftsstiftende Vorhaben in strukturschwachen ländlichen Regionen. Bis 2030 stehen bis zu 69,4 Millionen Euro bereit. Nach der Entwicklungsphase wurden 30 Regionen für die Umsetzungsphase von 2025 bis 2030 ausgewählt. Eine neue offene Bewerbungsrunde ist derzeit nicht ausgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam mit weiteren Partnern
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung Soziokultur

Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes fördert spartenuebergreifend innovative Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung oder von gesamtstaatlicher Bedeutung. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen, nicht jedoch einzelne Künstlerinnen und Künstler. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Antragstellung müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als gesicherte Eigen- oder Drittmittel nachgewiesen sein.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschuss

Amateurmusikfonds AMF4

Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

bis 95 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), gefördert aus Bundesmitteln
BundZuschuss

Arbeitsstipendien des Deutschen Literaturfonds

Arbeitsstipendien für professionelle deutschsprachige Autorinnen und Autoren mit nachweislich herausragendem literarischem Niveau. Die Stipendienhöhe beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlaengerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefaellen möglich. Parallel vergibt der Fonds Arbeitsstipendien für Comics, ein Initiativstipendium, die Kranichsteiner Kinder- und Jugendliteratur-Stipendien sowie Auslandsstipendien in New York, London und Nancy.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Literaturfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Arbeitsstipendien des Deutschen Übersetzerfonds

Arbeitsstipendien von 3.000 bis 10.000 Euro für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer ins Deutsche, damit sie laenger und intensiver an einem Text arbeiten können. Voraussetzung sind deutsche Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland und ein Verlagsvertrag beziehungsweise ein belegtes Übersetzungsprojekt. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September jedes Jahres.

3.000 Euro bis 10.000 Euro
bundesweit
Deutscher Übersetzerfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Auslandsstipendien des Bundes für Künstlerinnen und Künstler (Villa Massimo, Casa Baldi, Venedig, Paris, Villa Aurora)

Residenzstipendien des Bundes für aussergewoehnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler: Villa Massimo in Rom für zehn Monate, Casa Baldi in Olevano Romano für drei Monate, Deutsches Studienzentrum Venedig mit acht Stipendien zu je drei Monaten, Cite internationale des arts in Paris für sechs Monate und Villa Aurora in Los Angeles für drei Monate. Sparten sind Architektur, Bildende Kunst, Literatur, Komposition, bei der Villa Aurora zusätzlich Film. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar für das Folgejahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Vergabe über die Kulturstiftung der Länder
BundZuschuss

Brockes-Stipendium des Deutschen Übersetzerfonds

Sabbatical-Stipendium über 9.000 Euro für erfahrene literarische Übersetzerinnen und Übersetzer. Es finanziert eine Auszeit vom Auftragsdruck, damit Zeit für Lektuere, Recherche und eigene Projekte bleibt. Daneben vergibt der Fonds Gottsched-Stipendien für Fortbildung mit 4.500 bis 6.000 Euro, Bode-Stipendien für Mentoring mit 3.000 bis 4.500 Euro und Initiativstipendien über 2.000 Euro für Projekte ohne Verlagsvertrag.

9.000 Euro bis 9.000 Euro
bundesweit
Deutscher Übersetzerfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Bundesschallschutzprogramm für Clubs und Festivals

Das Bundesschallschutzprogramm ist ein Pilotprogramm mit drei Millionen Euro, mit dem Spielstätten und Festivals ihre Laermemissionen senken können. Ziel ist es, Konflikte mit der Nachbarschaft zu entschaerfen, bevor Veranstaltungsorte schließen müssen. Gefördert werden bauliche und technische Maßnahmen zum Schallschutz. Die Antragsfrist war der 30. Juni 2026, das Auswahlverfahren läuft.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals

Zuschuss für Schall- und Laermschutz an Livemusikspielstätten mit höchstens 2.000 Plätzen und bei überregional bedeutsamen Musikfestivals. Gefördert werden bauliche Sanierung, Schallschutzwaende, Vorhaenge, Absorber, innovative nicht-bauliche Konzepte wie Active Noise Cancelling sowie Laermschutzgutachten zur Sicherung der Betriebserlaubnis. Mindestausgaben 20.000 Euro, maximale Einzelförderung 100.000 Euro. Die Quote ist degressiv: 90 Prozent bei 20.000 Euro Ausgaben, 80 Prozent ab 125.000 Euro.

bis 90 Prozent, maximal 100.000 Euro
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
SonstigeZuschuss

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
SonstigeZuschuss

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Private Stiftung, die jährlich rund 600 Sanierungsvorhaben an Baudenkmalen in ganz Deutschland fördert. Vorrangig unterstützt werden private Eigentümer, private Einrichtungen, Denkmalvereine, Kirchen und Kommunen; die Mittel sollen die öffentliche Hand ausdrücklich nicht von ihrer Verantwortung entlasten. Gefördert werden bauliche Instandsetzungs- und Konservierungsarbeiten an eingetragenen Kulturdenkmalen sowie die Restaurierung von Bauteilen und Ausstattung, in Ausnahmefaellen auch Planungs- und Forschungskosten. Antragsschluss für das Jahresförderprogramm ist der 31. August; bei Katastrophenschäden ist eine Antragstellung ganzjährig möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
BundZuschuss

Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes

Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen finanziert der Bund die Restaurierung national bedeutsamer Denkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 sind rund 547 Millionen Euro geflossen. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Rest muss von Land, Kommune, Träger oder Dritten kommen. Für das 14. Programm sind keine Anträge mehr möglich, der Haushaltsausschuss hat für eine neue Runde 2026 rund 50 Millionen Euro bereitgestellt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS)

Wiederkehrendes Sonderprogramm des Bundes zur Rettung und Sanierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; die übrige Finanzierung müssen Träger, Land, Kommune oder Dritte aufbringen. Seit 2009 wurden bis 2025 rund 547 Millionen Euro investiert und mehr als 3.000 Kulturdenkmäler und historische Orgeln gefördert. Das 14. Sonderprogramm endete im November 2025 und ist für Neuanträge geschlossen. Für 2026 hat der Haushaltsausschuss 50 Millionen Euro für eine neue Runde vorgesehen. Anträge laufen über die Antragstellen der Länder.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundPrämie

Deutscher Buchhandlungspreis

Preis für inhabergeführte Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland und einem Jahresumsatz unter 1 Mio. Euro. Vergeben werden bis zu 100 Guetesiegel mit je 7.000 Euro, fuenf Auszeichnungen für besonders herausragende Buchhandlungen mit je 15.000 Euro und drei Hauptpreise mit je 25.000 Euro. Zusätzlich gehen bis zu zehn undotierte Guetesiegel an Buchhandlungen mit mehr als 1 Mio. Euro Umsatz. Bewertet werden literarisches Sortiment, Kulturprogramm, innovative Geschäftsmodelle und Leseförderung.

