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Outer Ear - partizipative Musikprojekte

Musikfonds e.V. · bundesweit

Outer Ear ist ein Sonderprogramm des Musikfonds für partizipative Musikprojekte mit experimentellem Charakter. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen ohne professionellen Musikhintergrund künstlerisch einbinden. Antragsfenster 2026 sind der 1. bis 30. April und der 1. bis 30. Oktober. Eine maximale Fördersumme wird in der Programmuebersicht nicht genannt.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
1.

Zur Frist: 1. bis 30. April 2026 und 1. bis 30. Oktober 2026

Antrag für Outer Ear - partizipative Musikprojekte vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 13 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

SelbstständigeVereine

Was du erfüllen musst

  • Partizipatives Musikprojekt mit experimentellem Charakter
  • Antrag im ausgeschriebenen Zeitfenster

Was du dafür brauchst

18 Angaben und 13 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Nachweis der Qualifikation
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.

Ferdi ist ein KI-Assistent. Antworten können Fehler enthalten.

Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Outer Ear - partizipative Musikprojekte ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Outer Ear - partizipative Musikprojekte

Wer kann Outer Ear - partizipative Musikprojekte beantragen?

Outer Ear - partizipative Musikprojekte richtet sich an Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Partizipatives Musikprojekt mit experimentellem Charakter

Wo gilt Outer Ear - partizipative Musikprojekte?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Outer Ear - partizipative Musikprojekte vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Outer Ear - partizipative Musikprojekte beantragen?

1. bis 30. April 2026 und 1. bis 30. Oktober 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Outer Ear - partizipative Musikprojekte?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach kultur-sport-verein, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

BundZuschuss

Amateurmusikfonds AMF4

Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

bis 95 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), gefördert aus Bundesmitteln
LandZuschuss

Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Das Land Berlin fördert Projekte der kulturellen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche künstlerisch arbeiten. Träger sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende, häufig in Kooperation mit Schulen und Kitas. Gefördert werden nur Vorhaben ohne Gewinnerzielungsabsicht. Beträge und Fristen richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
LandZuschuss

Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)

Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes
SonstigeZuschuss

Fonds auf Augenhöhe

Mikroförderung von bis zu 4.500 Euro für Projekte junger Menschen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird von der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung verwaltet. Anträge können jeweils bis zum 15. jeden Monats eingereicht werden.

bis 4.500 Euro
Sachsen-Anhalt
Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung (lkj) Sachsen-Anhalt
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
LandZuschuss

Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Saarland

Erstmalige eigenständige Förderrichtlinie für die saarländische Kultur- und Kreativwirtschaft mit rund 1,5 Millionen Euro für zwei Jahre. Gefördert werden Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung, Professionalisierung, Vernetzung der Teilmärkte und branchenübergreifenden Zusammenarbeit. Neu eingeführt ist die Förderung von Mikroprojekten mit bis zu 2.500 Euro je Projekt.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes