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Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes

Filmförderungsanstalt (FFA), BKM und Länder · bundesweit

Nicht rückzahlbarer von bis zu 40.000 Euro pro Film für die Digitalisierung von Kurz- und Langfilmen aus allen Gattungen. Der beträgt in der Regel mindestens 20 Prozent der anerkannten Gesamtkosten. Die digitale Fassung soll mindestens 2K aufloesen und Vorführqualität erreichen. Antragsberechtigt sind Rechteinhaber und Besitzer des Originalmaterials mit Zustimmung der Rechteinhaber, im Fall konservatorischer Notwendigkeit auch Filmerbeeinrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis.

Förderhöhe
bis 40.000 Euro
Fördersatz
bis 80 Prozent
Frist
mehrere Einreichfristen pro Jahr

Antrag für Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 12 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenVereineSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Nachweis der Auswertungsrechte für mindestens drei Jahre
  • mindestens 20 Prozent der anerkannten Gesamtkosten
  • Bestmögliches Ausgangsmaterial, digitale Fassung mindestens 2K
  • spätestens vier Monate nach Ende des

Was du dafür brauchst

20 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes

Wer kann Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes beantragen?

Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes richtet sich an Unternehmen, Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Nachweis der Auswertungsrechte für mindestens drei Jahre

Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 40.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes beantragen?

mehrere Einreichfristen pro Jahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach kunst-medien-nischen, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

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LandZuschuss

Digital Creativity (Sachsen-Anhalt)

Digital Creativity ist ein Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Themenbereich Digitalisieren und richtet sich an Unternehmen mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Vorhaben. Fördersaetze, Höchstbeträge und Fristen liessen sich auf der abgerufenen Programmseite nicht auslesen und sind hier bewusst nicht angegeben. Wer das Programm für digitale Inhalte, Anwendungen oder Außendarstellung nutzen will, sollte die Konditionen direkt bei der Investitionsbank erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

Digital Creativity Sachsen-Anhalt

Digital Creativity fördert Entwicklung und Produktion innovativer digitaler Anwendungen wie Games, Apps, Software, Visual Effects und Virtual-Reality-Lösungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 130.000 Euro je Projekt, davon bis 10.000 Euro Projektentwicklung, bis 120.000 Euro Produktion und bis 10.000 Euro Distribution; die Mindestförderung liegt bei 25.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre, die Vergabe erfolgt im Wettbewerb über Projektskizzen. Klassische Unternehmenswebsites, Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand, verlangt wird ein Innovationsgehalt in Inhalt, Design, Produktionstechnik oder kreativer Umsetzung.

bis 75 Prozent, maximal 130.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
KommuneZuschuss

Förderprogramm Kleinprojekte LEADER Bürgerregion am Sorpesee

Die LEADER-Region Bürgerregion am Sorpesee fördert Kleinprojekte in Arnsberg, Balve, Neuenrade und Sundern mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Projektvolumen darf höchstens 20.000 Euro brutto betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein oder einen deutlichen Gemeinschaftsnutzen haben, reine Vereinsinnenzwecke sind ausgeschlossen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
LEADERsein! e.V., Bürgerregion am Sorpesee
LandZuschuss

Games-Förderung Saarland (Richtlinie zur Förderung der Entwicklung digitaler Spiele im Saarland)

Zuschuss für die Entwicklung digitaler Spiele und Prototypen durch Entwicklerstudios im Saarland. Die Förderquote beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis 100.000 Euro Investitionssumme, darüber ein Festbetrag von 75.000 Euro. Gefördert werden Prototypen- und Produktionsvorhaben mit Gesamtausgaben zwischen 50.000 und 300.000 Euro netto.

bis 75 Prozent, maximal 75.000 Euro
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
LandZuschuss

Games-Förderung des FilmFernsehFonds Bayern

Dreistufige Computerspieleförderung des Freistaats Bayern. Die Konzeptentwicklung über vier Monate wird mit bis zu 30.000 Euro für Nachwuchsstudios und bis zu 40.000 Euro für erfahrene Studios gefördert. Für den Prototyp gibt es bis zu 200.000 Euro als Zuschuss bei bis zu 80 Prozent Förderanteil oder bis zu 350.000 Euro als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen bei bis zu 70 Prozent. Die Produktion wird mit bis zu 500.000 Euro und höchstens 50 Prozent des Gesamtbudgets als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen unterstützt, bei Erst- und Zweitprojekten bis zu 70 Prozent und höchstens 250.000 Euro.

bis 80 Prozent, maximal 500.000 Euro
Bayern
FilmFernsehFonds Bayern GmbH