7.000 Euro bis 25.000 Euro
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, mit Kurt Wolff Stiftung und Börsenverein des Deutschen Buchhandels
BundZuschuss

Deutscher Filmförderfonds DFFF I

Produktionskostenzuschuss für Kinofilme: 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 5 Mio. Euro pro Film. Mindestherstellungskosten 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen, 2 Mio. Euro bei Animationsfilmen. Mindestens 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden, bei Kosten über 20 Mio. Euro mindestens 20 Prozent. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galten 20 bzw. 25 Prozent und maximal 4 Mio. Euro.

bis 30 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Deutscher Filmförderfonds DFFF II

Zuschuss für Produktionsdienstleister wie Studios und VFX-Häuser, die an internationalen Kinoproduktionen mitarbeiten: 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, höchstens 25 Mio. Euro pro Projekt. Der Film muss Gesamtherstellungskosten von mindestens 20 Mio. Euro haben, die deutschen Kosten beim Dienstleister mindestens 8 Mio. Euro betragen, bei Animationsfilmen mindestens 2 Mio. Euro. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galt ein Satz von 25 Prozent.

bis 30 Prozent, maximal 25 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundSonstiges

Deutscher Musikinstrumentenfonds

Kein Geld, sondern Instrumente: Aus einem Bestand von über 280 wertvollen Streichinstrumenten, darunter Stradivari, Guarneri, Guadagnini und Gagliano, werden Violinen, Violen, Violoncelli und Kontrabaesse an junge Musikerinnen und Musiker ab 12 Jahren verliehen, zunächst für ein bis zwei Jahre mit Verlaengerungsmöglichkeit bis zum 30. Lebensjahr. Die Vergabe erfolgt über einen jährlichen Wettbewerb Ende Februar an der Musikhochschule Lübeck. Das Höchstalter für eine Bewerbung beträgt 28 Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Musikleben gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland
BundPrämie

Deutscher Verlagspreis

Preis für unabhängige Verlage mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die seit mindestens drei Jahren bestehen, nicht Teil eines Konzerns sind und im Schnitt unter 3 Mio. Euro Jahresumsatz erzielen. 2026 werden bis zu drei Hauptpreise mit je 50.000 Euro, bis zu 79 Preise mit je 18.000 Euro sowie erstmals ein Nachhaltigkeitspreis und ein Innovationspreis mit je 24.000 Euro vergeben. Verlage mit antisemitischen, rassistischen oder anderweitig menschenfeindlichen Inhalten sind ausgeschlossen.

18.000 Euro bis 50.000 Euro
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG

Steuerliche Sonderabschreibung für vermietete oder betrieblich genutzte Baudenkmale im Inland. Der Steuerpflichtige kann in den ersten acht Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen absetzen, insgesamt also 100 Prozent über zwölf Jahre. Voraussetzung sind die Denkmaleigenschaft nach Landesrecht, Baumaßnahmen zur Erhaltung als Baudenkmal oder zu dessen sinnvoller Nutzung sowie die vorherige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Zuschussfinanzierte Kostenanteile sind von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzverwaltung, Bescheinigung durch die Denkmalschutzbehörde
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA)

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und vermietet, kann die Sanierungskosten im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit jeweils bis zu 7 Prozent absetzen. In zwölf Jahren sind so 100 Prozent der begünstigten Kosten abgeschrieben. Der Haken: Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt sein, und ohne deren Bescheinigung erkennt das Finanzamt nichts an. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen mindern die begünstigten Kosten.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde
BundZuschuss

Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export)

Die Exportförderung unterstützt kleine und mittlere Musikunternehmen sowie Soloselbständige mit Sitz in Deutschland bei der internationalen Marktbearbeitung. Gefördert werden eigeninitiierte Maßnahmen und die Teilnahme an Branchenveranstaltungen im Ausland. Vorrang haben Maerkte, in denen Unternehmen oder Künstlerinnen noch unterrepraesentiert sind, aber bereits Kontakte oder Publikum haben. Antragsrunden 2026 sind der 2. bis 23. Maerz, der 1. bis 22. Juni und der 31. August bis 21. September.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Festivalförderfonds

Der Festivalförderfonds ist die strukturelle Bundesförderung für Festivals der populaeren Musik und des Jazz. Gefördert werden bis zu 50.000 Euro für Festivals, die soziokulturelle Schwerpunkte wie Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung setzen. Mindestens 70 Prozent der geförderten Projekte müssen aus Orten unter 100.000 Einwohnern kommen. Die Antragsphase der dritten Runde lief vom 13. Oktober bis 3. November 2025.

bis 50.000 Euro
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
BundZuschuss

Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40.000 Euro pro Film für die Digitalisierung von Kurz- und Langfilmen aus allen Gattungen. Der Eigenanteil beträgt in der Regel mindestens 20 Prozent der anerkannten Gesamtkosten. Die digitale Fassung soll mindestens 2K aufloesen und Vorführqualität erreichen. Antragsberechtigt sind Rechteinhaber und Besitzer des Originalmaterials mit Zustimmung der Rechteinhaber, im Fall konservatorischer Notwendigkeit auch Filmerbeeinrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis.

bis 80 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA), BKM und Länder
BundZuschuss

Förderrichtlinie Traditionsschifffahrt

Gefördert werden Maßnahmen, die für die technische Verkehrszulassung von Traditionsschiffen unter deutscher Flagge nach der Schiffssicherheitsverordnung nötig sind, also Restaurierung und Nachrüstung bestehender sowie neu registrierter Traditionsschiffe. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, höchstens 300.000 Euro je Antragsteller in drei Jahren nach De-minimis-Regel. Das Programmvolumen liegt bei 10 Millionen Euro.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschuss

Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gibt Zuschüsse für die Instandsetzung gefaehrdeter Baudenkmale in privatem, kirchlichem und vereinsgetragenem Eigentum. Vor der Antragstellung ist ein Gespraech mit der zuständigen Regionalbetreuung Pflicht. Der Antrag braucht unter anderem eine denkmalfachliche Stellungnahme der Landesdenkmalpflege, eine gewerkeweise Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan. Anträge sind jährlich bis zum 31. August einzureichen, bei Katastrophenschäden ganzjährig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
KommuneZuschuss

Förderung durch Sparkassenstiftungen

In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sparkassen-Finanzgruppe
BundZuschuss

GLOBAL VILLAGE KIDS

GLOBAL VILLAGE KIDS fördert künstlerische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren, besonders mit Gruppen in schwierigen Lebenslagen. Der Förderrahmen liegt zwischen 5.000 und 40.000 Euro. Voraussetzung ist ein Verbund aus mindestens drei Partnern. Die Antragsfrist ist der 1. Oktober 2026.

5.000 Euro bis 40.000 Euro
bundesweit
Fonds Darstellende Kuenste e.V.
BundZuschuss

Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung (Paragraf 9 Abs. 4 BVFG)

Das Bundesamt fördert das ergänzende Integrationsförderangebot Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung nach Paragraf 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetz. Seit dem 21. Januar 2020 wird das Angebot nach einem neuen Konzept umgesetzt. Es richtet sich an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen und ergänzt den Integrationskurs. Informationen zu Zielgruppe, Formaten und Inhalten sowie zum Antragsverfahren stellt das Bundesamt für interessierte Träger bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

German Motion Picture Fund (GMPF)

Förderung für hochwertige Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden: bis zu 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal 5 Mio. Euro pro Film und 20 Mio. Euro pro Serienstaffel. Seit Februar 2025 sind die Zuwendungen nicht rückzahlbar. Bei Bewilligung müssen 65 Prozent der Finanzierung gesichert sein, die Finanzierung ist binnen fuenf Monaten zu schließen, der Dreh binnen sechs Monaten zu beginnen. Ein Beratungsgespraech vor Antragstellung ist Pflicht.

bis 30 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundSteuervorteil

Grundsteuererlass für Kulturgut und denkmalgeschützten Grundbesitz (§ 32 GrStG)

Für Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, wird die Grundsteuer erlassen, wenn die Einnahmen die jährlichen Kosten dauerhaft nicht decken. Dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze. Der Haken: Der Eigentümer muss die Unrentabilität rechnerisch nachweisen, und bei historischen Park- und Gartenanlagen muss eine ausreichende Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit bestehen. Der Antrag ist bis zum 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde zu stellen, muss aber in diesen Fällen nicht jedes Jahr wiederholt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund als Gesetzgeber, Entscheidung durch die hebeberechtigte Gemeinde
BundZuschuss

