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Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG)

Bund, Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde · bundesweit

Erhaltungsaufwand für ein nach Landesrecht denkmalgeschütztes Gebäude kann gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden, statt ihn im Zahlungsjahr auf einen Schlag abzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten zur Erhaltung des Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Der Haken: Die Maßnahmen müssen in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde erfolgen, und Aufwand, der durch aus öffentlichen Kassen gedeckt ist, bleibt außen vor.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend

Antrag für Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG) vorbereiten

13 Fragen, etwa 5 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 31 Angaben und 16 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

VermieterPrivatpersonenUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Gebäude oder Gebäudeteil in Deutschland ist nach Landesrecht ein Baudenkmal
  • Abstimmung der Maßnahmen mit der nach § 7i Absatz 2 EStG zuständigen Stelle
  • Aufwand ist zur Erhaltung des Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich
  • Aufwand ist nicht durch aus öffentlichen Kassen gedeckt

Was du dafür brauchst

31 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen
  • Kaltmiete im Monat
  • Nebenkosten im Monat
  • Heizkosten im Monat

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung des Vermieters
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung

13 Fragen, etwa 5 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Alternative zu § 82b EStDV, nicht zusätzlich
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG)

Wer kann Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG) beantragen?

Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG) richtet sich an Vermieter, Privatpersonen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Gebäude oder Gebäudeteil in Deutschland ist nach Landesrecht ein Baudenkmal

Wo gilt Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternative zu § 82b EStDV, nicht zusätzlich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG)?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach immobilie-steuer, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Höhe je nach Vorhaben
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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bewilligung durch die Regierungen der Bezirke
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bis 9 Prozent der Kosten
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Bund, Bescheinigung durch die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde
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Nationale Projekte des Städtebaus

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Höhe je nach Vorhaben
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Städtebauförderung Sachsen

Landesumsetzung der Bund-Länder-Städtebauförderung in Sachsen mit den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gefördert wird nicht das Einzelprojekt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Buendel von Maßnahmen in einem festgelegten Gebiet. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Programmmittel und übernehmen damit in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten, während die Kommune ein Drittel trägt. Seit 1991 wurden rund 6,2 Milliarden Euro eingesetzt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 104b Grundgesetz und die Paragrafen 164a und 164b BauGB.

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