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Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG

Finanzverwaltung, Bescheinigung durch Denkmalschutzbehörde oder Gemeinde · bundesweit

Steuerabzug für Eigentümer, die ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Abziehbar sind im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Jahren jeweils bis zu 9 Prozent der Aufwendungen, insgesamt also 90 Prozent über zehn Jahre. Die Voraussetzungen entsprechen denen der Paragrafen 7h und 7i EStG. Die Abzugsbeträge können nur für ein einziges Gebäude in Anspruch genommen werden; zusammenveranlagte Ehegatten können sie für insgesamt zwei Gebäude nutzen. Auch Erhaltungsaufwand ist unter denselben Bedingungen begünstigt.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 9 Prozent
Frist
laufend

Antrag für Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG vorbereiten

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 22 Angaben und 11 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Privatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
  • Baudenkmal nach Landesrecht oder Lage im foermlich festgelegten Sanierungsgebiet
  • Voraussetzungen der Paragrafen 7h oder 7i EStG erfuellt
  • Bescheinigung der zuständigen Behörde
  • Beschränkung auf ein Gebäude, bei Ehegatten auf zwei

Was du dafür brauchst

22 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Alternative zu Paragraf 7h und 7i EStG bei Vermietung, nicht kumulierbar für dieselben Aufwendungen
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG

Wer kann Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG beantragen?

Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Wie viel Geld gibt es bei Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 9 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternative zu Paragraf 7h und 7i EStG bei Vermietung, nicht kumulierbar für dieselben Aufwendungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach wohnen-quartier, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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bis 100 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
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Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
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Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)

Wer ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet selbst bewohnt, kann die Sanierungskosten im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. Das ist der Weg für Selbstnutzer, denen die Abschreibungen nach §§ 7h und 7i EStG verwehrt sind. Der Haken: Der Abzug ist auf ein einziges Gebäude beschränkt, Ehepaare kommen zusammen auf zwei. Es gelten dieselben Bescheinigungspflichten wie bei der Vermietung, und wer für dieselben Kosten § 35c EStG nutzt, kann § 10f nicht zusätzlich beanspruchen.

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Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bewilligung durch die Regierungen der Bezirke