Internationale Live- und Showcaseförderung

Dieses Programm finanziert Auftritte von Acts der populaeren Musik und des Jazz aus Deutschland im Ausland, vor allem auf internationalen Showcase-Festivals und als Supporttouren. Anträge sind vom 2. Maerz bis 19. November 2026, 12:00 Uhr möglich, die Projekte müssen bis 31. Maerz 2027 stattfinden. Für Auftritte vor dem 15. Februar 2027 muss der Antrag bis zum 19. November 2026 vorliegen. Die maximale Fördersumme wird auf der Programmseite nicht beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik

Reisekostenförderung für Auftritte deutscher Popularmusik- und Jazzacts im Ausland, bei Showcase-Festivals und Support-Touren. Pro Person gibt es in Europa 500 Euro für den ersten Auftritt und 100 Euro für jeden weiteren, ausserhalb Europas 1.000 Euro für den ersten und 250 Euro für jeden weiteren. Maximal 20.000 Euro pro Act und Jahr, höchstens drei Bewilligungen pro Kalenderjahr. Die Konditionen gelten vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029.

bis 20.000 Euro
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm

Zuschuss von bis zu 40.000 Euro für die Herstellung herausragender Kurzfilme mit höchstens 30 Minuten Spieldauer, einschließlich Animations- und Experimentalfilm sowie hybrider Formen. Die Förderjury tagt bis zu zweimal im Jahr. Kurzfilmproduktionen sind von der Einhaltung der ökologischen Standards ausgenommen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten und muss bereits bei Einreichung nachgewiesen sein.

bis 40.000 Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme

Herstellungsförderung für künstlerisch anspruchsvolle Kinofilme: bis zu 1 Mio. Euro für programmfuellende Spielfilme, bis zu 500.000 Euro für Dokumentarfilme, in begründeten Ausnahmefaellen ebenfalls bis zu 1 Mio. Euro. Adressiert werden Spielfilme mit Gesamtherstellungskosten bis 6 Mio. Euro und Dokumentarfilme bis 5 Mio. Euro. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten, die Beihilfeintensität darf 50 Prozent nicht überschreiten, bei EU-Koproduktionen 60 Prozent.

bis 1 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes

Für Drehbuchbeschaffung und produktionsvorbereitende Maßnahmen bei programmfuellenden Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen gibt es bis zu 100.000 Euro, in begründeten Ausnahmefaellen bei besonders aufwändigen Animationsfilmen bis zu 150.000 Euro. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt ist der Hersteller mit mindestens einem bereits ausgewerteten programmfuellenden Referenzwerk, im Dokumentarfilm auch Autorinnen und Regisseure.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Jurybasierte kulturelle Treatment- und Drehbuchförderung des Bundes

Stoffentwicklungsförderung für Autorinnen und Autoren. Die Entwicklung eines Treatments wird mit bis zu 15.000 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts bezuschusst, dazu bis zu 2.500 Euro für Beratungsleistungen. Die zweistufige Drehbuchförderung umfasst bis zu 40.000 Euro, bei aufwändigen Animationsprojekten bis zu 50.000 Euro: Grundförderung bis 20.000 bzw. 25.000 Euro, Fortentwicklung noch einmal so viel. Für die zweite Phase muss ein Hersteller 10.000 Euro Eigenanteil einbringen. Zusätzlich bis zu 10.000 Euro Beratungsleistungen.

bis 50.000 Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

KUNSTFONDS_SoloProjekt

Projektförderung für einzelne bildende Künstlerinnen und Künstler zur Realisierung eines konkreten Vorhabens. Die Höchstfördersumme beträgt 30.000 Euro für den gesamten Bewilligungszeitraum, die Mindestantragssumme 5.000 Euro, der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden, ausser ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde beantragt. Die Fördergrundsaetze gelten bis zum 31. Dezember 2026, jeweils unter Haushaltsvorbehalt.

bis 90 Prozent, maximal 30.000 Euro
bundesweit
Stiftung Kunstfonds, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds

Arbeitsstipendium für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler: 18.000 Euro für sechs Monate, ausgezahlt in monatlichen Raten. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland, keine Anstellung im Förderzeitraum (Minijobs bleiben unberücksichtigt) und keine Immatrikulation als Studierende. Wer in den vergangenen 15 Jahren bereits ein Kunstfonds-Stipendium erhalten hat, ist ausgeschlossen. Bewerbung ausschließlich digital, Abschlussbericht binnen zwei Monaten nach Förderende.

bis 18.000 Euro
bundesweit
Stiftung Kunstfonds, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
SonstigeZuschuss

Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
BundZuschuss

Kultur macht stark - Buendnisse für Bildung

Kultur macht stark fördert ausserschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang. Die Mittel gehen an lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit und werden über bundesweite Programmpartner ausgereicht. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft von 2023 bis 2027. Das Programm ist 2026 weiterhin aktiv.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BundZuschuss

Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Die Künstler:innenförderung unterstützt Soloacts und Bands, die sich im deutschen und internationalen Musikmarkt etablieren wollen. Förderfähig sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Masterherstellung, Video und Content, Promotion und Marketing sowie Tourneen. Über die Anträge entscheidet eine zwölfkoepfige Jury aus Künstlerinnen und Musikbranche. Antragsrunden 2026 sind der 10. bis 30. April, der 26. Juni bis 17. Juli und der 11. September bis 2. Oktober.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Förderung für Solokünstlerinnen und Bands der Popularmusik und des Jazz mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Gefördert werden Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Video und Content, Promotion und Marketing sowie Touren. Die Förderung ist auf 30.000 Euro pro Projekt und Jahr begrenzt, insgesamt soll niemand mehr als 100.000 Euro pro Jahr von der Initiative Musik erhalten. Die Quote ist degressiv: bei 10.000 Euro Gesamtausgaben bis zu 60 Prozent, bei 75.000 Euro noch 40 Prozent. Anträge unter 6.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt.

bis 60 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundSonstiges

Künstlersozialabgabe für Unternehmen und Verwerter

Pflichtabgabe statt Förderung: Jedes Unternehmen, jeder Verein und jede öffentliche Stelle, die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt, muss auf alle in einem Kalenderjahr gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe abführen. Der Abgabesatz beträgt 5,0 Prozent im Jahr 2025 und 4,9 Prozent im Jahr 2026. Die Meldung erfolgt jährlich, die Anmeldung bei der KSK ist formlos möglich. Aus dieser Abgabe und einem Bundeszuschuss wird die halbe Beitragslast der Versicherten finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Künstlersozialkasse (KSK) bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
BundSonstiges

Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Kein Zuschuss, sondern die zentrale Sozialregelung für Kunstschaffende: Wer selbständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, zahlt in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur den Arbeitnehmeranteil, die andere Haelfte tragen Bundeszuschuss und Künstlersozialabgabe der Verwerter. Voraussetzung ist ein Mindestarbeitseinkommen von 3.900 Euro im Jahr bzw. 325 Euro im Monat. In den ersten drei Berufsjahren gilt eine Berufsanfaengerregelung, dann darf das Einkommen darunter liegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Künstlersozialkasse (KSK) bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
BundZuschuss

LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten

Konzertförderung für kleine Clubs bis 1.000 Plätze und unabhängige Veranstalter ohne eigenen Club. Gefördert werden mindestens 6 und höchstens 20 Livemusikveranstaltungen mit je 500 Euro, davon müssen mindestens 250 Euro direkt an die auftretenden Künstler gehen. Der Eintritt darf höchstens 25 Euro betragen, es dürfen höchstens 250 zahlende Gaeste kommen, mindestens 50 Prozent des Programms müssen Eigenkompositionen sein. Garantiegage mindestens 150 Euro solo bzw. 250 Euro für Bands.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundPrämie

Landmusikort des Jahres

Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.

