Haertefallhilfe für Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter in der Energiekrise, finanziert aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie mit bis zu einer Milliarde Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 standen die Mittel ab 2024 nicht mehr zur Verfuegung. Der Fonds lief zum Jahresende 2024 aus. Bis zum Stichtag 21. November 2023 eingereichte Anträge wurden noch vorläufig beschieden und ausgezahlt, Rückforderungen in Einzelfaellen sind nicht ausgeschlossen. Ein Nachfolgeprogramm gibt es nicht.
Zur Frist: Antragsstichtag 21.11.2023, Programmende zum Jahresende 2024 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Keine Antragstellung mehr möglich
Was du dafür brauchst
24 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Erfahrungen anderer
Zu Kulturfonds Energie des Bundes hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Kulturfonds Energie des Bundes ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Kulturfonds Energie des Bundes
Wer kann Kulturfonds Energie des Bundes beantragen?
Kulturfonds Energie des Bundes richtet sich an Unternehmen, Vereine, Selbstständige und Kommunen. Zusätzlich gilt: Keine Antragstellung mehr möglich
Wo gilt Kulturfonds Energie des Bundes?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Kulturfonds Energie des Bundes vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Kulturfonds Energie des Bundes beantragen?
Antragsstichtag 21.11.2023, Programmende zum Jahresende 2024 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Kulturfonds Energie des Bundes?
Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Gibt es Kulturfonds Energie des Bundes noch?
Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für KulturKulturförderung ist stark dezentral, denn Kultur ist in Deutschland vor allem Sache der Länder und Kommunen.
- LexikonZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht...
- LexikonTilgungszuschussEin Tilgungszuschuss ist ein Teil eines Förderkredits, den du am Ende nicht zurückzahlen musst.
- LexikonEffizienzhausEffizienzhaus ist der Standard, mit dem der Bund den Energiebedarf eines Wohngebäudes im Vergleich zu einem...
- LexikoniSFPDer iSFP ist der individuelle Sanierungsfahrplan, ein von einer Energieberatung erstelltes Dokument mit einer...
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
Quelle und Stand
Angaben nach kunst-medien-nischen, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)
Darlehen von 250.000 bis 25 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen, die die nachhaltige kommunale und regionale Entwicklung stärken. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten mit Laufzeiten bis 30 Jahre, etwa für soziale Einrichtungen, Ver- und Entsorgung, öffentlichen Nahverkehr, Energieeffizienz, Kultureinrichtungen sowie Stadt- und Dorfentwicklung.
Klimafonds von Umwelt Unternehmen
Regionaler Klimafonds, in den Bremer Unternehmen 25 Euro je Tonne berechneter CO2-Emission einzahlen. Aus den Mitteln werden Energieeffizienzmaßnahmen bei sozialen und kulturellen Einrichtungen wie Sportvereinen, Kitas und Kulturträgern in Bremen finanziert, der übrige Teil fließt in zertifizierte internationale Klimaschutzprojekte.
Kommunaldarlehen Thüringen
Flexibles Darlehen für Neuinvestitionen in Infrastruktur sowie in soziale, kulturelle und schulische Einrichtungen, außerdem für Investitionsförderungsmaßnahmen und die Umschuldung bestehender Darlehen. Angeboten werden Annuitäten-, Tilgungs-, endfällige und Forward-Darlehen mit Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren oder variabler Verzinsung auf EURIBOR-Basis.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur
Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen
Das Programm finanziert bauliche und energetische Sanierung sowie Bauinstandsetzung an Kultureinrichtungen in Bremen, dazu die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Förderfähig sind Vorhaben von 3.000 bis 250.000 Euro, gefördert wird als Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kultureinrichtungen, die im Haushalt 2026/2027 vom Senator für Kultur gefördert werden. Neubauten und kommerziell betriebene Einrichtungen sind ausgeschlossen, Antragsfrist für das Haushaltsjahr 2026 ist der 31. August 2026.
Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Greizer Land
Die LEADER-Aktionsgruppe Greizer Land fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent Zuschuss. Die Projektkosten müssen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen, Unternehmer und Privatpersonen aus dem ländlichen Teil der Region einschließlich ländlicher Ortsteile der Stadt Gera. Förderfähig sind Wertschöpfung, Daseinsvorsorge, Klima- und Umweltschutz, Kultur und Denkmalpflege sowie Tourismus.