Programmförderung der Kulturstiftung des Bundes
Kulturstiftung des Bundes · bundesweit
Mehrjährige eigene Programme der Kulturstiftung des Bundes zu aktuellen kulturellen Themenstellungen, etwa Kulturelle Leuchttürme und Projekte im Fokus. Die Antragsfenster aller laufenden Programme sind derzeit geschlossen, gefördert werden nur noch bereits bewilligte Vorhaben. Neue Förderangebote sollen bis Ende 2026 bekannt gegeben werden.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragsberechtigung richtet sich nach dem jeweiligen Programmaufruf
- Aktuell keine Antragstellung möglich
Erfahrungen anderer
Zu Programmförderung der Kulturstiftung des Bundes hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenOb du das wirklich bekommst, hängt an deiner Situation. Mach den Check, dauert zwei Minuten.
Quelle und Stand
Angaben nach vereine, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Offene Projektförderung für innovative Kunst- und Kulturprojekte mit internationalem Zuschnitt in allen Sparten und spartenübergreifend. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen, mindestens 20 Prozent Eigen- oder Drittmittel sind erforderlich. Antragsberechtigt sind große und mittlere Kultureinrichtungen, Vereine und organisierte Zusammenschlüsse, nicht jedoch Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Arbeitsraumprogramm Berlin
Zentrales Förderprogramm des Landes Berlin für künstlerische Arbeitsräume seit 1993. Räume werden zentral angemietet und zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler untervermietet, das Land trägt die Differenz. Weitere Instrumente sind Landesbürgschaft Arbeitsraum, Ankauf von Liegenschaften und Zwischennutzungen.
Bürgerfonds Kultur M-V
Einmalige Zuschüsse für gemeinwohlorientierte Kulturprojekte, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind. Gefördert werden lokale Kulturprojekte, Qualifizierungen im Kulturbereich sowie Stipendien von 1.000 bis 2.000 Euro. Pro Projekt und Jahr sind mindestens 1.000 und maximal 15.000 Euro möglich.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.