2.000 Euro bis 18.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

bis 195 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

Live 500

Live 500 unterstützt Musikclubs und regionale Konzertveranstalter, die Newcomer oder experimentelle Genres programmieren. Ziel sind der Erhalt der Programmvielfalt und eine fairere Vergütung der auftretenden Künstlerinnen und Künstler. Die dritte Runde für 2025 und 2026 wurde am 29. September 2025 geschlossen. Ob und wann eine weitere Runde ausgeschrieben wird, gibt die Initiative Musik bekannt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“

Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

Musikfonds Ensembleförderung

Die Ensembleförderung des Musikfonds unterstützt professionelle Ensembles mit mindestens fuenf Mitgliedern über einen laengeren Zeitraum. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro jährlich für maximal zwei Jahre. Ziel ist es, kontinuierliche Ensemblearbeit statt einzelner Projekte zu ermöglichen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise.

bis 50.000 Euro je Jahr
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Musikfonds Projektförderung bis 3.000 Euro

Die kleine Projektförderung des Musikfonds vergibt bis zu 3.000 Euro für Musikprojekte mit Schwerpunkt im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Das Verfahren ist bewusst schlank gehalten, es gibt mehrere Fristen pro Jahr. Eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent ist erforderlich. Antragsfristen 2026 sind der 29. Mai, der 31. August und der 30. November, jeweils 18:00 Uhr.

bis 3.000 Euro
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Musikfonds Projektförderung bis 3.000 Euro

Kleinprojektförderung des Musikfonds für Vorhaben bis 3.000 Euro, gezielt für ländliche Räume und strukturschwache Regionen, ab 2026 auch für Projekte im öffentlichen Raum. Erforderlich ist eine Kofinanzierung von mindestens 10 Prozent, das Mindesthonorar liegt bei 350 Euro pro Konzert. Pro Jahr werden höchstens 50 Bewilligungen ausgesprochen. Antragsschluss sind der 29. Mai, der 31. August und der 30. November 2026.

bis 3.000 Euro
bundesweit
Musikfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Musikfonds Projektförderung bis 50.000 Euro

Der Musikfonds fördert Projekte der zeitgenoessischen Musik aller Genres mit bis zu 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Musikschaffende sowie Ensembles und Veranstalter. Es wird eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent verlangt. Die Antragsfrist für die nächste Runde läuft vom 1. bis 30. September 2026, 18:00 Uhr.

bis 50.000 Euro
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Musikfonds Projektförderung bis 50.000 Euro

Projektförderung für zeitgenoessische Musik aller Sparten mit Projektbudgets von 3.001 bis 50.000 Euro. Verlangt wird eine Kofinanzierung von mindestens 10 Prozent. Der Musikfonds schreibt Mindesthonorare vor: mindestens 300 Euro pro Konzert und beteiligter Person. Die nächste Antragsrunde läuft vom 1. bis 30. September 2026, 18 Uhr MEZ.

3.001 Euro bis 50.000 Euro
bundesweit
Musikfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Musikfonds Stipendium Kuenstliche Intelligenz

Der Musikfonds vergibt zehn Stipendien an professionelle freiberufliche Musikschaffende, die sich künstlerisch mit Kuenstlicher Intelligenz auseinandersetzen. Das Stipendium schafft Zeit für Recherche und Erprobung statt für ein fertiges Produkt. Die Bewerbungsfrist lief vom 1. bis 30. Juni 2026. Die Höhe des einzelnen Stipendiums ist in der Programmuebersicht nicht beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Nationale Projekte des Städtebaus

Bundesprogramm für städtebauliche Projekte mit besonderer nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit und hoher fachlicher Qualität. Gefördert werden große, baukulturell anspruchsvolle und experimentelle Vorhaben mit Vorbildcharakter, thematisch unter anderem Denkmalschutz und Revitalisierung kulturellen Erbes, Quartiersentwicklung, öffentlicher Raum, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Inklusion und Teilhabe. Seit 2014 wurden 228 Projekte mit rund 721 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert (Stand Mai 2025). Die Auswahl erfolgt über Projektaufrufe durch eine unabhängige Expertenjury.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), umgesetzt durch das BBSR
BundZuschuss

Outer Ear - partizipative Musikprojekte

Outer Ear ist ein Sonderprogramm des Musikfonds für partizipative Musikprojekte mit experimentellem Charakter. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen ohne professionellen Musikhintergrund künstlerisch einbinden. Antragsfenster 2026 sind der 1. bis 30. April und der 1. bis 30. Oktober. Eine maximale Fördersumme wird in der Programmuebersicht nicht genannt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

PlugIn - Technikförderung für Musikclubs

PlugIn hilft kleineren Musikclubs mit maximal 2.000 Plätzen bei der Anschaffung und Reparatur technischer Ausstattung. Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro mit degressivem Eigenanteil. Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben, das Budget ist zu 60 Prozent auf städtische und zu 40 Prozent auf nicht städtische Regionen aufgeteilt. Das Antragsfenster der dritten Runde lief vom 18. Mai bis 5. Juni 2026.

bis 15.000 Euro
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Produktionsförderung Freie Darstellende Kuenste

Die Produktionsförderung des Fonds Darstellende Kuenste unterstützt neue Produktionen professioneller freischaffender Künstlerinnen und Künstler mit 15.000 bis 50.000 Euro. Vorausgesetzt wird eine Kofinanzierung von 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getragen. Die Antragsfrist ist der 15. September 2026.

bis 50 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Fonds Darstellende Kuenste e.V.
BundZuschuss

Produktionsförderung des Fonds Darstellende Künste

Förderung für professionell frei produzierende Künstlerinnen und Gruppen der Darstellenden Kuenste, also Performance, Theater, Tanz, Musiktheater, Figurentheater und zeitgenoessischer Zirkus. Gefördert werden projektbezogene, auch digitale Arbeitsprozesse von Recherche und Konzeptentwicklung über Probe und Premiere bis zu Folgevorstellungen. Die Förderung beträgt 15.000 bis 50.000 Euro. Vor Antragstellung müssen mindestens 50 Prozent Kofinanzierung aus öffentlichen Landes- oder Kommunalmitteln gesichert sein.

15.000 Euro bis 50.000 Euro
bundesweit
Fonds Darstellende Künste e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundPrämie

Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes

Punktebasierte Prämie für Kinos mit anspruchsvollem Jahresprogramm. Die Prämie beträgt bis zu 1,50 Euro je Besucher der berücksichtigten Filme und ist auf 150.000 Euro pro Kino gedeckelt. Voraussetzung sind mindestens 2.500 Prämienpunkte, im Zweijahresschnitt mindestens 275 Vorstellungen pro Jahr und ein Zuschaueranteil deutscher, europäischer und künstlerisch anspruchsvoller Filme von 40 Prozent in Orten bis 50.000 Einwohnern, 50 Prozent bis 500.000 und 60 Prozent darueber. Rund 7 Mio. Euro stehen jährlich bereit.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Projekte zur Integration jüdischer Zugewanderter

Seit 1993 sind über 200.000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen. Das Bundesamt fördert Integrationsprojekte, die sich speziell an diese Gruppe richten. Die Projekte unterstützen beim Ankommen und Einleben und ermöglichen es den Teilnehmenden, sich mit dem jüdischen Leben vor Ort vertraut zu machen. Gefördert wird außerdem der Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Glaubensrichtungen, um Verständnis zu entwickeln und Vorurteile abzubauen. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration; die Antragstellung läuft über das Förderportal easy-Online.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Projektförderung Soziokultur

Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die Menschen vor Ort aktiv in Konzeption und Durchführung einbeziehen. Träger sind soziokulturelle Zentren, Vereine und Initiativen aus ganz Deutschland. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V.
SonstigeZuschuss

Projektförderung Sport und Kultur vor Ort

Förderung inklusiver Sport-, Musik-, Theater- und Kunstangebote, die Menschen mit und ohne Behinderung vor Ort zusammenbringen. Bis zu 50.000 Euro für maximal 24 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Projektförderung des Deutschen Kinderhilfswerks

