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BundPrämieKultur

Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes

Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien · bundesweit

Punktebasierte Prämie für Kinos mit anspruchsvollem Jahresprogramm. Die Prämie beträgt bis zu 1,50 Euro je Besucher der berücksichtigten Filme und ist auf 150.000 Euro pro Kino gedeckelt. Voraussetzung sind mindestens 2.500 Prämienpunkte, im Zweijahresschnitt mindestens 275 Vorstellungen pro Jahr und ein Zuschaueranteil deutscher, europäischer und künstlerisch anspruchsvoller Filme von 40 Prozent in Orten bis 50.000 Einwohnern, 50 Prozent bis 500.000 und 60 Prozent darueber. Rund 7 Mio. Euro stehen jährlich bereit.

Förderhöhe
bis 150.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Korrektur der Filmliste bis 10.08.2026, Antragsphase voraussichtlic…

Zur Frist: Korrektur der Filmliste bis 10.08.2026, Antragsphase voraussichtlich September 2026

Antrag für Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes vorbereiten

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 17 Angaben und 8 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Kino in einem Bundesland mit eigenem Kinoförderprogramm
  • Mindestens 2.500 Prämienpunkte
  • Im Zweijahresschnitt mindestens 275 Vorstellungen pro Jahr
  • Zuschaueranteil je nach Ortsgröße 40, 50 oder 60 Prozent
  • Antrag über das FFA-Serviceportal mit Besuchszahlen im vorgegebenen Excel-Format

Was du dafür brauchst

17 Angaben und 8 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Kinoförderung nach FFG, Landeskinoförderung
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes ist eine Prämie auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Nachweis einreichenPrämien werden meist auf einen einfachen Nachweis hin ausgezahlt, etwa eine Zulassungsbescheinigung oder eine Abschlussurkunde. Der Aufwand ist gering, die Frist dafür aber oft kurz.

Häufige Fragen zu Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes

Wer kann Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes beantragen?

Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kino in einem Bundesland mit eigenem Kinoförderprogramm

Wie viel Geld gibt es bei Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes?

Der Höchstbetrag beträgt 150.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes beantragen?

Korrektur der Filmliste bis 10.08.2026, Antragsphase voraussichtlich September 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes mit anderen Förderungen kombinieren?

Kinoförderung nach FFG, Landeskinoförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach kunst-medien-nischen, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, durchgeführt von der Initiative Musik gGmbH
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Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken.

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Höhe je nach Vorhaben
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