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Deutscher Filmförderfonds DFFF II

Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien · bundesweit

für Produktionsdienstleister wie Studios und VFX-Häuser, die an internationalen Kinoproduktionen mitarbeiten: 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, höchstens 25 Mio. Euro pro Projekt. Der Film muss Gesamtherstellungskosten von mindestens 20 Mio. Euro haben, die deutschen Kosten beim Dienstleister mindestens 8 Mio. Euro betragen, bei Animationsfilmen mindestens 2 Mio. Euro. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galt ein Satz von 25 Prozent.

Förderhöhe
bis 25 Mio. Euro
Fördersatz
bis 30 Prozent
Frist
laufend, Antrag vor Maßnahmenbeginn

Antrag für Deutscher Filmförderfonds DFFF II vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 17 Angaben und 9 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Unternehmen

Was du erfüllen musst

  • Antragsteller ist Produktionsdienstleister mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Gesamtherstellungskosten des Films mindestens 20 Mio. Euro
  • Deutsche Herstellungskosten beim Dienstleister mindestens 8 Mio. Euro, bei Animation 2 Mio. Euro
  • Einhaltung ökologischer Standards und der gesetzlichen Sperrfristen

Was du dafür brauchst

17 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

GMPF, Landesfilmförderungen
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Zur Diskussion

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Deutscher Filmförderfonds DFFF II ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Deutscher Filmförderfonds DFFF II

Wer kann Deutscher Filmförderfonds DFFF II beantragen?

Deutscher Filmförderfonds DFFF II richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist Produktionsdienstleister mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland

Wie viel Geld gibt es bei Deutscher Filmförderfonds DFFF II?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 25.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Deutscher Filmförderfonds DFFF II?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Deutscher Filmförderfonds DFFF II vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Deutscher Filmförderfonds DFFF II beantragen?

laufend, Antrag vor Maßnahmenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Deutscher Filmförderfonds DFFF II mit anderen Förderungen kombinieren?

GMPF, Landesfilmförderungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Deutscher Filmförderfonds DFFF II?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach kunst-medien-nischen, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

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Arbeitsraumprogramm Berlin

Zentrales Förderprogramm des Landes Berlin für künstlerische Arbeitsräume seit 1993. Räume werden zentral angemietet und zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler untervermietet, das Land trägt die Differenz. Weitere Instrumente sind Landesbürgschaft Arbeitsraum, Ankauf von Liegenschaften und Zwischennutzungen.

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Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
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Deutscher Filmförderfonds DFFF I

Produktionskostenzuschuss für Kinofilme: 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 5 Mio. Euro pro Film. Mindestherstellungskosten 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen, 2 Mio. Euro bei Animationsfilmen. Mindestens 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden, bei Kosten über 20 Mio. Euro mindestens 20 Prozent. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galten 20 bzw. 25 Prozent und maximal 4 Mio. Euro.

bis 30 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Filmförderung der LfA (Bayerischer Bankenfonds, FFF Bayern, DFFF)

Die LfA führt die Bankgeschäfte des FilmFernsehFonds Bayern und verwaltet den mit über 10 Mio. Euro ausgestatteten Bayerischen Bankenfonds für Produktion, Verleih und Filmhochschulprojekte. Ergänzend gibt es Bürgschaften, Games-Förderung seit 2009 sowie Finanzierungen für Kinos. Beim Deutschen Filmförderfonds übernimmt die LfA die Schlusskostenprüfung für bayerische Projekte.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
LfA Förderbank Bayern / FilmFernsehFonds Bayern
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Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg (Vorpommern-Fonds)

Regionalfonds zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität in Vorpommern und dem östlichen Mecklenburg. Der Fonds soll Projekte unbürokratisch unterstützen. Das LFI M-V wickelt den Fonds administrativ ab.

Höhe je nach Vorhaben
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Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (GAK, VV-Dorf)

Zuschuss für die Erneuerung ortsbildprägender Gebäude und für kommunale Maßnahmen der Dorfentwicklung in Rheinland-Pfalz. Private erhalten bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regel höchstens 30.000 Euro je Objekt. Für Baumaßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen im Ort sind bis zu 41.000 Euro möglich.

bis 35 Prozent, maximal 41.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Kreisverwaltungen