Förderung kinderrechtlicher Projekte über drei Fondsarten: dauerhafte Themenfonds zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur, Länderfonds in Kooperation mit einzelnen Bundesländern sowie Sonderfonds zu wechselnden Themen wie gesunde Ernährung oder Flucht und Migration. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt berücksichtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
SonstigeZuschuss

Recherche-Stipendien von Netzwerk Recherche

Stipendien für investigative Recherchen mit Bezug zu Deutschland oder Relevanz für ein deutschsprachiges Publikum. Vergeben werden drei Varianten: das NR/Olin-Stipendium für Umwelt und Ökologie, das NR/Ecosia-Stipendium für Klima und Biodiversität und das allgemeine NR-Stipendium. Die Stipendien sind mit bis zu 5.000 Euro dotiert, die Projekte werden von Mentorinnen und Mentoren begleitet. Bewerbungen sind laufend möglich, werden aber erst nach der jeweils nächsten Bewerbungsfrist gesichtet.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Netzwerk Recherche e.V.
BundZuschuss

Referenzfilmförderung Langfilm – Zuerkennung für Hersteller programmfüllender Filme

Automatische Erfolgsförderung: Wer einen erfolgreich ausgewerteten Kinofilm produziert hat, bekommt Referenzmittel zuerkannt und kann sie binnen drei Jahren in ein neues Projekt investieren. Ein Spielfilm braucht mindestens 25.000 Referenzpunkte, Talent-, Kinder- und Dokumentarfilme mindestens 10.000. Die Höchstfördersumme pro Film beträgt 2 Mio. Euro. Drehbuch- und Regieperson sind automatisch mit je 5 Prozent, höchstens 30.000 Euro, beteiligt. Bis zu 75 Prozent dürfen für Vorbereitung oder Eigenkapital verwendet werden.

bis 2 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA)
BundZuschuss

Reisestipendien des Deutschen Übersetzerfonds

Reisestipendien von 500 bis 4.000 Euro für Fahrt und Unterkunft, wenn Übersetzerinnen und Übersetzer für ein Projekt recherchieren oder ihre Sprachkenntnisse im Herkunftsland auffrischen wollen. Ergänzend gibt es Aufenthaltsstipendien von 400 Euro pro Woche für zwei bis vier Wochen in Straelen, Arles, Visby oder Looren. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September.

500 Euro bis 4.000 Euro
bundesweit
Deutscher Übersetzerfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundSteuervorteil

Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)

Wer ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet selbst bewohnt, kann die Sanierungskosten im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. Das ist der Weg für Selbstnutzer, denen die Abschreibungen nach §§ 7h und 7i EStG verwehrt sind. Der Haken: Der Abzug ist auf ein einziges Gebäude beschränkt, Ehepaare kommen zusammen auf zwei. Es gelten dieselben Bescheinigungspflichten wie bei der Vermietung, und wer für dieselben Kosten § 35c EStG nutzt, kann § 10f nicht zusätzlich beanspruchen.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch Denkmalbehörde oder Gemeinde
BundSteuervorteil

Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG

Steuerabzug für Eigentümer, die ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Abziehbar sind im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Jahren jeweils bis zu 9 Prozent der Aufwendungen, insgesamt also 90 Prozent über zehn Jahre. Die Voraussetzungen entsprechen denen der Paragrafen 7h und 7i EStG. Die Abzugsbeträge können nur für ein einziges Gebäude in Anspruch genommen werden; zusammenveranlagte Ehegatten können sie für insgesamt zwei Gebäude nutzen. Auch Erhaltungsaufwand ist unter denselben Bedingungen begünstigt.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzverwaltung, Bescheinigung durch Denkmalschutzbehörde oder Gemeinde
BundZuschuss

Strukturförderung der Initiative Musik

Förderung für Strukturaufbau, Netzwerke, Koordinationsstellen, Mentoringprogramme und Workshopreihen in der Pop-, Jazz- und Livekultur. Die Förderung beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtausgaben, der Eigen- oder Drittmittelanteil mindestens 25 Prozent. Regionale Strukturprojekte sind auf 50.000 Euro begrenzt, bundesweite auf 80.000 Euro. Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt, pro Antragsteller sind höchstens 150.000 Euro Förderung pro Jahr vorgesehen.

bis 75 Prozent, maximal 80.000 Euro je Jahr
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Städtebauförderung: Lebendige Zentren

Programmteil der Städtebauförderung für die Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortskernen als multifunktionale Standorte für Wohnen, Arbeiten, Handel, Bildung und Kultur. Gefördert werden unter anderem die Erhaltung des baukulturellen Erbes, der Umgang mit Leerstand und Funktionsverlusten im Einzelhandel, die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie Zentren- und Quartiersmanagement. Das Programm buendelt seit 2020 die Vorlaeufer Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Für 2026 stellt der Bund 380 Millionen Euro bereit; die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit den Ländern
BundZuschuss

Talentfilmförderung des Kuratoriums junger deutscher Film

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die gesamte Talentfilmförderung des Bundes beim Kuratorium junger deutscher Film, ausgestattet mit über neun Millionen Euro. Gefördert werden alle Genres in drei Projektstufen: Stoffentwicklung bis 25.000 Euro, Projektentwicklung bis 50.000 Euro, Produktion Kinofilm bis 500.000 Euro und Produktion Kurzfilm bis 40.000 Euro. Untertitelungs-, Verleih- und Vertriebsförderung gibt es nur als Annexförderung zu bereits geförderten Projekten.

bis 500.000 Euro
bundesweit
Stiftung Kuratorium junger deutscher Film in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

U25 - Junge Kulturinitiativen

U25 richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste eigene Kulturprojekte auf die Beine stellen wollen. Gefördert werden experimentelle Vorhaben, die Menschen vor Ort einbinden und gesellschaftliche Themen mit kulturellen Mitteln bearbeiten. Das Programm senkt bewusst die Huerden gegenueber der regulaeren Projektförderung. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V.
BundSteuervorteil

Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG)

Erhaltungsaufwand für ein nach Landesrecht denkmalgeschütztes Gebäude kann gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden, statt ihn im Zahlungsjahr auf einen Schlag abzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten zur Erhaltung des Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Der Haken: Die Maßnahmen müssen in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde erfolgen, und Aufwand, der durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt ist, bleibt außen vor.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde
BundZuschuss

Wiederaufnahmeförderung Freie Darstellende Kuenste

Die Wiederaufnahmeförderung finanziert die Wiederaufnahme oder künstlerische Überarbeitung bereits geförderter Produktionen der freien darstellenden Kuenste. Der Förderrahmen liegt zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Damit sollen Arbeiten laenger im Repertoire bleiben statt nach wenigen Aufführungen zu verschwinden. Die Antragsfrist ist der 12. Oktober 2026.

10.000 Euro bis 25.000 Euro
bundesweit
Fonds Darstellende Kuenste e.V.
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur

Zentrale Bundesförderung für soziokulturelle Projekte. Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben, die Menschen vor Ort als Aktive in Konzeption und Durchführung einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Gesucht werden mutige Ansaetze und innovative Formate mit Modellcharakter. Gekoppelt an die Förderrunde im Herbst 2026 ist der 13. Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit ausgeschrieben, eine gesonderte Bewerbung dafuer ist nicht möglich. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Cultural Bridge - deutsch-britische Kooperationen

Cultural Bridge fördert Kooperationen zwischen soziokulturellen Akteuren aus Deutschland und dem Vereinigten Koenigreich. Ziel ist der Austausch über gemeinschaftsbasierte Kulturarbeit zwischen beiden Ländern. Das Programm wird vom Fonds Soziokultur gemeinsam mit britischen Partnern getragen. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V.
BundSteuervorteil

Ermäßigte Grundsteuermesszahl für geförderten Wohnungsbau und Denkmale (§ 15 GrStG)

Bei der Grundsteuer nach dem Bundesmodell wird die Steuermesszahl ermäßigt und damit die Steuer dauerhaft gesenkt. Um 25 Prozent sinkt sie für Wohngrundstücke, für die eine Förderzusage nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechendem Landesrecht besteht und Bindungen bestehen, sowie für Grundstücke gemeinnütziger oder genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Um weitere 10 Prozent sinkt sie bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Der Haken: Die Ermäßigung gibt es nur auf Antrag im Rahmen der Grundsteuerfeststellung, und Bundesländer mit eigenem Grundsteuermodell wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben abweichende Regelungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund als Gesetzgeber, Festsetzung durch das Finanzamt und die Gemeinde
KommuneZuschuss

Förderung durch Bürgerstiftungen

Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bürgerstiftungen in Deutschland / Buendnis der Bürgerstiftungen
SonstigeZuschuss

GlueckSpirale Destinataersförderung

Die GlueckSpirale leitet einen Teil ihrer Spieleinsaetze an gemeinnützige Zwecke weiter. Gefördert werden die drei Bereiche Wohlfahrt, Denkmalpflege und Sport. Seit 1970 kamen so über 2,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Projekte zusammen. Vereine erhalten die Mittel nicht direkt von der GlueckSpirale, sondern über die jeweiligen Destinataere in den Bundesländern, also über Landessportbuende, Wohlfahrtsverbände und Denkmalstiftungen. Der Antragsweg richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Destinataers.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
GlueckSpirale / Deutscher Lotto- und Totoblock
BundZuschuss

GlueckSpirale-Zweckerträge für Sport, Denkmalschutz und Wohlfahrt

Aus den Zweckerträgen der GlueckSpirale fliessen Mittel in drei Bereiche: Wohlfahrtspflege über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Denkmalschutz über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Sport über den Deutschen Olympischen Sportbund. Seit 1970 sind mehr als 2,5 Milliarden Euro in gemeinnützige Projekte geflossen. Vereine beantragen die Mittel nicht bei der Lotterie selbst, sondern bei der jeweiligen Destinataersorganisation beziehungsweise deren Landesgliederungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Lotto- und Totoblock, ausgereicht über DOSB, Deutsche Stiftung Denkmalschutz und BAGFW
BundZuschuss

INK - Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland

Bundesprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen an national bedeutsamen Kultureinrichtungen, darunter zahlreiche Baudenkmäler. Das Programm verfuegt über ein jährliches Budget von rund 20 Millionen Euro. Der Bundesanteil beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine entsprechende Kofinanzierung durch Land, Kommune oder Träger erforderlich ist. Das Programm wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet und ist auf Einrichtungen mit gesamtstaatlicher kultureller Bedeutung ausgerichtet.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschuss

Kultur macht stark. Buendnisse für Bildung

Kultur macht stark fördert ausserschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit, in denen Vereine eine tragende Rolle spielen. Die Antragstellung läuft nicht direkt beim Ministerium, sondern über bundesweite Programmpartner mit eigenen Förderkonzepten. Die aktuelle Förderrichtlinie deckt den Zeitraum 2023 bis 2027 ab. Anträge werden über das Online-Portal der Programmpartner eingereicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BundZuschuss

KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz

Förderprogramm des Kulturstaatsministers seit 2022 für investive Kulturmaßnahmen an Kulturdenkmälern von gesamtstaatlicher Relevanz. Der Bundesanteil liegt zwischen 500.000 Euro und 20 Millionen Euro und beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die übrigen Mittel müssen von Land, Kommune, Träger oder Dritten aufgebracht werden. Die Antragsfristen werden jährlich neu bekanntgegeben; die Frist des Jahrgangs 2024 endete im Juni. Das Programm richtet sich an Vorhaben mit erheblicher Größenordnung und überregionaler Bedeutung.

bis 50 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschuss

LOKAL - Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes

LOKAL ist ein Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes für Kulturakteure in kleineren Städten und ländlich gepraegten Regionen. Gefördert werden langfristig angelegte Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen und lokalen Partnern, die das kulturelle Angebot vor Ort dauerhaft stärken. Das Programm gehoert zu den laufenden Förderprogrammen der Stiftung. Konkrete Förderbeträge werden auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschuss

Radnetz Deutschland

Der Bund fördert die qualitative Verbesserung und Bekanntheit der D-Routen, also des rund 12.000 Kilometer langen Netzes der Radfernwege. Gefördert werden unter anderem Verbreiterungen, Neubauabschnitte, Sicherheitsverbesserungen, Fahrradabstellanlagen und Rastplätze. Derzeit werden etwa 91 Projekte mit rund 49 Millionen Euro unterstützt. Einzelne Fördersaetze nennt das Ministerium auf der Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschuss

Städtebauförderung Lebendige Zentren

Programm der Städtebauförderung für die Belebung von Innenstädten und Ortskernen. Gefördert werden die Erhaltung und Modernisierung historischer Bausubstanz, die Aktivierung von Leerstand im Handel, die Erneuerung von Straßen, Plätzen und Grünflächen sowie Quartiers- und Citymanagement. Das Programm buendelt die früheren Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder. Für 2021 hat der Bund 300 Millionen Euro für dieses Programm bereitgestellt; die aktuelle Jahressumme steht auf der abgerufenen Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundZuschuss

Tanzland - Gastspielförderung der Kulturstiftung des Bundes

Tanzland fördert Kooperationen zwischen Tanzensembles und regionalen Spielstätten, damit zeitgenoessischer Tanz auch ausserhalb der Metropolen gezeigt wird. Gefördert werden mehrjährige Gastspielpartnerschaften samt begleitender Vermittlungsarbeit. Das Programm zählt zu den laufenden Förderprogrammen der Kulturstiftung des Bundes. Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschuss

U25 – Junge Kulturinitiativen des Fonds Soziokultur

Einstiegsprogramm für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die die ersten eigenen Schritte in der Kulturarbeit gehen. Gefördert werden experimentelle Projekte, die Menschen vor Ort einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Die Fördergrundsaetze des Fonds gelten entsprechend, die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den BKM. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Zero - klimaneutrale Kunstprojekte

Zero ist ein Programm der Kulturstiftung des Bundes für klimaneutral produzierte Kunstprojekte. Kultureinrichtungen erproben darin, wie sich künstlerische Arbeit ohne zusätzliche Treibhausgasemissionen umsetzen laesst. Das Programm läuft aktuell weiter. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschussausgelaufen

Bundesprogramm Kultur in ländlichen Räumen

Das Bundesprogramm hat von 2019 bis 2025 kulturelle Infrastruktur in Gemeinden unter 20.000 Einwohnern unterstützt, darunter Kinos, Bibliotheken, Heimatmuseen und Kulturzentren. Ziel war es, kulturelle Angebote auch abseits der Ballungsräume zu erhalten. Das Programm ist mit dem Jahr 2025 ausgelaufen, Nachfolger im ländlichen Raum ist unter anderem Aller.Land. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschussausgelaufen

Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Das Programm SJK hat von 2016 bis 2023 die Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mitfinanziert, insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro für über 1.100 Projekte. Zuletzt lag der Schwerpunkt auf energetischer Sanierung und der Senkung von Treibhausgasemissionen. Das Programm wurde 2025 eingestellt und durch das rein sportbezogene Programm Sanierung kommunaler Sportstätten ersetzt. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundZuschussgeplant

Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes

Bundesprogramm zur Rettung national bedeutsamer Kulturdenkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 wurden rund 547 Millionen Euro investiert und über 3.000 Denkmale gefördert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Rest muss von Träger, Land oder Dritten kommen; für die Programmrunde 2026 hat der Bundestag 50 Millionen Euro bereitgestellt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschussausgelaufen

IMPULS Programm für Amateurmusik im ländlichen Raum

Bundesprogramm für Amateurmusikensembles in ländlichen Räumen. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Als Nachfolgeangebot dient der Amateurmusikfonds.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
BundZuschussausgelaufen

Kulturfonds Energie des Bundes

Haertefallhilfe für Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter in der Energiekrise, finanziert aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie mit bis zu einer Milliarde Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 standen die Mittel ab 2024 nicht mehr zur Verfuegung. Der Fonds lief zum Jahresende 2024 aus. Bis zum Stichtag 21. November 2023 eingereichte Anträge wurden noch vorläufig beschieden und ausgezahlt, Rückforderungen in Einzelfaellen sind nicht ausgeschlossen. Ein Nachfolgeprogramm gibt es nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bewilligung durch die Länder
BundZuschussausgelaufen

Länger fit durch Musik!

Programm zur Förderung demenzsensiblen Musizierens in Chören und Orchestern, finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie von BMFSFJ und BMG. Die Projektförderung ist beendet, Anträge konnten bis 30.09.2023 gestellt werden. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Demenz-Partner-Schulungen für Ensembles und ein digitaler Methodenkoffer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie
BundZuschussausgelaufen

NEUSTART AMATEURMUSIK

Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Amateurmusikvereine, Chöre und Orchester. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Die Verwaltung laufender Projekte erfolgt weiterhin über das Antragsportal des BMCO.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
BundZuschussausgelaufen

NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien

Das Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Kultur und Medien ist beendet. NEUSTART KULTUR förderte ab 2020 pandemiebedingte Investitionen und Projekte in allen Kultursparten. Allein die Teilprogramme der Initiative Musik unterstützten 2.804 Projekte von Musikclubs, Veranstaltern und Festivals mit knapp 219,5 Mio. Euro. Das Programm endete am 30. September 2024, Antrags- und Projektphasen sind abgeschlossen. Es gibt keinen direkten Nachfolger; laufende Angebote sind die regulaeren Programme der Fonds sowie das Bundesschallschutzprogramm und LIVE 500 der Initiative Musik.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, umgesetzt über Fachverbände und Fonds
BundZuschussausgelaufen

National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK)

Langjähriges Bundesprogramm zur Förderung der Erhaltung und Restaurierung national wertvoller Kulturdenkmäler. Über die Laufzeit wurden mehr als 700 Denkmäler mit knapp 390 Millionen Euro gefördert. Das Programm wurde im Jahr 2023 eingestellt; neue Anträge sind seither nicht mehr möglich. Für vergleichbare Vorhaben stehen heute das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes sowie das Programm KulturInvest zur Verfuegung. Bereits bewilligte Vorhaben werden nach den ursprünglichen Bedingungen abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschussausgelaufen

Neustart Kultur

Neustart Kultur war das Rettungs- und Zukunftsprogramm des Bundes für den Kulturbereich in der Corona-Pandemie. Über Mittlerorganisationen wie die Initiative Musik, den Fonds Soziokultur und den Fonds Darstellende Kuenste flossen Mittel an Spielstätten, Ensembles, Labels und Solo-Selbständige. Die Pandemieprogramme der Initiative Musik wurden abgeschlossen und bilanziert. Neue Anträge sind seit dem Auslaufen des Programms nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschussgeplant

Programmförderung der Kulturstiftung des Bundes

Mehrjährige eigene Programme der Kulturstiftung des Bundes zu aktuellen kulturellen Themenstellungen, etwa Kulturelle Leuchttürme und Projekte im Fokus. Die Antragsfenster aller laufenden Programme sind derzeit geschlossen, gefördert werden nur noch bereits bewilligte Vorhaben. Neue Förderangebote sollen bis Ende 2026 bekannt gegeben werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschussausgelaufen

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)

Bundesprogramm zur umfassenden Sanierung und Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, mit Schwerpunkt auf dem Sanierungsstau bei Schwimmhallen und Sportstätten. Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden und Landkreise als Eigentümer der Einrichtungen. Von 2016 bis 2021 wurden rund 1,5 Milliarden Euro für 905 Projekte bereitgestellt, von 2022 bis 2023 weitere rund 645 Millionen Euro für 222 Projekte. Ab 2022 lag der Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Klimaschutz. Das Programm endete 2024 und wurde 2025 durch das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten abgeloest.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
BundZuschussausgelaufen

Strukturförderung für den Journalismus des Bundes

Bundesprogramm zur Stärkung der Strukturen des unabhängigen Journalismus. Gefördert wurden Exilprogramme für verfolgte Journalisten, Schulungen für Sicherheitskräfte zu Presserechten, Beratung für von SLAPP-Klagen bedrohte Medienschaffende, Fortbildungen zu digitaler Sicherheit und Diversitätsprogramme. Journalistische Inhalte, einzelne Medien oder einzelne Medienschaffende waren ausdrücklich nicht förderfähig. Mindestantragssumme 200.000 Euro, Förderanteil höchstens 80 Prozent, in Ausnahmefaellen 100 Prozent. Das Programm läuft mit Abschluss der derzeit laufenden Projektförderungen aus.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschussausgelaufen

Städtebaulicher Denkmalschutz (Bundesprogramm)

Eigenständiges Bundesprogramm zur Erhaltung historischer Stadtkerne und Quartiere als lebendige Orte für Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit. In Ostdeutschland lief das Programm von 1991 bis 2019 mit 361 Maßnahmen in 257 Städten, in Westdeutschland von 2009 bis 2019 mit 343 Maßnahmen in 322 Städten. Seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung 2020 gibt es das Programm nicht mehr eigenständig; der Denkmalschutz ist als Querschnittsthema in alle drei Programme übergegangen, schwerpunktmäßig in Lebendige Zentren. Neue Anträge sind seit dem Programmjahr 2020 nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, betreut durch BMWSB und BBSR
BundZuschussausgelaufen

TRAFO - Modelle für Kultur im Wandel

TRAFO hat von 2015 bis 2025 Kultureinrichtungen in zehn ländlich gepraegten Regionen dabei unterstützt, ihr Angebot zu veraendern und dauerhaft zu verankern. Neben Geld gab es Prozessbegleitung, Qualifizierung und Wissenstransfer. Das Programm ist mit Ablauf des Jahres 2025 beendet, die Ergebnisse und Handbuecher bleiben online abrufbar. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundPrämieausgelaufen

KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung

Preis für digitale Kulturvermittlung, zuletzt im Wettbewerb 2023/24 vergeben. Der Preis des Bundes für bundesweit adaptierbare Projekte war mit 50.000 Euro dotiert, der Preis der Länder für regional oder interregional übertragbare Projekte ebenfalls mit 50.000 Euro. Der Publikumspreis war nicht dotiert, sondern mit einer massgeschneiderten Beratung verbunden. Nominierte ohne Preis erhielten 2023/24 einen Anerkennungsbetrag von je 3.000 Euro. Die Programmseite spricht durchgaengig in der Vergangenheitsform, eine aktuelle Ausschreibung ist dort nicht ausgewiesen.

bis 50.000 Euro
bundesweit
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und Kulturstiftung der Länder

EU-Programme

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Europäische Mittel laufen fast immer über eine nationale oder eine Landesrichtlinie. Der Antrag geht deshalb selten direkt nach Brüssel.

EUZuschuss

Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR

Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Creative Europe Desks
EUZuschuss

Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR

Der Aktionsbereich KULTUR von Kreatives Europa fördert die europäische Zusammenarbeit in Architektur, Kulturerbe, Design, Literatur und Verlagswesen, Musik und darstellenden Kuensten. Ziele sind künstlerisches Schaffen und Innovation, die grenzueberschreitende Verbreitung europäischer Werke, Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie der digitale und ökologische Wandel der Branche. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Netzwerke, Plattformen und Unternehmen aus teilnehmenden Ländern. Die Aufrufe werden über die EACEA und das Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA
EUZuschuss

Kreatives Europa Aktionsbereich MEDIA

Der Aktionsbereich MEDIA fördert die europäische Film- und Audiovisionsbranche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unterstützt werden Entwicklung und Produktion von Filmen, Serien, Videospielen und XR-Anwendungen, Vertrieb und Bewerbung europäischer Werke, Festivals, Netzwerke sowie Talentförderung und Weiterbildung. Ziel ist, europäische Inhalte im digitalen Umfeld sichtbar zu machen und insbesondere ein juengeres Publikum zu erreichen. Antragsberechtigt sind Produktions- und Vertriebsfirmen, Festivals, Kinos und Branchenverbände aus teilnehmenden Ländern.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA
EUZuschuss

Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte

Kernförderlinie des EU-Kulturprogramms für grenzueberschreitende Konsortien aus Kultureinrichtungen. Kleine Kooperationsprojekte werden mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 200.000 Euro bezuschusst, mittlere mit 70 Prozent und höchstens 1 Mio. Euro, große mit 60 Prozent und höchstens 2 Mio. Euro. Antragstellende müssen juristische Personen sein und seit mindestens zwei Jahren Rechtsstatus haben. Für 2021 bis 2027 stehen im Teilprogramm KULTUR insgesamt 804 Mio. Euro bereit.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA; Beratung durch den Creative Europe Desk KULTUR
EUZuschuss

Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen

Förderbereich für die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung europäischer belletristischer Werke über Landesgrenzen hinweg. Gefördert werden Werke aller Genres als Druckerzeugnis, E-Book oder Hoerbuch. Sachbuecher und wissenschaftliche Schriften sind ausgeschlossen. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fuenf Werke zur Übersetzung einreichen. Die Autorinnen und Autoren müssen Staatsbürger oder Einwohner eines teilnahmeberechtigten Landes sein oder zum literarischen Erbe eines solchen Landes zählen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA; Beratung durch den Creative Europe Desk KULTUR
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen
EUZuschuss

Horizont Europa Cluster 2 Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft

Cluster 2 von Horizont Europa fördert Forschung zu Demokratie und Regierungsführung, zum kulturellen Erbe und zur Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zu sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Gefördert werden vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche Verbundprojekte, oft zusammen mit Kultureinrichtungen und Kommunen. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Die Themen wechseln mit dem Arbeitsprogramm.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission

Land und Bund zusammen denken

Der Normalfall ist nicht ein Programm, sondern eine Kombination. Dabei tauchen drei Regeln fast überall auf: dieselben Kosten dürfen in der Regel nicht zweimal gefördert werden, die Summe aller öffentlichen Mittel hat meist eine Obergrenze, und der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Was im Einzelfall zusammenpasst, steht in der Richtlinie des jeweiligen Programms.

Kommunale Förderung nicht vergessen

Neben Land und Bund legen Städte, Landkreise und Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen eigene Töpfe auf. Die sind kleiner, oft schneller entschieden und werden selten zentral veröffentlicht. Genau deshalb ist kein Verzeichnis dort vollständig, auch unseres nicht. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder ein Blick auf die Seite deines Energieversorgers lohnt sich fast immer.

3 kommunale Programme in Nordrhein-Westfalen haben wir dazu erfasst

KommuneZuschuss

Förderprogramm Kleinprojekte LEADER Bürgerregion am Sorpesee

Die LEADER-Region Bürgerregion am Sorpesee fördert Kleinprojekte in Arnsberg, Balve, Neuenrade und Sundern mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Projektvolumen darf höchstens 20.000 Euro brutto betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein oder einen deutlichen Gemeinschaftsnutzen haben, reine Vereinsinnenzwecke sind ausgeschlossen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
LEADERsein! e.V., Bürgerregion am Sorpesee
KommuneZuschuss

Kleinprojekteförderung LEADER-Region Tecklenburger Land

Die LEADER-Region Tecklenburger Land im Kreis Steinfurt fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der Kosten, die Projektkosten dürfen höchstens 15.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen und Privatpersonen. Die Projekte müssen einem der vier Handlungsfelder der Region zugeordnet werden können, etwa Umwelt- und Klimaschutz oder lebenswerte Orte. Die Umsetzung muss bis 30. November 2026 abgeschlossen sein.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
LAG Tecklenburger Land, Kreis Steinfurt
KommuneZuschuss

Regionalbudget Kleinprojekte LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland

Die Lokale Aktionsgruppe Kulturlandschaft Westmünsterland vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte im ländlichen Raum. Gefördert werden vor allem Vereine und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Der Gesamtkostenrahmen eines Projekts darf 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, mindestens 20 Prozent Eigenmittel sind Pflicht. Pro Jahr stehen der Region maximal 200.000 Euro zur Verfügung.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro je Jahr
Nordrhein-Westfalen
LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland (Lokale Aktionsgruppe)

Häufige Fragen zu Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine eigene Kulturförderung?

Ja. In unserem Verzeichnis stehen 15 Programme, die aus Nordrhein-Westfalen kommen und dort für dieses Thema gelten. Kultur ist Ländersache, die Landesmittel sind hier der Kern und nicht die Ergänzung. Namen und Bedingungen findest du oben in der Liste.

Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?

Oft ja, aber nicht für dieselben Kosten. Fast alle Richtlinien schließen aus, dass ein Euro Ausgabe zweimal gefördert wird, und viele setzen zusätzlich eine Obergrenze für die gesamte öffentliche Förderung. Ob deine konkrete Kombination erlaubt ist, steht in den Richtlinien beider Programme. Im Zweifel lässt du dir die Auskunft von der Bewilligungsstelle schriftlich geben.

Wo stelle ich den Antrag in Nordrhein-Westfalen?

Landesprogramme laufen in der Regel über die NRW.BANK oder über die Stelle, die in der jeweiligen Richtlinie genannt ist. Bundesweite Programme haben eigene Antragsstellen, die auf der Programmseite stehen. Einen zentralen Antrag für alle Ebenen gibt es nicht, jedes Programm wird einzeln beantragt.

Muss ich beantragen, bevor ich anfange?

Bei vielen Programmen ja, und das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Stichtage verpassen, Jurys tagen nur zu festen Terminen. Ob das für dein Programm gilt, steht in den Voraussetzungen auf der jeweiligen Programmseite. Steht dort nichts, geh im Zweifel davon aus, dass der Antrag zuerst kommt.

Gibt es zusätzlich kommunale Zuschüsse in Nordrhein-Westfalen?

Möglich ist es fast immer. Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene, meist kleinere Programme auf, die selten zentral veröffentlicht werden. Bei uns sind dazu aktuell 3 kommunale Programme in Nordrhein-Westfalen erfasst. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder beim Energieversorger klärt das schneller als jede Suche.

Für wen lohnt sich Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen überhaupt?

Angesprochen sind vor allem Kulturschaffende, Vereine, Initiativen und Kommunen. Kulturprogramme fördern Projekte auf Zeit, verlangen einen Finanzierungsplan und meist einen Eigenanteil. Wenn du unsicher bist, ob du in die Zielgruppe fällst, hilft der Check weiter: er stellt genau die Fragen, an denen die Richtlinien hängen.

Kulturförderung in den anderen Bundesländern

Gleiches Thema, andere Landesregeln. Nützlich, wenn dein Vorhaben über eine Landesgrenze reicht.

Andere Themen in Nordrhein-Westfalen

Viele Vorhaben treffen mehrere Themen auf einmal. Ein Heizungstausch ist oft auch Sanierung, eine Gründung fast immer auch Digitalisierung.

Alle Programme in Nordrhein-Westfalen auf einen Blick

Eine Liste weiß nichts über dein Haus, deinen Betrieb oder deinen Zeitplan. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast. Und er erinnert dich an die Reihenfolge: Stichtage verpassen, Jurys tagen nur zu festen Terminen.